Immobilien-ABC A

Anderkonto


Treuhandkonto des Notars für die sichere Kaufpreisabwicklung beim Immobilienverkauf

Ein Anderkonto ist ein Treuhandkonto, das ein Notar eigens für fremde Gelder führt, getrennt vom eigenen Vermögen. Beim Immobilienkauf dient es dazu, den Kaufpreis sicher zu verwahren, bis alle vertraglichen Bedingungen erfüllt sind. Der Käufer zahlt, ohne sofort das Risiko einzugehen, dass das Geld weg ist, aber das Eigentum noch nicht übergegangen ist. Der Verkäufer seinerseits bekommt sein Geld erst dann, wenn wirklich alles stimmt.

Warum überhaupt ein Anderkonto?

Der Zeitraum zwischen Kaufvertragsunterzeichnung und tatsächlicher Eigentumsübertragung im Grundbuch beträgt in der Praxis oft sechs bis zwölf Wochen. In dieser Zeit muss der Käufer bereits zahlen, das Grundbuch zeigt ihn aber noch nicht als Eigentümer. Ohne eine Absicherung entstünde auf beiden Seiten ein erhebliches Risiko: Der Käufer will nicht überweisen, bevor er sicher ist, dass er das Grundstück auch wirklich bekommt. Der Verkäufer will nicht auf die Zahlung warten, bis das Grundbuchamt die Umschreibung abgeschlossen hat.

Das Anderkonto löst diesen Konflikt. Der Notar nimmt das Geld in Empfang, verwahrt es treuhänderisch und zahlt es erst aus, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in der Bundesnotarordnung: Notare sind verpflichtet, Fremdgelder getrennt zu verwalten, und haften persönlich für die ordnungsgemäße Abwicklung.

Ablauf in der Praxis

Nach Beurkundung des Kaufvertrags fordert der Notar den Käufer zur Zahlung auf. Diesen Aufruf schickt er erst ab, wenn die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist. Die Vormerkung sichert den Käufer gegen einen Doppelverkauf oder neue Belastungen ab.

Bevor der Kaufpreis an den Verkäufer weitergeleitet wird, prüft der Notar eine Reihe von Bedingungen. Dazu gehören typischerweise:

  • Löschungsbewilligungen für bestehende Grundschulden oder Hypotheken
  • ein eventueller Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde
  • alle weiteren im Kaufvertrag vereinbarten Freigabevoraussetzungen

Erst wenn diese Punkte vollständig vorliegen, überweist der Notar den Kaufpreis an den Verkäufer. Bei unkomplizierten Transaktionen dauert das einige Wochen, bei komplexeren Fällen kann es länger gehen. Der zuständige Notar wird in unserem Gebiet meist in Fellbach, Waiblingen oder Stuttgart beurkunden; das Grundbuchamt, das die Vormerkung einträgt, ist seit 2017 zentral beim Amtsgericht Waiblingen angesiedelt.

Kosten und Zinsen

Für das Anderkonto selbst fällt keine gesonderte Gebühr an. Die Treuhandtätigkeit ist in den gesetzlich geregelten Notarkosten nach dem GNotKG enthalten, die bundeseinheitlich gelten. Zinserträge auf dem Anderkonto stehen dem Auftraggeber zu, sind bei den heute üblichen kurzen Verwahrzeiten aber in der Regel zu vernachlässigen.

Sicherheit des Anderkontos

Anderkonten unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung. Sollte die kontoführende Bank in eine Schieflage geraten, sind die Guthaben bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze geschützt. Bei sehr hohen Kaufpreisen kann der Notar den Betrag auf mehrere Banken aufteilen. Die Notarkammer überwacht die Kontenführung durch regelmäßige Prüfungen. Missbrauch ist in der Praxis ausgesprochen selten, weil der Notar damit seine Zulassung und seine berufliche Existenz riskieren würde.

Für Sie als Verkäufer bedeutet das Anderkonto vor allem eines: Sie können darauf vertrauen, dass der Kaufpreis tatsächlich vorhanden und gesichert ist, bevor Sie das Objekt übergeben.

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