Immobilien-ABC E

Errichtung des Bauwerkes


Vom ersten Spatenstich bis zur Abnahme: was hinter dem Bauprozess steckt und wo es teuer wird.

Die Errichtung eines Bauwerkes beschreibt den gesamten Prozess vom ersten Planungsschritt bis zur förmlichen Abnahme. Er gliedert sich in Planung, Baugenehmigung, Rohbau, Ausbau und Fertigstellung. Jede dieser Phasen stellt eigene fachliche und organisatorische Anforderungen, und Fehler lassen sich in einem späteren Abschnitt meist nur mit hohem Aufwand korrigieren.

Planung und Baugenehmigung

Am Anfang steht die Konzeptentwicklung: Grundstück, Bedürfnisse, Baurecht und Budget müssen zusammenpassen, bevor die eigentliche Entwurfsarbeit beginnt. Aus der Planung kennen wir das Problem gut: Änderungen, die auf dem Papier einfach wirken, kosten auf der Baustelle ein Vielfaches. Es lohnt sich deshalb, Fachingenieure für Tragwerk, Haustechnik und Energieberatung früh einzubinden, nicht erst wenn Probleme sichtbar werden.

Für die Baugenehmigung sind detaillierte Bauvorlagen erforderlich, darunter Nachweise zu Statik, Brandschutz und Energieeffizienz. Im Rems-Murr-Kreis ist die zuständige Baurechtsbehörde je nach Gemeinde unterschiedlich: Fellbach und Waiblingen verfügen als Große Kreisstädte über eine eigene untere Baurechtsbehörde, während für Kernen im Remstal das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises zuständig ist. Die Bearbeitungszeit für eine Baugenehmigung beträgt in der Praxis oft mehrere Monate, was bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden sollte.

Rohbau und Ausbau

Der Rohbau legt die physische Grundlage des Gebäudes: Fundament, tragende Wände, Decken und Dach. Mängel, die hier entstehen, sind später kaum wirtschaftlich zu beheben. Regelmäßige Baustellenbesichtigungen durch den Bauherrn und eine professionelle Bauleitung sind in dieser Phase unverzichtbar. Auch Abnahmen durch die Bauaufsichtsbehörde und den Statiker fallen in den Rohbauabschnitt.

Im Ausbau kommen viele Gewerke gleichzeitig auf die Baustelle: Elektro, Heizung, Sanitär, Lüftung, Innenwände, Bodenbeläge, Fassade. Verzögerungen bei einem Gewerk wirken sich auf alle anderen aus. Qualitätskontrollen sollten laufend stattfinden, nicht erst kurz vor der Abnahme. Wer bei kritischen Arbeitsschritten einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuzieht, entdeckt Mängel zu einem Zeitpunkt, an dem die Nachbesserung noch vergleichsweise unkompliziert ist.

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:

  • Grundstückskosten inkl. Grunderwerbsteuer (in Baden-Württemberg 5,0 %)
  • Planungs- und Architektenhonorar
  • Rohbau- und Ausbaukosten
  • Baunebenkosten (Baugenehmigung, Nachweise, Versicherungen)
  • Außenanlagen und Erschließung

Banken zahlen Baudarlehen üblicherweise in Tranchen nach Baufortschritt aus. Wer den Abrufplan nicht eng mit dem Bauzeitenplan abstimmt, zahlt Bereitstellungszinsen auf noch nicht abgerufene Mittel. Einen Puffer von 10–15 % der Bausumme für unvorhergesehene Mehrkosten einzuplanen ist keine Vorsichtsmaßnahme für pessimistische Bauherren, sondern schlicht realistisch.

Bauvertrag und Abnahme

Ob Einzelgewerksverträge oder ein Generalunternehmervertrag: Der Vertrag regelt Leistungsumfang, Qualitätsstandards, Termine, Zahlungsplan und Gewährleistung. Eine rechtliche Prüfung vor Vertragsschluss ist sinnvoll. Bürgschaften schützen den Bauherrn, falls ein Auftragnehmer während der Bauphase insolvent wird.

Die Abnahme ist kein formaler Abschluss, sondern ein rechtlich bedeutsamer Moment: Mit ihr erkennt der Bauherr das Werk als vertragsgemäß an, die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen, und die Beweislast für Mängel kehrt sich um. Alle festgestellten Mängel gehören ins Abnahmeprotokoll. Die Schlussrechnung sollte erst beglichen werden, nachdem die dokumentierten Mängel beseitigt sind.

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