Immobilien-ABC L

Lageplan


Maßstabsgetreue Grundstücksdarstellung als Pflichtunterlage für jede Baugenehmigung

Ein Lageplan ist eine zeichnerische, maßstabsgetreue Darstellung eines Grundstücks, die dessen genaue Position im Gelände, die Grenzen, den vorhandenen Gebäudebestand und die unmittelbare Umgebung zeigt. Er ist Pflichtbestandteil jeder Baugenehmigung und muss in Baden-Württemberg von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur auf Grundlage amtlicher Katasterdaten angefertigt werden. Ohne diesen Nachweis nimmt die zuständige Baurechtsbehörde einen Bauantrag in der Regel gar nicht erst an.

Was im Lageplan stehen muss

Der Lageplan hält alles fest, was die Baubehörde braucht, um ein Vorhaben zu beurteilen: Flurstücksnummer und Gemarkung, die vermessenen Grundstücksgrenzen, die Lage bestehender und geplanter Gebäude sowie deren Abstände zu den Grenzen. Dazu kommen die Erschließung über öffentliche Verkehrsflächen, Himmelsrichtung und Maßstab. Bei Neubauten gehören außerdem geplante Zufahrten, Stellplätze und die Höhenlage des Geländes dazu. Der übliche Maßstab liegt bei 1:500.

Aus der Planung kennen wir Fälle, in denen ein zunächst plausibel wirkender Entwurf am Grenzabstand gescheitert ist, weil der Lageplan eine andere Grundstücksgeometrie gezeigt hat als die alte Handskizze des Eigentümers. Das ist kein Einzelfall.

Amtlicher Lageplan und vereinfachter Lageplan

Für die meisten Bauanträge ist der amtliche Lageplan notwendig. Er trägt den Dienststempel des Vermessungsingenieurs, beruht auf aktuellen Katasterdaten und hat eine begrenzte Gültigkeit von in der Regel zwei Jahren. Bei kleineren Bauvorhaben kann die Behörde einen vereinfachten Lageplan akzeptieren, der auf Basis des Katasterplans ergänzt wird. Welche Variante verlangt wird, hängt vom Vorhaben und von der zuständigen Behörde ab.

Im Remstal gilt dabei: Fellbach und Waiblingen sind Große Kreisstädte mit eigener unterer Baurechtsbehörde und entscheiden selbst über die Anforderungen an die Bauvorlagen. Für Grundstücke in Kernen im Remstal ist dagegen das Landratsamt Rems-Murr-Kreis zuständig. Es lohnt sich, die genauen Anforderungen frühzeitig dort abzuklären, bevor der Vermessungsingenieur beauftragt wird.

Warum der Lageplan auch beim Kauf eine Rolle spielt

Wer ein bebautes Grundstück kauft oder verkauft, braucht den Lageplan nicht zwingend für die Beurkundung. Trotzdem ist er eine wichtige Informationsquelle: Er zeigt die tatsächlichen Grenzverläufe, mögliche Überbauungen, die Lage von Nebengebäuden und wie das Grundstück erschlossen ist. Gerade im Remstal, wo innerhalb derselben Postleitzahl Hanglagen am Kappelberg und Lagen an Durchgangsstraßen sehr unterschiedliche Bedingungen mitbringen, lässt sich anhand des Lageplans schnell erkennen, was das Grundstück baulich hergibt und was nicht.

Wer plant, nach dem Kauf anzubauen oder umzubauen, braucht ohnehin einen aktuellen Lageplan als Grundlage für Entwurf und Genehmigung. Liegt kein aktueller vor, ist der erste Schritt zum Vermessungsingenieur unvermeidlich.

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