Immobilien-ABC F

Flurstück


Die kleinste amtlich vermessene Einheit im Liegenschaftskataster – Grundlage jedes Grundstücksgeschäfts

Das Flurstück ist die kleinste geometrisch abgegrenzte Bodeneinheit im Liegenschaftskataster. Jedes Flurstück trägt eine eindeutige Nummer innerhalb seiner Flur und ist amtlich vermessen. Was Sie im Alltag als „Grundstück” bezeichnen, kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Für alle Grundstücksgeschäfte gilt das Flurstück als Ausgangs- und Bezugsgröße.

Kataster und Kennzeichnung

Das Liegenschaftskataster wird in Baden-Württemberg durch die Vermessungsbehörden der Länder geführt. Bundesweit läuft das digital über das System ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem). Darin sind Lage, Größe und Nutzungsart jedes Flurstücks dokumentiert.

Das Flurstückskennzeichen setzt sich aus drei Angaben zusammen: Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Bei Teilungsvorgängen entstehen Nummern mit Zähler und Nenner, etwa 123/4. Dieses Kennzeichen ist bundesweit eindeutig. Über die Verknüpfung mit dem Grundbuch lassen sich Flurstücknummer und Eigentümer immer in Bezug setzen, was Rechtssicherheit für Käufer und Verkäufer schafft.

Im Rems-Murr-Kreis können Bodenrichtwerte kostenfrei über das Landesportal BORIS-BW abgerufen werden. Dort ist das Flurstück die Bezugsfläche, auf der der Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter ausgewiesen wird.

Flurstück und Grundstück: zwei verschiedene Dinge

Der Unterschied ist praktisch wichtig. Das Flurstück ist ein vermessungstechnischer Begriff. Es ist durch amtlich festgestellte Grenzen definiert und kann nur einem Eigentümer gehören.

Das Grundstück hingegen ist ein grundbuchrechtlicher Begriff. Es kann ein einzelnes Flurstück umfassen oder mehrere Flurstücke, die unter einem Grundbuchblatt zusammengefasst sind. Kaufobjekt beim Immobilienkauf ist immer das Grundstück, also die rechtliche Einheit. Die Flurstücke darunter bestimmen, was genau zu diesem Grundstück gehört und wo die Grenzen verlaufen.

Grenzen: Wie sie entstehen und was bei Unklarheiten zu tun ist

Die Grenzen eines Flurstücks werden durch amtliche Vermessung festgestellt und durch Grenzsteine oder Grenzbolzen im Gelände vermarkt. Ältere Vermessungen, die noch nicht digital erfasst wurden, arbeiten teils mit historischen Naturmerkmalen und sind entsprechend ungenauer. Moderne GPS-gestützte Vermessungen erreichen Zentimetergenauigkeit.

Wenn Grenzen im Gelände nicht eindeutig zu erkennen sind oder wenn Verkäufer und Käufer unterschiedliche Vorstellungen vom genauen Grenzverlauf haben, löst eine Neuvermessung die Frage verbindlich. Das sollte vor einem Kaufabschluss passieren, nicht danach.

Teilung und Verschmelzung

Manchmal muss ein Flurstück aufgeteilt werden: weil nur ein Teil verkauft wird, weil aus einer großen Fläche einzelne Bauplätze entstehen sollen oder weil eine Erbteilung es verlangt. Das Verfahren läuft über einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Dieser führt die Vermessung vor Ort durch, erstellt einen Fortführungsriss und beantragt neue Flurstücksnummern beim Katasteramt.

Umgekehrt lassen sich benachbarte Flurstücke desselben Eigentümers verschmelzen. Das vereinfacht die Verwaltung und ist kostengünstiger als eine Teilung.

Aus der Planung kennen wir Fälle, in denen ein Bauvorhaben an der Flurstücksgrenze scheiterte, weil die Abstandsflächen nach Landesbauordnung Baden-Württemberg nicht eingehalten werden konnten. Wer im Vorfeld prüft, ob das Baugrundstück die nötige Fläche in einem Flurstück vereint oder ob noch eine Verschmelzung nötig ist, spart sich Verzögerungen beim Bauantrag.

Was das für Sie beim Kauf bedeutet

Bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben, lohnt ein Blick in den Grundbuchauszug: Welche Flurstücksnummern sind dort eingetragen? Stimmt die Flurkarte mit dem überein, was der Verkäufer als Grundstück beschreibt? Und sind die Grenzen im Gelände tatsächlich erkennbar?

Im Remstal, wo Hanglagen am Kappelberg und Wohnlagen an Durchgangsstraßen innerhalb derselben Postleitzahl erheblich auseinanderliegen, kann die genaue Lage des Flurstücks preislich viel ausmachen. Wenn Grenzen unklar sind oder ein bestehendes Gebäude nah an der Grenzlinie steht, empfehlen wir immer, vor Vertragsabschluss Klarheit zu schaffen. Das schützt beide Seiten.

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