Die Berufsbezeichnung „Architekt” ist in Deutschland gesetzlich geschützt. Wer sie führt, hat ein Architekturstudium abgeschlossen, mehrere Jahre praktische Erfahrung gesammelt und ist als Mitglied in der zuständigen Architektenkammer eingetragen. Inhaltlich umfasst die Rolle weit mehr als Zeichnen: Der Architekt begleitet ein Bauvorhaben vom ersten Gespräch über Baugenehmigung und Ausschreibung bis zur Abnahme, koordiniert alle Beteiligten und vertritt dabei konsequent die Interessen des Bauherrn gegenüber Behörden und ausführenden Firmen.
Was der Architekt konkret tut: die neun Leistungsphasen
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gliedert die Architektenleistung in neun Phasen. Das ist kein bürokratisches Konstrukt, sondern eine praktisch nützliche Checkliste dafür, was Sie beauftragen und was Sie weglassen können.
Die ersten drei Phasen umfassen Grundlagenermittlung, Vorplanung mit grober Kostenschätzung und den ausgearbeiteten Entwurf. Daran schließt sich die Genehmigungsplanung an, also das Paket, das für den Bauantrag eingereicht wird. Im Remstal gilt die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW). Für Vorhaben in Fellbach und Waiblingen ist die jeweilige untere Baurechtsbehörde der Großen Kreisstadt zuständig, für Kernen im Remstal das Landratsamt Rems-Murr-Kreis. Nur bauvorlageberechtigte Architekten dürfen den Bauantrag als Entwurfsverfasser unterzeichnen und einreichen.
Die Phasen fünf bis sieben regeln Ausführungsplanung, Leistungsverzeichnisse und Vergabe. Phase acht, die Objektüberwachung (auch Bauleitung genannt), ist diejenige, bei der auf der Baustelle am meisten schiefgehen kann. Phase neun schließlich betrifft die Gewährleistungsphase: Mängelbegehung und Dokumentation bis zum Ende der Frist.
Honorar: Was ein Architekt kostet
Das Honorar richtet sich nach den anrechenbaren Baukosten, der sogenannten Honorarzone (sie spiegelt die Komplexität des Vorhabens wider) und dem Umfang der beauftragten Phasen. Wohnhäuser fallen in der Regel in Honorarzone III. Bei einem Einfamilienhaus mit 400.000 Euro Baukosten und Vollbeauftragung aller Leistungsphasen ist grob mit 10–12 Prozent der Baukosten zu rechnen, also rund 40.000–50.000 Euro.
Manche Bauherren beauftragen nur die Planung und verzichten auf die Bauleitung, um Honorar zu sparen. Aus der Planung kennen wir beide Seiten dieser Entscheidung: Die eingesparten Kosten holen sich unerkannte Ausführungsmängel häufig mehrfach zurück. Wer nur eine Teilleistung beauftragt, sollte das zumindest bewusst und mit klarer Regelung im Vertrag tun.
Honorarvereinbarungen müssen schriftlich geschlossen werden. Nebenkosten (Vervielfältigungen, Fahrten, Sonderleistungen) sind separat zu vereinbaren und werden leicht vergessen.
Haftung und Vertragsgestaltung
Architekten haften für Planungsfehler, die zu Baumängeln führen, und für Mängel in der Bauüberwachung, sofern sie diese übernommen haben. Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Abnahme des Bauwerks. Kammermitglieder sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Es lohnt sich, vor der Beauftragung nach der Deckungssumme zu fragen.
Ein guter Architektenvertrag nennt die beauftragten HOAI-Leistungsphasen präzise, legt Termine und Zahlungsschritte fest und regelt Kündigungsmodalitäten. Die Architektenkammern stellen Musterverträge zur Verfügung, die als Orientierung taugen.
Architektenmodell oder Generalunternehmer?
Wer nach dem Architektenmodell baut, beauftragt Planung und handwerkliche Ausführung getrennt. Das schafft Transparenz: Sie sehen jeden Kostenposten, und der Architekt überwacht die Handwerker unabhängig. Dafür tragen Sie als Bauherr das Risiko von Mehrkosten und sind stärker in die Koordination eingebunden.
Beim Generalunternehmer gibt es einen Vertragspartner und oft einen Festpreis. Kostensicherheit hat ihren Wert. Die Kehrseite ist weniger Einblick in Ausführungsqualität und Materialwahl. Wer diesen Weg wählt, sollte zumindest für die Bauüberwachung einen unabhängigen Architekten beauftragen. Der Aufwand dafür ist überschaubar; die Mängel, die er verhindert, in der Regel nicht.
Den richtigen Architekten finden
Die Architektenkammer Baden-Württemberg führt ein öffentliches Verzeichnis mit Suchfunktion nach Fachrichtung und Region. Für Neubau, Sanierung oder Umbau gibt es jeweils Spezialisierungen, die einen echten Unterschied machen.
Referenzen sollten Sie sich nicht nur zeigen lassen, sondern kurz mit früheren Bauherren besprechen: Wie war die Kommunikation? Wurden Termine gehalten? Wie wurden Kostenüberschreitungen kommuniziert? Kleine Büros bieten oft persönlichere Betreuung; größere haben mehr Kapazitäten für komplexe Projekte. Beides kann passen, je nach Vorhaben und persönlicher Arbeitsweise. Da ein Bauvorhaben eine mehrjährige Zusammenarbeit bedeutet, zählt die Chemie beim Erstgespräch mehr als mancher Preis.
Häufige Frage: „Ich möchte nur einen Umbau, brauche ich wirklich einen Architekten?”
Kommt auf den Umfang an. Viele Umbauten und Erweiterungen im Remstal sind genehmigungspflichtig nach LBO BW, und Bauanträge dürfen nur bauvorlageberechtigte Personen einreichen. Dazu kommen Fragen der Statik, des Brandschutzes und der Energieeinsparverordnung. Selbst wenn eine Maßnahme formal genehmigungsfrei ist, lohnt es sich bei größeren Eingriffen, zumindest eine planerische Einschätzung einzuholen. Ein Erstgespräch deckt in der Regel schnell auf, was tatsächlich nötig ist und was nicht.