Region & Markt · 20. August 2026 · 16 Min. Lesezeit

Bodenrichtwert Filderstadt: wo die Zahl wirklich zählt


Bodenrichtwert Filderstadt: Er bestimmt Ihre Grundsteuer, nicht Ihren Verkaufspreis. Was die Zahl leistet und was nicht. Gespräch anfragen.

Kurz gesagt

  • Den Bodenrichtwert für Filderstadt ermittelt der gemeinsame Gutachterausschuss Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen. Aktueller Stichtag ist der 1. Januar 2025.
  • Abrufen können Sie die Werte kartenbasiert über BORIS-BW, das Portal der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg.
  • In Baden-Württemberg ist der Bodenrichtwert die Bemessungsgrundlage Ihrer Grundsteuer. Das Landesfinanzministerium schreibt dazu: “Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.”
  • Ihr Grundsteuerbescheid rechnet allerdings mit dem Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022, nicht mit dem, den Sie heute im Portal sehen.
  • Für den Verkaufspreis zählen dagegen vor allem das Haus und sein Zustand.

Es gibt in Filderstadt genau eine Situation, in der Ihr Bodenrichtwert allein über eine Summe entscheidet: Ihren Grundsteuerbescheid. Beim Verkauf Ihres Hauses ist er dagegen nur einer von mehreren Faktoren.

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg nach neuem Landesrecht erhoben. Damit liegt bei vielen Eigentümern ein Bescheid im Ordner, in dem ein Bodenwert steht. Manche haben ihn gelesen und gedacht: So viel ist mein Grundstück also wert. Andere haben gedacht: So wenig?

Beides ist verständlich. Hier geht es deshalb um zwei Dinge, die im Alltag ständig durcheinandergeraten: wofür der Bodenrichtwert in Filderstadt maßgeblich ist, und was er über den Preis Ihrer Immobilie aussagt.

Wo finde ich den Bodenrichtwert für Filderstadt?

Über BORIS-BW, das Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg. Dort lassen sich die Werte kartenbasiert abrufen. Eine Liste mit Werten gibt es dort nicht. Zuständig für Filderstadt ist der gemeinsame Gutachterausschuss Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen mit Geschäftsstelle in der Uhlbergstraße 33. Der aktuelle Stichtag ist der 1. Januar 2025.

Es gibt drei Wege:

  • Den aktuellen Wert holen Sie sich über BORIS-BW, das die Stadt Filderstadt direkt verlinkt. Sie zoomen sich in der Karte an Ihre Adresse heran; die Werte liegen im Kartenviewer und nicht als Liste vor.
  • Zurückliegende Stichtage liegen als PDF-Karten bei der Stadt. Für alles Aktuelle führt der Weg dagegen über das Portal.
  • Im Einzelfall hilft die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses weiter, gutachterausschuss@filderstadt.de. Auf ihrer Seite sind auch die Gebührensatzungen der Stadt hinterlegt.

Merken Sie sich den zweiten Punkt. Sie werden ihn später brauchen, wenn es um Ihren Grundsteuerbescheid geht.

Zonengrenzen folgen dabei nicht Ihren Grundstücksgrenzen. Wenn Sie unsicher sind, in welcher Bodenrichtwertzone Ihr Flurstück liegt, ist die Geschäftsstelle die richtige Adresse.

Sie hat übrigens eine kleine Sonderrolle, die uns beim Nachlesen selbst überrascht hat. Seit dem 1. Januar 2024 führt Filderstadt den Gutachterausschuss für zwei Städte: für sich selbst und für Leinfelden-Echterdingen. Die Stadt schreibt es so: Sie habe “die Aufgabe des gemeinsamen Gutachterausschusses und der gemeinsamen Geschäftsstelle für Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen übernommen”. Wer in Filderstadt anruft, spricht also mit derselben Stelle, die auch die Werte der Nachbarstadt festlegt.

Wie oft neue Werte kommen, steht in § 196 Abs. 1 BauGB: “Die Bodenrichtwerte sind jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln, wenn nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist.” Wie beweglich der Nebensatz am Ende ist, zeigt Filderstadt selbst: Der aktuelle Stichtag ist der 1. Januar 2025, und davor liegen Karten zu ganz anderen Abständen. Prüfen Sie den Stand also lieber im Portal nach, statt mit einer Faustregel zu rechnen.

Soweit der Abruf. Was Sie mit der abgelesenen Zahl anfangen können, beantwortet Baden-Württemberg seit der Grundsteuerreform anders als der Rest der Republik.

In Baden-Württemberg entscheidet der Bodenrichtwert über Ihre Grundsteuer

Über Ihren Verkaufspreis entscheidet er dagegen nicht. Der Reihe nach: Baden-Württemberg ist bei der Grundsteuerreform einen eigenen Weg gegangen. Das Ministerium für Finanzen beschreibt ihn so: “Bei der Grundsteuer B findet das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell Anwendung.” Und weiter: “Dafür werden im Wesentlichen zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert.”

“Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.”

Lesen Sie das ruhig zweimal. Ob auf Ihrem Grundstück ein saniertes Zweifamilienhaus steht, ein Bungalow von 1965 oder eine Garage: für die Grundsteuer macht das keinen Unterschied. Der Bundesfinanzhof hat den Gesetzeswortlaut in seinem Urteil vom 22. April 2026 zitiert. Nach § 38 Abs. 1 des Landesgrundsteuergesetzes ermittelt sich der Grundsteuerwert “durch Multiplikation ihrer Fläche des Grund und Bodens mit dem jeweiligen Bodenrichtwert gemäß § 196 BauGB”, und mehr Faktoren nennt die Norm nicht.

So sieht die Kette aus, die aus Ihrem Bodenrichtwert einen Steuerbetrag macht:

SchrittWas passiertBeleg
1. GrundsteuerwertGrundstücksfläche × Bodenrichtwert§ 38 Abs. 1 LGrStG BW
2. Welcher Bodenrichtwertder zum 1. Januar 2022, nicht der aktuelleHauptfeststellungszeitpunkt, LGrStG BW
3. Steuermesszahl1,3 PromilleFM Baden-Württemberg
4. Ermäßigung“um 30 Prozent ermäßigt”, wenn das Grundstück überwiegend Wohnzwecken dient§ 40 Abs. 3 LGrStG BW
5. Hebesatzin Filderstadt 195 Prozent für die Grundsteuer BStadt Filderstadt, Beschluss vom 09.12.2024
6. ErgebnisIhr Grundsteuerbetrag

Schritt 2 ist die Stelle, an der zwei Zahlen verwechselt werden können. Der Bescheid arbeitet mit dem Wert zum 1. Januar 2022, das Portal zeigt Ihnen den zum 1. Januar 2025. Wo Sie den älteren Wert herbekommen, steht weiter unten in der Checkliste.

Zu Schritt 4 noch eine Präzisierung, weil die Formulierung leicht zu überlesen ist: Das Gesetz ermäßigt die Steuermesszahl “um 30 Prozent”, es setzt sie nicht auf 30 Prozent. Rechnerisch bleiben von 1,3 Promille also 0,91 übrig. Maßgeblich ist allein, was Ihr Bescheid ansetzt.

Ob das Modell so bleibt, war lange offen. Der Bundesfinanzhof hat das Landesgrundsteuergesetz in zwei Revisionsverfahren am 22. April 2026 für verfassungsgemäß gehalten und eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich abgelehnt: “Der Senat ist nicht von der Verfassungswidrigkeit der im Streitfall anzuwendenden Vorschriften des LGrStG BW überzeugt.” Das ist keine Garantie für alle Zeit, aber es heißt: Wer in Filderstadt ein Grundstück besitzt, wird sich mit dieser Rechnung auf absehbare Zeit befassen müssen.

Zwischenfazit: Für die Grundsteuer ist der Bodenrichtwert praktisch der einzige Baustein. Deshalb steht in Ihrem Bescheid auch nichts über Ihr Haus.

Bleibt der letzte Faktor der Kette, der Hebesatz. Der ist mit 195 Prozent schnell abgelesen, und genau deshalb wird ihm zu viel Bedeutung beigemessen.

Warum ein Blick auf den Hebesatz allein nichts erklärt

Filderstadt hat die Hebesätze am 9. Dezember 2024 im Gemeinderat neu festgesetzt, gültig ab dem 1. Januar 2025: Grundsteuer A 390 Prozent, Grundsteuer B 195 Prozent. Für Wohn- und Geschäftsgrundstücke gilt die B, also die 195.

Nur trägt diese eine Zahl die Erklärung nicht. Die Stadt selbst formuliert es ungewöhnlich offen. Aufkommensneutralität bedeute, dass die Summe aller neuen Bescheide nicht über der Summe aller alten liegt. Und dann der entscheidende Zusatz: Die Aufkommensneutralität beziehe sich nicht auf die einzelnen Steuerschuldner. Weil sich die Systematik geändert habe, seien “erhebliche Verschiebungen zu erwarten”.

Übersetzt heißt das: Die Stadt nimmt insgesamt ungefähr dasselbe ein wie vorher. Aber innerhalb dieser Summe verschieben sich die Anteile. Und die Richtung der Verschiebung folgt direkt aus der Formel.

  • Ein Haus aus den Sechzigern auf einem tiefen Gartengrundstück: viele Quadratmeter Boden, die alle in die Formel eingehen.
  • Das neuere Reihenhaus oder die Doppelhaushälfte auf schmalem Zuschnitt: wenig Boden, viel Wohnfläche.
  • Bei der Eigentumswohnung geht der Miteigentumsanteil am Grundstück ein, nicht Ihre Wohnfläche. Zwei gleich große Wohnungen im selben Haus können deshalb sehr unterschiedlich behandelt werden.

Wie sich das anfühlt, lässt sich typisiert durchspielen. Nehmen Sie ein Haus von 1968 in einer gewachsenen Ortslage, ein großzügiges Grundstück, Heizung von 2004, Bad seit damals unverändert. Der Bescheid kommt, die Zahl liegt über der Erwartung, und die erste Vermutung lautet: Das liegt an der Heizung, die müsste doch endlich mal raus. Nur kennt die Formel keine Heizung. Sie kennt die Grundstücksfläche.

Wer das nachvollziehen will, holt den Katasterauszug, prüft die Zone, sucht den Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 und rechnet die Ermäßigung für Wohnnutzung und die 195 Prozent nach. Am Ende steht dann eine unbequeme Einsicht: Nicht das Haus ist teurer geworden. Der Garten ist sichtbar geworden.

Ehrlich gesagt finden wir die Systematik nachvollziehbar. Sie ist einfach und überprüfbar, und niemand muss den Zustand seines Hauses schlechtreden, um besser wegzukommen. Für den Eigentümer mit dem großen Garten und der alten Heizung fühlt sie sich trotzdem erst einmal falsch an. Das Gefühl ist verständlich: Sein Bescheid rechnet mit einem Garten, den er nie als Vermögen wahrgenommen hat.

Zwischenfazit: 195 Prozent sagen für sich genommen wenig aus. Was Ihren Bescheid ausmacht, entscheidet sich zwei Schritte vorher, bei Fläche und Bodenrichtwert.

Ob Ihr Bescheid korrekt ist und was Sie gegebenenfalls unternehmen können, klären Sie bitte mit dem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater. Dazu beraten wir nicht. Wobei wir helfen können: einzuordnen, was die Grundstücksfläche, um die es dabei geht, beim Verkauf wert ist. Dazu gleich mehr.

Fünf Stadtteile, eine Stadt: was das für Ihre Bodenrichtwertzone heißt

Filderstadt entstand 1975 aus fünf eigenständigen Gemeinden. Am 5. Juni 1974 unterzeichneten die damaligen fünf Bürgermeister die Vereinbarung über den Gemeindezusammenschluss zum 1. Januar 1975. Seither gehören Bernhausen, Bonlanden, Harthausen, Plattenhardt und Sielmingen zusammen. Die Stadt zählt heute 46.274 Einwohner, Stand 31. Dezember 2025 nach Angaben des Statistischen Landesamts. Das Rathaus steht in der Aicher Straße 9 in Bernhausen.

Ein alter Ortskern, eine Siedlungslage aus den Wachstumsjahrzehnten und die Flächen entlang der Verkehrsachsen sind städtebaulich drei verschiedene Dinge, auch wenn auf allen dreien Wohnhäuser stehen. Die Stadt beschreibt ihre Lage als “direkt an der B 27, Autobahn A 8, dem Flughafen Stuttgart, der Landesmesse und nahe der Landeshauptstadt Stuttgart”. Für die Bodenrichtwertzonen bedeutet diese Gemengelage: Es gibt viele davon, und sie halten sich nicht an Stadtteilgrenzen.

Eine Euro-Zahl für Filderstadt nennen wir hier nicht, auch keine je Stadtteil. Das ist eine bewusste Entscheidung. Wir haben uns im August 2026 angesehen, was sonst zu diesem Suchbegriff angeboten wird. Eine Seite führt fünf Stadtteilwerte als Eurobeträge “für 2026” auf, ohne Quelle, ohne den zuständigen Gutachterausschuss zu nennen und ohne eine einzige Rechtsgrundlage. Eine amtliche Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 1. Januar 2026 gibt es nicht, und woher die Zahlen stammen, steht nirgends. Eine zweite Seite hat für Filderstadt überhaupt keine Werte und bewirbt stattdessen die Beratung eines Werbepartners. Von beiden halten wir die erste für das größere Problem: Sie wirkt genauer, als die Datenlage hergibt.

Noch ein Punkt, der leicht übersehen wird: der Entwicklungszustand. § 3 ImmoWertV unterscheidet vier Stufen, und sie liegen weit auseinander.

StufeWas das Gesetz sagt
Flächen der Land- oder ForstwirtschaftFlächen, die “ohne Bauerwartungsland, Rohbauland oder baureifes Land zu sein, land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind”
BauerwartungslandFlächen, die eine bauliche Nutzung “aufgrund konkreter Tatsachen […] mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen”
RohbaulandFlächen, die nach den ”§§ 30, 33 oder 34 des Baugesetzbuchs für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist”
Baureifes LandFlächen, die “nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und nach den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind”

Filderstadt hat viel landwirtschaftliche Fläche in den Randlagen, und zwischen dem Acker und dem baureifen Grundstück liegen diese Zwischenstufen. Zwei Zonen können auf der Karte nebeneinanderliegen und sich um ein Vielfaches unterscheiden, ohne dass man das der Landschaft ansieht. Wer den Wert einer Nachbarzone auf sein eigenes Grundstück überträgt, sollte vorher wissen, ob er dabei über eine solche Grenze springt.

Zwischenfazit: Es gibt in Filderstadt nicht den Bodenrichtwert, es gibt viele. Welcher für Sie gilt, hängt an Ihrer Zone und an deren Entwicklungszustand. Rufen Sie im Zweifel bei der Geschäftsstelle an.

Warum genau die Vereinfachung, die dem Finanzamt die Arbeit erleichtert, beim Verkauf zum Fehler wird, sehen wir uns jetzt an.

Das Finanzamt darf Ihr Haus ignorieren. Ein Käufer kann es nicht.

Der Gesetzgeber hat das Gebäude bewusst aus der Grundsteuer herausgehalten. Für eine Massenbewertung ist das sinnvoll, der Staat müsste sonst jedes Haus einzeln ansehen. Bei einem Verkauf wäre dieselbe Vereinfachung ein grober Fehler. Ein Käufer läuft durchs Haus und rechnet mit Grundriss, Substanz, Heizung und Dach. Und damit, ob er sich das Wohnen darin vorstellen kann.

Das Landesgrundsteuergesetz rechnet selbst damit, dass die Pauschale danebenliegt. Nach § 38 Abs. 4 LGrStG kann auf Antrag ein anderer Wert angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der tatsächliche Wert des Grund und Bodens um mehr als 30 Prozent vom Formelwert abweicht und das durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesen wird. Solche Gutachten sind eine eigene Leistung des Gutachterausschusses, der Gutachten für Grundsteuerzwecke ausdrücklich unter seinen Aufgaben führt; eine Einschätzung im Verkaufsgespräch ersetzt sie nicht. Ob sich der Weg für Sie lohnt, ist eine Frage an Ihren Steuerberater.

Dieselben Quadratmeter, die Ihnen die Grundsteuer verteuern, können beim Verkauf Ihr stärkstes Argument sein. Voraussetzung ist, dass das Baurecht auf dem Grundstück noch Luft hat. Ein großes Grundstück, auf dem seit 1968 ein einziges Einfamilienhaus steht, kann für einen Käufer erheblich mehr bedeuten als Wohnfläche plus Garten. Nur steht das in keinem Bescheid, und ein Portal, das Zahlen einsammelt, findet es erst recht nicht.

Genau dort fängt bei uns das Gespräch an. Sabine Hellwig sieht sich die Immobilie als Maklerin an: Wer kommt als Käufer infrage, was lässt sich vermarkten, welche Unterlagen fehlen. Matthias Hellwig ist freier Architekt und sieht die Bausubstanz und das, was sich daraus machen ließe.

Was wir bei einer Besichtigung meistens zuerst wissen wollen:

  • Wie viel Haus steckt noch im Grundstück? Wenn das zulässige Baurecht nie ausgeschöpft wurde, liegt dort Reserve.
  • Welche Wände tragen? Das lässt sich beim ersten Rundgang schon eingrenzen. Anhaltspunkte sind die Wandstärke und die Frage, ob eine Wand im Keller und im Obergeschoss an derselben Stelle wiederkehrt. Dazu kommt die Spannrichtung der Decke, ablesbar an der Lage der Deckenbalken oder am Verlauf von Rissen. Trägt eine Wand nicht, lässt sich ein enger Grundriss oft mit überschaubarem Aufwand öffnen. Trägt sie, geht es um Unterzug und Statik, und das ist eine andere Größenordnung.
  • Wie belichtet ist das Erdgeschoss? Deckenhöhe und Fensterbrüstungen entscheiden darüber, wie großzügig ein Raum wirken kann, lange bevor jemand eine Wand entfernt.
  • Und ist der Sanierungsbedarf wirklich so groß, wie er aussieht? Manchmal ist ein Haus, das abschreckend wirkt, nur unaufgeräumt und schlecht erklärt.

Daher unser Satz: “Wir sehen, was andere übersehen!” Eine Abgrenzung gehört dazu. Die bauliche Einordnung bei einer Besichtigung ist keine Planung. Eine konkrete Planung ist eine eigenständige Architektenleistung und wird getrennt besprochen; mehr dazu auf der Seite zu unseren Architektenleistungen. Wenn es Ihnen vor allem um die Frage geht, was baulich machbar wäre, schreiben Sie gern direkt an architekt@klarblickimmobilien.de.

Wie ein Bodenrichtwert überhaupt zustande kommt und was er über den Bodenwert eines konkreten Grundstücks aussagt, haben wir am Beispiel unserer eigenen Stadt ausführlich aufgeschrieben: wie ein Bodenrichtwert überhaupt zustande kommt. Die Systematik ist dieselbe, es ist derselbe Gutachterausschuss.

Zwischenfazit: Für den Bescheid brauchen Sie die Fläche und den Bodenrichtwert von 2022. Für ein Verkaufsgespräch bringen Sie besser den Grundriss mit.

Was Sie für den ersten Teil zusammensuchen müssen, steht im nächsten Abschnitt.

Fünf Angaben, mit denen Sie Ihren Grundsteuerbescheid gegenlesen

Bevor Sie sich über eine Zahl ärgern oder sich über sie freuen, prüfen Sie diese fünf Punkte. Sie ersparen im Zweifel ein Telefonat mit dem falschen Ansprechpartner.

  • Die Grundstücksfläche laut Kataster, nicht geschätzt und nicht aus dem Kaufvertrag von 1978 abgeschrieben. Bei Eigentumswohnungen zählt der Miteigentumsanteil.
  • Ihre Bodenrichtwertzone, im Zweifel bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfragt, weil Zonengrenzen nicht den Grundstücksgrenzen folgen.
  • Den Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022, nicht den aktuellen. Das ist die Zahl, die am leichtesten verwechselt wird. Sie ist auch die einzige, die Sie im Portal nicht ohne Weiteres bekommen, denn BORIS-BW zeigt den aktuellen Stichtag. Für zurückliegende Stichtage stellt die Stadt Filderstadt PDF-Karten bereit. Führt auch das nicht zum Ziel, hilft die Geschäftsstelle unter gutachterausschuss@filderstadt.de weiter.
  • Die Ermäßigung für Wohnnutzung. Dient das Grundstück überwiegend Wohnzwecken, wird die Steuermesszahl um 30 Prozent ermäßigt. Von 1,3 Promille bleiben rechnerisch 0,91.
  • Den Hebesatz: in Filderstadt 195 Prozent für die Grundsteuer B, seit dem 1. Januar 2025. Wo Sie irgendwo 390 Prozent lesen, ist die Grundsteuer A gemeint, also die land- und forstwirtschaftliche.

Passt am Ende etwas nicht zusammen, ist das Finanzamt der richtige Adressat für den Grundsteuerwert und die Stadt für die Erhebung. Für beides sind wir nicht zuständig. Was wir beisteuern können, ist die andere Hälfte der Rechnung: eine ehrliche Einschätzung, was aus dem Grundstück und dem Haus darauf zu machen wäre.

Unsicher, wo Ihre Immobilie gerade steht? Bei Fragen einfach anrufen oder schreiben, wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir Sie unterstützen können. → Gespräch anfragen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Filderstadt? Darauf gibt es keine einzelne Antwort, und das ist keine Ausflucht. Filderstadt hat viele Bodenrichtwertzonen mit jeweils eigenem Wert; für die Stadt als Ganzes existiert keiner. Den Wert für Ihre Adresse lesen Sie in BORIS-BW ab. Wo Ihnen jemand eine einzelne Zahl oder eine Spanne für ganz Filderstadt zeigt, hat er sie selbst gerechnet.

Welcher Bodenrichtwert steht in meinem Grundsteuerbescheid? Der zum 1. Januar 2022. Das ist der Hauptfeststellungszeitpunkt des baden-württembergischen Modells. Der Wert, den Sie heute im Portal sehen, gehört zum Stichtag 1. Januar 2025 und ist für den Bescheid nicht maßgeblich. Wer nachrechnet und beide Zahlen verwechselt, kommt zwangsläufig auf ein anderes Ergebnis als das Finanzamt.

Warum spielt mein Haus für die Grundsteuer keine Rolle? Weil Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell anwendet. Herangezogen werden die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert; das Finanzministerium formuliert es so: “Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an.” Der Bundesfinanzhof hat dieses Modell im April 2026 für verfassungsgemäß gehalten und eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

Wer ist für die Bodenrichtwerte in Filderstadt zuständig? Der gemeinsame Gutachterausschuss Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen. Die Stadt Filderstadt hat diese Aufgabe samt Geschäftsstelle zum 1. Januar 2024 übernommen; sie sitzt in der Uhlbergstraße 33 in Filderstadt. Dort werden die Bodenrichtwerte für beide Städte ermittelt, die Kaufpreissammlung geführt und Bodenrichtwertauskünfte erteilt.

Unterscheiden sich die Bodenrichtwerte zwischen Bernhausen, Bonlanden, Harthausen, Plattenhardt und Sielmingen? Die Zonen unterscheiden sich, aber nicht entlang der Stadtteilgrenzen. Innerhalb eines Stadtteils können mehrere Zonen mit deutlich verschiedenen Werten liegen, etwa zwischen einem alten Ortskern und einer Randlage. Hinzu kommt der Entwicklungszustand nach § 3 ImmoWertV: Bauerwartungsland und Rohbauland sind noch nicht baureif. Eine Rangfolge der fünf Stadtteile lässt sich daraus nicht bilden.

Sagt der Bodenrichtwert etwas über meinen Verkaufspreis? Er beschreibt den Boden, nicht Ihre Immobilie. Für den Preis zählen Grundriss, Bausubstanz, Zustand, Ausstattung und die Frage, was baulich noch möglich wäre. Deshalb kann ein Haus mit hohem Bodenwert schwer verkäuflich sein und eines mit niedrigem gut. Wenn Sie wissen möchten, ob wir Ihre Immobilie an ihrem Standort begleiten können, sprechen Sie uns einfach an.


Wie wir in unserer eigenen Stadt arbeiten, steht auf unserer Seite für Leinfelden-Echterdingen.

Stand des Artikels: 20. August 2026. Amtliche Angaben zu Stichtag, Zuständigkeit, Hebesatz und Rechtsgrundlagen an diesem Tag geprüft. Steuerliche Fragen zu Ihrem Bescheid gehören zum Finanzamt oder zu Ihrem Steuerberater; dazu beraten wir nicht.


Wenn Sie ohnehin gerade Ihren Bescheid vor sich haben: Legen Sie den Katasterauszug daneben und, falls vorhanden, den Grundriss. Dann sprechen wir bei einem Termin nicht über die Steuerformel, sondern über Ihr Haus.

Sie überlegen, Ihre Immobilie zu verkaufen? Der erste Schritt ist bei uns immer das Gespräch. Wir hören uns Ihre Situation an, sehen uns die Immobilie an und sagen Ihnen offen, was wir für realistisch halten — auch dann, wenn die Antwort einmal nicht die gewünschte ist. Welche Leistungen mit Kosten verbunden sind, besprechen wir transparent, bevor eine Beauftragung erfolgt. Rufen Sie an: 0711 25515738, schreiben Sie an info@klarblickimmobilien.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Unser Büro: Kernerstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen.

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