Ein Balkon ist eine begehbare Plattform an der Außenwand eines Gebäudes oberhalb des Erdgeschosses, die als privater Freisitz genutzt wird. Rechtlich zählt er nach der Wohnflächenverordnung zu einem Viertel zur anrechenbaren Wohnfläche. Wohnungen mit Balkon werden schneller vermietet und erzielen im Vergleich zu balkronlosen Einheiten messbar höhere Preise, wobei Ausrichtung und Nutzbarkeit den Ausschlag geben.
Bauformen und was sie praktisch bedeuten
Der auskragende Balkon ragt frei aus der Außenwand ohne sichtbare Stützen. Das ist statisch anspruchsvoll, weil die Verankerung in der Geschossdecke die gesamten Lasten aufnehmen muss. Im Neubau lässt sich das wirtschaftlich lösen; bei einem älteren Gebäude treibt die Statik die Kosten erheblich. Typische Tiefen liegen zwischen 1,20 und 1,80 Metern. Kritisch ist die Wärmebrücke an der Einbindung: Fehlt eine thermische Trennung, fließt Wärme direkt nach außen, was sich auf Energieausweis und Heizkosten auswirkt.
Der vorgestellte Balkon steht auf eigenen Stützen oder Pfeilern. Wärmebrücken sind hier kein Thema, weil die Konstruktion thermisch getrennt ist. Größere Tiefen über zwei Meter sind problemlos möglich, und ein nachträglicher Anbau lässt sich oft realisieren, ohne die Gebäudestruktur anzutasten.
Den französischen Balkon erwähnen viele Exposés, obwohl er streng genommen keiner ist: Es handelt sich um ein Geländer vor raumhohen Fenstern ohne begehbare Fläche. Zur Wohnfläche trägt er nichts bei, und als Freisitz taugt er nicht.
Genehmigung und Nachrüstung
Wer einen Balkon nachträglich anbaut, braucht in aller Regel eine Baugenehmigung. In Baden-Württemberg gilt die Landesbauordnung (LBO BW), keine Musterbauordnung: Ab welcher Fläche die Genehmigungspflicht greift, hängt vom Einzelfall und der jeweiligen Gemeinde ab. In Fellbach und Waiblingen als Große Kreisstädte ist die untere Baurechtsbehörde direkt vor Ort zuständig; für Kernen im Remstal übernimmt das Landratsamt Rems-Murr-Kreis diese Rolle.
Aus der Planungspraxis wissen wir: Vor jedem Auftrag an ein Bauunternehmen stehen Statik, Abstandsflächen zur Nachbargrenze und ein Blick in den Bebauungsplan. Bei einem denkmalgeschützten Gebäude kann der Anbau gänzlich ausgeschlossen sein. Wer in einer Eigentümergemeinschaft lebt, benötigt zusätzlich die Zustimmung der Miteigentümer, weil ein Anbau als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums gilt.
Für einen vorgestellten Balkon von rund sechs Quadratmetern rechnen Sie grob mit 8.000 bis 15.000 Euro. Ein nachträglicher auskragender Balkon ist aufwändiger und teurer, weil die statische Ertüchtigung der Decke dazukommt.
Instandhaltung und Sicherheit
Balkone verlangen regelmäßige Aufmerksamkeit, besonders bei Bestandsgebäuden. Die Abdichtung ist der neuralgische Punkt: Dringt Wasser in die Betonkonstruktion ein, beginnt die Bewehrung zu korrodieren, und die Schäden werden schnell teuer. Streusalz beschleunigt diesen Prozess erheblich. Die Abdichtung zu erneuern kostet je nach Aufwand 80 bis 150 Euro pro Quadratmeter; ein neues Geländer liegt bei 150 bis 400 Euro pro laufendem Meter.
Für die Standsicherheit gelten klare Anforderungen: Das Geländer muss mindestens 90 Zentimeter hoch sein, ab zwölf Metern Absturzhöhe sind es 110 Zentimeter. Horizontale Sprossen, die als Kletterhilfe dienen können, sind unzulässig. Bei Altbauten empfiehlt sich eine Überprüfung durch einen Fachingenieur, wenn der letzte Blick auf die Konstruktion schon Jahre zurückliegt.
Ausrichtung und Wert beim Verkauf
Die Himmelsrichtung entscheidet über den tatsächlichen Nutzen. Ein Südbalkon mit ganztägiger Besonnung ist der wertvollste; ein Nordbalkon ohne direkte Sonne der schwächste. Westbalkone mit Nachmittagssonne gelten als guter Kompromiss für Berufstätige. Ostbalkone punkten am Morgen.
Im Remstal liegen Bodenrichtwerte am oberen Rand des Kreisdurchschnitts, besonders in Fellbach, Kernen und Waiblingen. In diesem Preisumfeld zahlen Käufer für eine Wohnung mit nutzbarem Balkon je nach Lage und Größe durchaus 5.000 bis 10.000 Euro mehr als für eine vergleichbare Einheit ohne. Ein großzügiger Balkon über zehn Quadratmetern wirkt als klarer Werttreiber, gerade weil viele Bestandswohnungen hier keinen haben. Beim Mietansatz lassen sich mit einem gut ausgerichteten Balkon erfahrungsgemäß fünf bis fünfzehn Prozent mehr erzielen als ohne.