Immobilien-ABC T

Treuhand


Vermögen im fremden Interesse verwalten: Was das beim Immobilienverkauf konkret bedeutet

Treuhand bezeichnet die Verwaltung von Vermögen durch eine Person, die dabei ausschließlich im Interesse einer anderen handelt. Bei Immobiliengeschäften ist damit fast immer die Rolle des Notars gemeint: Er verwahrt den Kaufpreis, bis alle vereinbarten Bedingungen erfüllt sind, und schützt so beide Seiten vor dem Risiko, dass Geld fließt, ohne dass der Eigentumsübergang gesichert ist.

Was beim Immobilienkauf praktisch passiert

Sobald der Kaufvertrag beurkundet ist und die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wurde, überweist der Käufer den Kaufpreis auf das Notaranderkonto. Das Geld liegt dort verwahrt, aber es gehört weder dem Notar noch ist es für den Verkäufer schon frei verfügbar.

Der Notar prüft nun, ob alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind: Liegen die Löschungsbewilligungen für eingetragene Grundschulden vor? Hat die Gemeinde auf ein eventuelles Vorkaufsrecht verzichtet? Erst wenn er diese Checkliste vollständig abhaken kann, zahlt er den Kaufpreis an den Verkäufer aus. Für Sie als Eigentümer bedeutet das: Sie erhalten das Geld nicht sofort nach Vertragsunterschrift, sondern nach Abschluss dieser Prüfung. Das klingt nach Verzögerung, ist aber der Mechanismus, der beide Seiten absichert. Der Käufer zahlt nicht, ohne dass sein Eigentum gesichert ist. Sie als Verkäufer geben das Objekt nicht frei, bevor das Geld tatsächlich verwahrt ist.

Der Notar handelt dabei streng neutral. Er vertritt keine der beiden Parteien, sondern das Verfahren. Sein Vermögen und das Treuhandvermögen müssen rechtlich und buchhalterisch vollständig getrennt gehalten werden.

Andere Treuhandformen, die Sie kennen sollten

Neben der Notar-Treuhand beim Kauf gibt es weitere Ausprägungen, denen Sie als Eigentümer in der Praxis begegnen können.

Bei der Grundstückstreuhand steht ein Treuhänder im Grundbuch als formaler Eigentümer, während der wirtschaftliche Eigentümer eine andere Person ist. Das kommt vor, wenn Erbengemeinschaften oder Gesellschaftsstrukturen eine direkte Eintragung aller Beteiligten erschweren. Aus der Planungspraxis kennen wir solche Konstruktionen gelegentlich bei Bauprojekten mit mehreren Investoren.

Bei der Baukostentreuhand gibt ein Auftraggeber Zahlungen an Handwerker oder Generalunternehmer nicht selbst frei, sondern schaltet einen Treuhänder dazwischen, der Gelder erst nach abgenommenen Bauleistungen freigibt. Das reduziert das Risiko von Vorauszahlungen ohne Gegenleistung.

Die Miettreuhand ist im WEG-Bereich relevant: Ein Verwalter sammelt Mieten und Hausgelder, zahlt daraus laufende Kosten, bleibt dabei aber Treuhänder der Eigentümergemeinschaft.

Rechtlicher Rahmen und Kosten

Grundlage jedes Treuhandverhältnisses ist ein Treuhandvertrag, der Rechte und Pflichten beider Seiten festlegt. Das BGB bildet die zivilrechtliche Basis. Für Notare gelten zusätzlich die strengen Vorgaben der Bundesnotarordnung: getrennte Konten, lückenlose Buchführung, Berufshaftpflicht und regelmäßige Prüfungen durch die Notarkammer.

Was die Kosten betrifft: Die Notar-Treuhand über das Anderkonto ist keine eigenständige Leistung mit gesondertem Preisschild, sondern Teil der Notarkosten, die bundeseinheitlich nach dem GNotKG berechnet werden. Für das Remstal gilt also dieselbe Gebührentabelle wie anderswo in Deutschland. Zinsen, die auf einem Anderkonto anfallen, stehen dem Treugeber zu, also in der Regel dem Käufer.

Andere Treuhänder, etwa Rechtsanwälte oder spezialisierte Treuhandgesellschaften, vereinbaren ihre Vergütung individuell, entweder als Pauschale, als Prozentsatz des verwalteten Betrags oder nach Stundensatz.

Insolvenzschutz: Was passiert, wenn der Treuhänder selbst in Schwierigkeiten gerät

Das ist eine Frage, die wir in Gesprächen mit Verkäufern gelegentlich hören, und sie ist berechtigt. Treuhandvermögen ist insolvenzrechtlich vom Vermögen des Treuhänders getrennt. Gerät der Treuhänder in Insolvenz, steht dem Treugeber ein Aussonderungsrecht zu: Das verwahrte Geld gehört nicht zur Insolvenzmasse. Anderkonten von Notaren unterliegen zudem der gesetzlichen Einlagensicherung.

Das Missbrauchsrisiko bei Notar-Treuhand ist in der Praxis sehr gering, weil die Überwachung durch die Notarkammer engmaschig ist und die Berufshaftpflicht etwaige Schäden abdeckt.


Häufige Frage: Muss der Kaufpreis immer über ein Notaranderkonto abgewickelt werden, oder geht es auch ohne?

In den allermeisten Fällen zahlt der Käufer den Kaufpreis direkt an Sie als Verkäufer, sobald der Notar die sogenannte Fälligkeitsmitteilung verschickt hat. Das Notaranderkonto ist die Ausnahme, nicht die Regel, und verursacht zusätzliche Kosten, weil die Kontoführung extra abgerechnet wird. Es wird dann eingesetzt, wenn eine der Parteien auf dieser zusätzlichen Absicherung besteht oder wenn der Ablauf es erfordert, zum Beispiel bei engen Zeitfenstern zwischen Grundschuldlöschung und Kaufpreisfälligkeit. Ob ein Anderkonto sinnvoll ist, besprechen Sie am besten direkt mit dem beurkundenden Notar.

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