Immobilien-ABC L

Legitimation


Wer bei einem Immobiliengeschäft handelt, muss nachweisen, wer er ist und ob er das darf.

Legitimation bezeichnet im Immobilienkontext zweierlei: den Nachweis der eigenen Identität und den Nachweis, dass man überhaupt berechtigt ist, für sich oder jemand anderen zu handeln. Beides wird bei Kaufverträgen, Grundschuldbestellungen und ähnlichen Rechtsgeschäften von Notar, Makler und Bank systematisch geprüft. Das ist keine Formalität, sondern eine gesetzliche Pflicht.

Was bei der Beurkundung geprüft wird

Wenn beim Amtsgericht Waiblingen ein Grundbucheintrag vorbereitet wird und davor der Notar zur Beurkundung einlädt, legt jeder Beteiligte zunächst seinen Personalausweis oder Reisepass vor. Der Notar protokolliert Ausweisnummer, ausstellende Behörde und Gültigkeitsdatum. Wer nicht persönlich erscheint, muss eine notarielle oder notariell beglaubigte Vollmacht vorweisen. Der Notar prüft dann, ob diese Vollmacht das konkrete Rechtsgeschäft überhaupt abdeckt und noch wirksam ist. Fehlt die Vollmacht oder ist sie zu knapp gefasst, wird nicht beurkundet.

Die Pflichten von Maklern nach dem Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz (GwG) zählt Immobilienmakler ausdrücklich zu den verpflichteten Unternehmen. Das bedeutet konkret: Wir müssen bereits bei Vertragsanbahnung die Identität unserer Auftraggeber feststellen und dokumentieren. Ausweis, Wohnanschrift, bei juristischen Personen zusätzlich der wirtschaftlich Berechtigte. Diese Unterlagen sind für fünf Jahre aufzubewahren. Ergeben sich Anhaltspunkte auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, besteht eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde. Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Was das für Sie als Eigentümer bedeutet

Wenn Sie eine Immobilie im Remstal verkaufen, werden Sie an mehreren Stellen nach Ihrem Ausweis gefragt: von uns als Makler beim Abschluss des Maklervertrags, von der Bank des Käufers und noch einmal vom Notar vor der Beurkundung. Das ist kein Misstrauen, sondern Pflicht. Bereiten Sie außerdem rechtzeitig vor, wenn Sie nicht selbst unterschreiben können oder wollen. Eine Vorsorgevollmacht reicht oft nicht aus, weil sie für Grundstücksgeschäfte häufig zu allgemein formuliert ist. Sprechen Sie das mit dem Notar ab, bevor der Beurkundungstermin anberaumt wird. Eine lückenhafte Legitimation kann den Abschluss verzögern oder im schlimmsten Fall einen bereits vereinbarten Vertrag unwirksam machen.

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