Immobilien-ABC L

Loggia


Überdachter Außenbereich innerhalb der Gebäudestruktur – windgeschützt, privat, wetterunabhängig nutzbar

Eine Loggia ist ein überdachter, nach vorne offener Außenbereich, der vollständig in den Baukörper eines Gebäudes eingebettet ist. Anders als ein Balkon kagt sie nicht aus der Fassade heraus, sondern liegt innerhalb der Gebäudekontur und wird auf mindestens zwei Seiten von Außenwänden begrenzt. Das Ergebnis ist ein Bereich, der wettergeschützter und privater wirkt als ein freistehender Balkon und den Übergang zwischen Innen- und Außenraum besonders fließend gestaltet.

Bauliche Eigenheiten

Weil die Loggia keine auskragende Konstruktion ist, entfallen die statischen Beschränkungen, die bei Balkonen die Tiefe begrenzen. Aus der Planung kennen wir Loggias, die locker 2,5 Meter tief ausgeführt werden, weil es die Grundrissgeometrie schlicht zulässt. Die seitlichen Wände übernehmen Sicht-, Wind- und Regenschutz, ohne dass zusätzliche Verglasungen nötig wären. Gleichzeitig reduziert die Integration in den Baukörper Wärmebrücken, was bei gut gedämmten Gebäuden ein realer Vorteil in der Energiebilanz ist.

Nutzung im Alltag

Als Freisitz ist eine Loggia einem offenen Balkon in den meisten Wetterlagen deutlich überlegen. Leichter Regen, Westwind, tiefe Abendsonne: vieles davon bleibt draußen. Das macht sie im Remstal mit seinen wechselhaften Hangwindlagen, wie man sie etwa am Kappelberg kennt, besonders attraktiv. Wer die Loggia verglasen möchte, um einen vollwertigen Wintergarten zu schaffen, braucht dafür eine Baugenehmigung. In Fellbach und Waiblingen ist dafür die jeweilige untere Baurechtsbehörde zuständig, für Kernen im Remstal das Landratsamt Rems-Murr-Kreis.

Wohnfläche und Wertansatz

Bei der Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung wird eine Loggia zu 50 Prozent angerechnet, also mit demselben Faktor wie ein Balkon. Das klingt nach einem Abschlag, ist aber fair: Der Raum ist nicht beheizbar und gilt bauordnungsrechtlich nicht als Aufenthaltsraum. Im Kaufpreisvergleich schlägt eine tiefe, nach Süden oder Westen ausgerichtete Loggia aber deutlich mehr zu Buche, als die halbe Flächenanrechnung vermuten lässt. Käufer im Remstal honorieren den wettergeschützten Charakter, weil er die tatsächlich nutzbare Außenfläche über das Jahr hinweg vergrößert.

Was Eigentümer wissen sollten

Beim Verkauf oder bei der Vermietung lohnt es sich, die Loggia klar als solche zu benennen und ihre Tiefe anzugeben. Eine Loggia mit 6 oder 8 Quadratmetern nutzbarer Fläche ist ein anderes Angebot als ein schmaler Balkon. Wenn Sie Unterlagen für den Gutachterausschuss des Rems-Murr-Kreises oder für ein Wertgutachten zusammenstellen, sollte die Loggia in der Grundrisszeichnung klar von einem Balkon unterschieden sein, weil beides baulich und wertmäßig unterschiedlich behandelt wird.

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