Verkaufen · 20. August 2026 · 16 Min. Lesezeit
Wie lange dauert ein Hausverkauf in der Region Stuttgart?
Wie lange dauert ein Hausverkauf in der Region Stuttgart? Was gesetzlich feststeht und was Sie selbst beeinflussen. Sprechen Sie uns an.
Kurz gesagt
- Eine seriöse Wochenzahl gibt es nicht. Wer Ihnen am Telefon eine nennt, kann Ihr Haus noch nicht gesehen haben.
- Der Teil ab dem Notartermin ist dagegen ziemlich genau beschreibbar. Dort bestimmen Vormerkung, Finanzamt und Grundbuchamt, wie es weitergeht.
- Die Zeit davor hängt vor allem an Ihrer Vorbereitung.
- Zwei Dinge werden dabei häufig falsch erzählt: die angeblich gesetzliche Zwei-Wochen-Frist vor dem Notartermin und die Vorstellung, das Vorkaufsrecht der Gemeinde koste immer drei Monate.
Wie lange dauert ein Hausverkauf in der Region Stuttgart? Das ist meistens die zweite Frage, die uns Eigentümer stellen. Die erste ist die nach dem Preis. Und ehrlich gesagt ist die zweite die schwierigere, weil sie sich nicht mit einer Zahl beantworten lässt. Jedenfalls nicht von uns.
Was wir stattdessen tun können: den Ablauf in seine Teile zerlegen und Ihnen zeigen, welcher Teil festliegt und welcher nicht. Was im Gesetz steht, können Sie nachlesen; alles andere hängt an Ihrem Haus. In dieser Reihenfolge gehen wir das hier durch.
Warum Ihnen niemand seriös eine Wochenzahl nennen kann
Suchen Sie einmal nach dieser Frage. Sie finden “sechs bis zwölf Monate”, “drei bis neun Monate”, “vier bis acht Monate”. Was Sie nicht finden: eine Quelle unter den Zahlen.
Das hat einen einfachen Grund. Uns ist keine amtliche Durchschnittsdauer für die Vermarktung von Wohnimmobilien bekannt. Die Gutachterausschüsse erheben Kaufpreise, Umsätze und Bodenrichtwerte; eine Angabe zur Zeit zwischen Inserat und Unterschrift haben wir in den uns vorliegenden Berichten nicht gefunden. Deshalb nennen wir Ihnen keine Wochenzahl.
Das ist unbequem, wir wissen. Aber uns ist ein “das können wir Ihnen erst sagen, wenn wir das Haus gesehen haben” lieber als eine Zahl, an der Sie dann Ihren Umzug planen.
Was wir nach einem Termin bei Ihnen sehr wohl einordnen können, ist Folgendes:
- Wie weit die Unterlagen sind und was davon eine Behörde für Sie ausstellen muss, bevor es weitergeht.
- Welche baulichen Fragen ein Käufer stellen wird und welche davon vorher geklärt sein sollten.
- Welche Vorbedingungen noch offen sind — Eigentumsverhältnisse im Grundbuch, Erbnachweis, Abstimmung unter mehreren Eigentümern.
- Ob die Mietsituation eine Rolle spielt, falls die Immobilie vermietet ist.
Das ist keine Wochenzahl. Es ist aber die Liste, an der sich die Dauer tatsächlich entscheidet, und nach dem Termin wissen Sie, wie lang sie bei Ihnen ist.
Wie lange dauert ein Hausverkauf in der Region Stuttgart?
Der Verkauf zerfällt in zwei Teile. Der zweite Teil, von der notariellen Beurkundung bis zur Eintragung ins Grundbuch, folgt festen rechtlichen Voraussetzungen: Vormerkung, Vorkaufsrechtszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Umschreibung. Wie viele Wochen das sind, bestimmen Grundbuchamt, Gemeinde und Finanzamt. Der erste Teil, die Zeit bis zum passenden Käufer, lässt sich gar nicht beziffern.
Die vier Phasen und was in jeder die Uhr stellt
Der Verkauf besteht aus vier Abschnitten, und jeder folgt einer eigenen Logik. In zweien haben Sie viel in der Hand. In den anderen beiden kaum etwas.
| Phase | Wovon es abhängt | Was Sie selbst in der Hand haben |
|---|---|---|
| Phase 1: Vorbereitung (Unterlagen, Einschätzung, Angebotspreis) | Sie und die Stellen, die Papiere ausstellen | Sehr viel. Hier lässt sich am meisten Zeit gewinnen oder verlieren. |
| Phase 2: Vermarktung (Inserat, Anfragen, Besichtigungen) | Der Markt, vor allem aber der Angebotspreis | Viel. Vor allem den Angebotspreis, dazu die Erreichbarkeit für Termine. |
| Phase 3: Vom Kaufentschluss zum Notartermin (Finanzierung, Vertragsentwurf) | Der Käufer, dessen Bank und das Notariat | Wenig. Vollständige Angaben ersparen immerhin Rückfragen. |
| Phase 4: Nach der Beurkundung (Vormerkung, Zahlung, Umschreibung) | Notariat, Gemeinde, Finanzamt, Grundbuchamt | Kaum etwas. Hier heißt es warten. |
Die erste Phase wird dabei meist unterschätzt. Alle Aufmerksamkeit liegt auf der vierten, weil sie sich nach Behörde anfühlt, und Behörden gelten als langsam.
Übersehen wird dabei fast immer Phase drei. Zwischen dem Satz “wir nehmen es” und dem Notartermin liegt die Finanzierung des Käufers, und die läuft nicht bei Ihnen. Der Interessent braucht eine Zusage seiner Bank, die Bank braucht dafür Unterlagen zum Objekt, und je nachdem, was die Unterlagen zeigen, kommen Rückfragen. Wir fragen deshalb früh nach, wie weit die Finanzierung gediehen ist, bevor ein Vertragsentwurf beim Notariat angestoßen wird. Zur Finanzierung selbst beraten wir nicht, das ist Sache der Bank Ihres Käufers.
Belastbar beschreibbar ist tatsächlich nur Phase vier, denn ihre Voraussetzungen stehen im Gesetz. Die sehen wir uns zuerst an.
Zwischenfazit: In den Phasen eins und zwei bestimmen Sie das Tempo mit, in den Phasen drei und vier andere. Wer Zeit gewinnen will, setzt deshalb vorne an.
Was zwischen Beurkundung und Grundbuch gesetzlich feststeht
Ab dem Notartermin läuft ein Verfahren ab, dessen Schritte im Gesetz stehen. Entscheidend ist dabei weniger der einzelne Schritt als die Reihenfolge: Jeder startet erst, wenn der vorige etwas geliefert hat. Diese Kette können Sie an Ihrem eigenen Verkauf entlanggehen, auch ohne eine Wochenzahl darunterzuschreiben.
| Schritt | Was vorliegen muss, damit es weitergeht | Grundlage |
|---|---|---|
| 1. Beurkundung des Kaufvertrags | Beide Seiten beim Notar. Bei Verbraucherverträgen soll der Entwurf vorher vorliegen. | § 311b Abs. 1 BGB, § 17 Abs. 2a BeurkG |
| 2. Auflassungsvormerkung wird beantragt und eingetragen | Vollständiger Antrag des Notariats beim Grundbuchamt. Wie schnell er bearbeitet wird, hängt von der Vollständigkeit und der Auslastung des Amtes ab. | § 883 Abs. 1 BGB |
| 3. Die Gemeinde klärt das Vorkaufsrecht | Mitteilung des Kaufvertrags. Besteht kein Vorkaufsrecht oder wird es nicht ausgeübt, stellt die Gemeinde auf Antrag ein Zeugnis aus. | § 28 BauGB |
| 4. Fälligkeitsmitteilung des Notariats | Vormerkung eingetragen, Vorkaufsrecht geklärt, Lastenfreistellung zugesagt. | Vertragsgestaltung, nicht Gesetz |
| 5. Der Käufer zahlt den Kaufpreis | Die im Vertrag vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen. | Vertragsgestaltung, nicht Gesetz |
| 6. Finanzamt erteilt die Unbedenklichkeitsbescheinigung | Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet. Ohne die Bescheinigung trägt das Grundbuchamt den Käufer nicht ein. | § 22 GrEStG |
| 7. Umschreibung im Grundbuch, das Eigentum geht über | Auflassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung liegen vor. Bis dahin sind Sie Eigentümer. | § 873 Abs. 1 BGB |
Die Schritte 4 und 5 stehen bewusst ohne Paragrafen da. Wann der Kaufpreis fällig wird, regelt Ihr Kaufvertrag, nicht das Gesetz. Genau deshalb lohnt es sich, den Entwurf vorher zu lesen.
An Schritt 6 hängt ein Zeitfaktor, der auf Käuferseite liegt und trotzdem Ihren Termin verschiebt: die Grunderwerbsteuer. In Baden-Württemberg beträgt der Steuersatz nach Angabe der Finanzämter Baden-Württemberg 5,0 Prozent (Stand: August 2026). Erst wenn sie entrichtet, sichergestellt oder gestundet ist, erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ohne die geht beim Grundbuchamt nichts weiter. Zur steuerlichen Seite Ihres Verkaufs sprechen Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater. Das ist nicht unser Feld.
Drei Monate Vorkaufsrecht sind eine Höchstfrist, keine Wartezeit
Ein Punkt aus dieser Kette wird uns in Erstgesprächen regelmäßig falsch erzählt. Beim Vorkaufsrecht der Gemeinde klingen drei Monate nach drei Monaten Wartezeit. Tatsächlich ist das die Höchstfrist, innerhalb derer die Gemeinde ein bestehendes Vorkaufsrecht ausüben könnte. Voraussetzung ist überhaupt erst einmal, dass eines besteht. Besteht keines oder wird es nicht ausgeübt, stellt die Gemeinde auf Antrag ein Zeugnis darüber aus. Wie schnell das geht, hängt von der Gemeinde ab.
Was am Notartermin selbst passiert, was er kostet und warum die vielzitierte Zwei-Wochen-Frist keine Sperrfrist ist, haben wir gesondert aufgeschrieben: der Notartermin beim Hausverkauf im Detail.
Zwischenfazit: Der rechtliche Teil ist kürzer, als viele denken. Die Wochen, die Ihren Verkauf wirklich in die Länge ziehen, liegen davor.
Regional kommt am Anfang noch etwas dazu, das Eigentümer auf den Fildern seit 2024 regelmäßig kalt erwischt.
Filder und Landkreis Esslingen: wo Sie am Anfang Tage verlieren
Eine Stolperstelle kostet hier gleich am Anfang Tage. Wer in Leinfelden-Echterdingen etwas über den Wert seines Grundstücks wissen will, sucht nach dem örtlichen Gutachterausschuss und findet einen Hinweis der Stadt: “Der Gutachterausschuss Leinfelden-Echterdingen hat seine Tätigkeit zum 31.12.2023 beendet.” Zuständig ist seit dem 1. Januar 2024 der Gemeinsame Gutachterausschuss Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen. Sie erreichen die Geschäftsstelle telefonisch unter 0711 7003-6323 und per E-Mail an gutachterausschuss@filderstadt.de (Stand: August 2026).
Wer das nicht weiß, telefoniert im Sommer 2026 erst einmal ins Leere. Auf ein Papier zu warten, das man selbst nicht beschleunigen kann, ist ohnehin eine eigene Art von Ungeduld. Man ruft nicht gern zum dritten Mal an.
Wo Sie welche Auskunft bekommen, sortiert nach dem, was Sie am Anfang wirklich brauchen:
| Was Sie brauchen | Wo es herkommt | Was das für Ihren Zeitplan heißt |
|---|---|---|
| Bodenrichtwert für Ihre Straße | BORIS-BW, das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg; auf Verlangen auch bei der Geschäftsstelle | Online sofort einsehbar. § 196 Abs. 3 BauGB: “Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.” |
| Marktbericht Landkreis Esslingen | Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen, Nürtingen | Erscheint nur im “zweijährigen Turnus”, aktuell Jahrgang 2025. Vollversion 60,00 Euro “(ohne Bodenrichtwerte, Gesamtstatistik und Strukturdaten)”. Stand August 2026. |
| Bauakte zu Ihrem Haus | Baurechtsamt der Gemeinde, in der das Haus steht | Muss beantragt und terminiert werden. Wer sie erst braucht, wenn ein Käufer fragt, verliert die Wochen doppelt. |
Für Sie als Eigentümer heißt das zweierlei. Die belastbaren Marktzahlen zu Ihrem Landkreis sind älter, als Sie vermuten, und über die Dauer eines Verkaufs sagen sie nichts. Und: Was Sie über eine Behörde beziehen müssen, beantragen Sie besser in Phase eins als in Phase zwei.
Unser Büro steht in der Kernerstraße in Leinfelden-Echterdingen. Die Filder und der Landkreis Esslingen sind damit unser tägliches Arbeitsumfeld, mit allem, was dazugehört: den Zuständigkeiten, den Ortskernen, den Wegen zu den Ämtern. Wenn Sie wissen möchten, ob wir Ihre Immobilie an ihrem Standort begleiten können, sprechen Sie uns einfach an.
Woran Sie merken, dass der Angebotspreis zu hoch ist
Der Angebotspreis ist nach unserer Erfahrung der größte einzelne Zeitfaktor in Phase zwei. Viele Eigentümer leiten ihn aus dem Bodenrichtwert ab, und das geht nur zur Hälfte auf: Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden einer ganzen Zone zu einem Stichtag, nicht Ihr Haus. Was er leistet und wo seine Grenzen liegen, steht ausführlich in unserem Beitrag zum Bodenrichtwert in Leinfelden-Echterdingen.
Für den Zeitplan reichen zwei Signale, an denen Sie in den ersten Wochen selbst merken, dass der Preis zu hoch angesetzt ist:
- Viele Aufrufe, kaum Anfragen. Das Inserat wird gesehen, aber niemand meldet sich. Der Preis filtert die Interessenten weg, bevor sie überhaupt fragen.
- Besichtigungen ohne zweiten Termin. Interessenten kommen, aber niemand will das Haus ein zweites Mal sehen. Dann stimmt das Verhältnis aus Preis und dem, was der Interessent vor Ort vorfindet, nicht.
Beides lässt sich früh korrigieren. Später ist es teurer, weil ein Inserat, das lange steht, nach unserer Beobachtung von Interessenten als Warnsignal gelesen wird.
Der häufigste Zeitfresser hat allerdings mit Preisen und Ämtern gar nichts zu tun.
Der Architekten-Blick: warum die Bausubstanz den Verkauf verzögert
Das erleben wir immer wieder. Nehmen Sie ein Reihenhaus aus den Sechzigern mit später ausgebautem Dachboden, wie es auf den Fildern in vielen Ortskernen steht. Ein Verkauf zieht sich bei so einem Haus nicht, weil ein Amt langsam ist, sondern weil in einer der Besichtigungen jemand in den Keller geht, auf die Wand zeigt und fragt: “Was ist das?” Dann kommt die Rückfrage, dann der Handwerkertermin. Danach wird über den Preis neu geredet. Oder der Interessent springt ab und die Vermarktung fängt praktisch von vorne an.
Diesen Moment erkennen wir inzwischen an der Körperhaltung. Wer sich im Keller bückt und die Taschenlampe am Handy einschaltet, ist an diesem Tag meist innerlich schon ausgestiegen.
Bei uns sitzt ein freier Architekt mit am Tisch. Matthias Hellwig sieht sich Grundriss, Gebäudesubstanz und bauliche Möglichkeiten an, bevor das Haus online geht. Vier Dinge fallen dabei erfahrungsgemäß auf, und jedes einzelne kann eine laufende Vermarktung anhalten:
- Bauliche Veränderungen ohne passende Genehmigung. Der ausgebaute Dachboden, der Wintergarten, die überdachte Terrasse. Wenn die Bauakte etwas anderes zeigt als das Haus, will die Bank des Käufers das geklärt haben, und die Einsicht in die Bauakte beim Baurechtsamt braucht ihre Zeit. Was daraus folgt, ist eine Frage für das Baurechtsamt oder eine Fachanwältin, nicht für uns.
- Eine Wohnfläche, die nicht zur Berechnung passt. Ausgebaute Dachschrägen, Souterrainräume, angerechnete Balkone. Der Käufer rechnet nach, und die Verhandlung beginnt von vorn.
- Feuchte im Keller. Der Klassiker, weil ihn jeder Interessent sucht und niemand ihn vorher erwähnt.
- Tragende Wände beim Umbaupotenzial. Wer als Käufer den Grundriss öffnen möchte, will vorher wissen, ob das überhaupt geht. Liegt die Antwort schon vor, muss er keinen Statiker beauftragen, bevor er sich entscheidet.
Gerade bei Häusern, die seit den Sechzigern mehrfach umgebaut wurden, kommen diese vier Punkte selten einzeln vor. Das ist unsere Beobachtung aus der Praxis, keine Statistik.
Was auffällt, benennen wir vorher, und wir erklären einem Kaufinteressenten auch, was baulich machbar erscheint und was nicht. Steht ein Befund im Exposé, statt in der sechsten Besichtigung aufzutauchen, verhandelt der Interessent über etwas, das er vorher wusste. Ein Haus mit Sanierungsstau lässt sich verkaufen. Der Käufer muss nur wissen, worauf er sich einlässt.
Eine Grenze gehört dazu. Diese bauliche Einordnung bei der Besichtigung ist etwas anderes als eine konkrete Planung. Wenn aus “da ginge etwas” ein Entwurf werden soll, ist das eine eigenständige Architektenleistung, die wir getrennt besprechen. Mehr dazu unter ein Blick auf Grundriss und Substanz.
Der Energieausweis wird oft zu spät besorgt. Nach § 80 Abs. 4 GModG (vormals GEG) haben Verkäufer oder Makler dem potenziellen Käufer “spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon vorzulegen”. Wer erst nach der ersten Anfrage anfängt, einen zu beschaffen, verliert genau dann Zeit, wenn das Interesse am größten ist. Was sich zuletzt geändert hat, steht in unserem Beitrag dazu: was sich beim Energieausweis geändert hat.
Zwischenfazit: Zeit gewinnen Sie vor allem vor dem ersten Inserat. Unterlagen, Angebotspreis und der bauliche Zustand lassen sich bis dahin klären.
Unsicher, wo Ihre Immobilie gerade steht? Bei Fragen einfach anrufen oder schreiben — wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir Sie unterstützen können. Sprechen Sie mit uns über Ihre Immobilie
Was Sie dafür vorher zusammensuchen sollten, steht in der nächsten Liste.
Checkliste: Womit Sie vor dem ersten Termin Zeit sparen
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie zur Hand haben. Fehlendes besprechen wir gemeinsam. Trotzdem lohnt sich der Blick in den Ordner, denn die zweite Liste ist der eigentliche Zeitfresser.
Liegt meistens schon bei Ihnen:
- Baupläne und Grundrisse, möglichst mit Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
- Baugenehmigung und Bauabnahmebescheinigung, sofern vorhanden
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Hausgeldabrechnungen
- Bei vermieteten Objekten: die bestehenden Mietverträge
Muss eine Stelle für Sie ausstellen. Hier entsteht Wartezeit, also zuerst beantragen:
| Unterlage | Wo Sie sie beantragen | Wann |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug (Eigentumsverhältnisse, mögliche Belastungen) | Zuständiges Grundbuchamt. Als Eigentümer können Sie den Auszug für Ihre eigene Immobilie direkt anfordern. | zuerst |
| Bauakte, wenn am Haus baulich etwas verändert wurde | Baurechtsamt der Gemeinde, in der das Haus steht | zuerst |
| Energieausweis, falls kein gültiger vorliegt | Ausstellungsberechtigte nach GModG; wir stellen selbst keine aus | zuerst |
| Flurkarte oder Lageplan | Vermessungsamt bzw. die untere Vermessungsbehörde Ihres Landkreises | parallel |
| Auskunft zu den Bodenrichtwerten | BORIS-BW oder die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses | parallel |
Wenn wir bei Eigentümern am Tisch sitzen, ist der Ordner oft erstaunlich vollständig. Häufig liegt der Bauplan noch im Original-Falz, manchmal daneben eine Handwerkerrechnung aus den Achtzigern über den Austausch der Heizung. Solche Belege sind später viel wert, wenn ein Käufer wissen will, was wann gemacht wurde.
Zwischenfazit: Fangen Sie mit der zweiten Liste an. Dort warten Sie auf andere, und diese Wartezeit läuft nur, wenn Sie sie früh anstoßen.
Bleibt die Frage, wo Ihr eigener Verkauf in all dem steht. Dafür genügen vier Fragen.
Vier Fragen, die Ihre Dauer bestimmen
Wenn Sie für sich selbst einschätzen möchten, wo Ihr Verkauf stehen wird, sind es im Kern diese vier. Eine Wochenzahl kommt dabei nicht heraus, aber eine Richtung:
| Frage | Antwort ja | Antwort nein |
|---|---|---|
| Liegen die Unterlagen aus beiden Listen vollständig vor? | verkürzt | verlängert, und zwar am Anfang |
| Ist am Haus baulich etwas verändert worden, das nicht in der Bauakte steht? | verlängert deutlich | neutral |
| Ist die Immobilie vermietet? | verlängert, weil Besichtigungen abgestimmt werden müssen | neutral |
| Gehört die Immobilie mehreren Eigentümern oder einer Erbengemeinschaft? | verlängert, bis die Ausgangslage geklärt ist | neutral |
Zweimal “verlängert” heißt nicht, dass Ihre Immobilie schwer zu verkaufen wäre. Es heißt, dass die Klärung vor die Vermarktung gehört. Auf unserer Leistungsseite steht, wie wir einen Verkauf Schritt für Schritt aufsetzen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung? Der Kaufpreis wird nicht am Tag der Beurkundung fällig, sondern erst, wenn die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen vorliegen. Typischerweise sind das die Eintragung der Auflassungsvormerkung und die Klärung des gemeindlichen Vorkaufsrechts. Wie viele Wochen das im Einzelfall sind, hängt vom Grundbuchamt und von der Vertragsgestaltung ab. Die Fälligkeitsmitteilung kommt vom Notariat, dort erfahren Sie den Stand.
Wann geht das Eigentum auf den Käufer über? Nicht mit der Unterschrift. Nach § 873 Abs. 1 BGB sind für die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück die Einigung und die Eintragung ins Grundbuch erforderlich. Bis dahin sind Sie Eigentümer, auch wenn der Kaufpreis längst geflossen ist. Die Vormerkung nach § 883 BGB sichert in dieser Zwischenzeit den Anspruch des Käufers.
Muss ich zwei Wochen zwischen Vertragsentwurf und Notartermin warten? Nein, jedenfalls nicht als allgemeine Regel. § 17 Abs. 2a BeurkG sieht vor, dass dem Verbraucher der beabsichtigte Vertragstext “im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung” zur Verfügung gestellt werden soll. Die Regel knüpft an Verbraucherverträge an und ist eine Soll-Vorschrift, keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Ob sie für Ihren Vertrag gilt, klärt das Notariat.
Beschleunigt ein Bieterverfahren den Verkauf? Bieterverfahren gehören nicht zu unserer Arbeitsweise. Sie gelten als Abkürzung; aus unserer Sicht erzeugen sie vor allem eine Preisspirale, an deren Ende auch jemand zusagen kann, der die Finanzierung nicht trägt. Bricht so eine Zusage später weg, hat der Verkauf keine Zeit gespart, sondern verloren. Wir vermitteln stattdessen fair zwischen Eigentümer und Kaufinteressent und suchen den Käufer, der tatsächlich in Frage kommt.
Was verlängert einen Hausverkauf am häufigsten? Nach unserer Erfahrung drei Dinge: ein Angebotspreis, der über dem liegt, was der Markt hergibt. Unterlagen, die erst besorgt werden, wenn ein Interessent danach fragt. Und bauliche Themen, die niemand vorher angesprochen hat. Alle drei lassen sich vor dem ersten Inserat ausräumen.
Woran erkenne ich, dass mein Haus zu lange am Markt steht? Ein deutliches Zeichen ist, wenn die Zahl der Anfragen nach den ersten Wochen abreißt und kaum noch Besichtigungen stattfinden. Ein zweites: Interessenten kommen, aber niemand macht ein Angebot. Dann passt meistens das Verhältnis aus Preis, Zustand und Darstellung nicht, und das ist selten nur eine Preisfrage. Darüber lässt sich reden, und meistens auch etwas ändern.
Stand: 20. August 2026. Alle Rechtsangaben in diesem Beitrag sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Sie überlegen, Ihre Immobilie zu verkaufen? Der erste Schritt ist bei uns immer das Gespräch. Wir hören uns Ihre Situation an, sehen uns die Immobilie an und sagen Ihnen offen, was wir für realistisch halten — auch dann, wenn die Antwort einmal nicht die gewünschte ist. Welche Leistungen mit Kosten verbunden sind, besprechen wir transparent, bevor eine Beauftragung erfolgt. Rufen Sie an: 0711 25515738, schreiben Sie an info@klarblickimmobilien.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Unser Büro: Kernerstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen.
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