Der Katasterplan ist die amtliche, maßstabsgetreue Karte aller Grundstücke einer Gemarkung. Er zeigt Flurstücksgrenzen, Flurstücknummern, Gebäudegrundrisse sowie öffentliche Wege und Gewässer. Weil er die geometrische Grundlage jeder Grundstückstransaktion bildet, begegnet er Ihnen beim Verkauf, beim Notar und auf der Baubehörde gleichermaßen. Gebräuchliche Bezeichnungen für dasselbe Dokument sind Flurkarte und Liegenschaftskarte.
Was der Plan enthält
Im Katasterplan ist für jedes Flurstück festgehalten, wo seine Grenzen verlaufen, welche Nummer es trägt und wie groß seine Grundfläche ist. Gebäude sind als Grundriss eingezeichnet, sodass auf den ersten Blick erkennbar ist, ob ein Haus mittig auf dem Grundstück steht oder nahe an der Grenze. Ergänzend finden sich Angaben zur Nutzungsart, Grenzmarken und, je nach Version, topografische Höhendaten.
Der Maßstab richtet sich nach der Bebauungsdichte: In eng bebauten Stadtlagen wie Fellbach-Zentrum oder der Waiblinger Innenstadt sind 1:500 üblich, in locker bebauten oder ländlicheren Bereichen des Rems-Murr-Kreises eher 1:1000 oder 1:2000.
Warum der Katasterplan beim Verkauf zählt
Notar, Käufer und finanzierende Bank greifen auf den Katasterplan zurück, um sicherzustellen, dass das beurkundete Grundstück mit dem tatsächlich vorhandenen übereinstimmt. Gerade im Remstal, wo Hanglagen am Kappelberg und angrenzende Streuobstwiesen manchmal keine markanten Grenzen im Gelände haben, ist der Plan das einzige verlässliche Dokument. Fehlt er oder ist er veraltet, verzögert sich der Notartermin.
Auch Baulasten, Leitungsrechte und Grunddienstbarkeiten werden mit Bezug auf den Katasterplan eingetragen. Wenn unser Architekt in der Planung auf Grenzabstände schaut, ist der aktuelle Katasterplan immer das erste Dokument, das auf den Tisch kommt.
Wo Sie den Plan bekommen
Zuständig für Fellbach, Kernen im Remstal und Waiblingen ist das Liegenschaftskataster Baden-Württemberg, geführt vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL). Auszüge können direkt beim LGL oder über das zuständige Vermessungsamt beantragt werden. Wer lediglich eine Übersicht benötigt, findet im Geoportal Baden-Württemberg und über BORIS-BW bereits eine digitale Kartendarstellung, die für viele Zwecke ausreicht.
Maßgeblich für amtliche Verfahren bleibt der beglaubigte Auszug. Wird eine Grundstücksgrenze verändert, zum Beispiel durch Teilung oder Zusammenlegung, aktualisiert das Katasteramt den Plan nach erfolgter Vermessung automatisch. Eigentümer, die vermuten, dass der eingemessene Grenzverlauf nicht mit der Realität übereinstimmt, sollten eine amtliche Grenzfeststellung beauftragen, bevor sie verkaufen. Grenzstreitigkeiten im laufenden Kaufprozess sind aufwendig und teuer.