Immobilien-ABC U

Umschuldung


Ein laufendes Immobiliendarlehen ablösen und bessere Konditionen sichern

Eine Umschuldung bedeutet, ein laufendes Immobiliendarlehen aktiv zu beenden und durch ein neues Darlehen zu anderen Konditionen zu ersetzen. Der Unterschied zur klassischen Anschlussfinanzierung liegt im Zeitpunkt: Dort läuft die Zinsbindung regulär aus. Bei der Umschuldung greifen Sie in ein noch laufendes Vertragsverhältnis ein. Das kann sinnvoll sein, hat aber seinen Preis.

Wann eine Umschuldung überhaupt in Frage kommt

Der häufigste Grund ist ein spürbar gesunkenes Zinsniveau. Wenn die Differenz zwischen Ihrem aktuellen Zinssatz und dem, was Ihnen eine andere Bank heute anbietet, deutlich bei über einem Prozentpunkt liegt, lohnt sich zumindest eine Rechnung.

Daneben gibt es Lebensumstände, die eine neue Finanzierungsstruktur erfordern: Scheidung, Erbschaft, ein deutlich verändertes Einkommen oder der Wunsch, mehrere Einzelkredite zu einem einzigen Vertrag zusammenzuführen. Auch wer die Tilgung erhöhen oder kurzfristig senken möchte und bei seiner Bank keinen Spielraum bekommt, kann über einen Wechsel nachdenken.

Was die Umschuldung kostet

Solange die Zinsbindung läuft, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sie entschädigt das Institut für die entgangenen Zinsen und bewegt sich je nach Restlaufzeit und Zinsdifferenz typischerweise zwischen einem und zehn Prozent der noch offenen Restschuld. Das ist der größte Kostenfaktor und in vielen Fällen das K.o.-Kriterium.

Hinzu kommen Gebühren für die Wertermittlung der Immobilie durch die neue Bank, Grundbuchkosten für die Abtretung der Grundschuld und unter Umständen Notarkosten. Die Notargebühren sind bundesweit nach dem GNotKG geregelt, hier gibt es keinen regionalen Unterschied.

Die entscheidende Frage lautet: Wie lange dauert es, bis die Ersparnis aus dem niedrigeren Zinssatz die Gesamtkosten der Umschuldung aufgeholt hat? Diesen Break-Even-Punkt errechnen Sie, indem Sie die Gesamtkosten durch die monatliche Ersparnis teilen. Liegt er bei mehr als drei Jahren Restlaufzeit, ist das Ergebnis in der Regel positiv.

Die 10-Jahres-Regel: Der wichtigste Hebel

§ 489 BGB räumt Ihnen als Kreditnehmer nach zehn Jahren Zinsbindung ein außerordentliches Kündigungsrecht ein, unabhängig davon, ob der Vertrag ursprünglich auf 15 oder 20 Jahre abgeschlossen wurde. Mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten können Sie dann ohne Vorfälligkeitsentschädigung wechseln.

Wer also ein Darlehen mit langer Zinsbindung hat und die Zehn-Jahres-Marke überquert hat oder bald überquert, sitzt in einer deutlich stärkeren Verhandlungsposition, sowohl gegenüber der Hausbank als auch beim Wechsel zu einem neuen Anbieter.

Ablauf und Vorbereitung

Zuerst sollten Sie Ihre Darlehensunterlagen heraussuchen und prüfen, wann genau die Zinsbindung endet und ob die 10-Jahres-Frist bereits greift. Der aktuelle Immobilienwert spielt ebenfalls eine Rolle, weil er den Beleihungsauslauf der neuen Finanzierung bestimmt. Gerade im Remstal, wo Bodenwerte in Fellbach, Kernen und Waiblingen am oberen Rand des Kreises liegen, ist der Wert oft höher als der ursprünglich angesetzte.

Dann holen Sie Angebote von mehreren Banken ein und vergleichen nicht nur den Zinssatz, sondern auch Sondertilgungsrechte, Laufzeit und Flexibilität. Erst wenn Sie alle Kosten und die monatliche Ersparnis gegenübergestellt haben, treffen Sie die Entscheidung. Wer das Ende der Zinsbindung noch vor sich hat, kann über ein Forward-Darlehen nachdenken: Damit sichern Sie sich heute gültige Konditionen für einen Abschluss in bis zu fünf Jahren.

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