Immobilien-ABC E

Erbschein


Das amtliche Zeugnis über Ihre Erbberechtigung: wann Sie ihn brauchen, was er kostet

Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das das Nachlassgericht auf Antrag ausstellt. Er bescheinigt, wer Erbe ist, in welchem Umfang und auf welcher Grundlage. Für Immobilienerben ist er das zentrale Legitimationsmittel gegenüber dem Grundbuchamt, Banken und Behörden, solange kein notarielles Testament vorliegt.

Wann Sie ihn brauchen und wann nicht

Drei Situationen machen einen Erbschein praktisch unumgänglich: wenn die gesetzliche Erbfolge gilt und kein Testament existiert, wenn ein handschriftliches Testament vorliegt, das nicht notariell beurkundet wurde, und wenn mehrere Erben gemeinsam eine Erbquote nachweisen müssen.

Das Grundbuchamt Waiblingen, das seit 2017 für den gesamten Rems-Murr-Kreis zuständig ist, akzeptiert als Alternative zum Erbschein ein notariell beurkundetes Testament zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll. Liegt beides vor, entfällt der Erbschein in der Regel. Wer also erbt und im Nachlass Ihres Angehörigen ein notarielles Testament findet, sollte zuerst prüfen, ob dieses Dokument ausreicht. Das spart Zeit und oft auch Geld.

Was der Erbschein enthält und welche Wirkung er hat

Das Dokument nennt den Erblasser mit Name, Geburtsdatum, Sterbedatum und letztem Wohnsitz sowie jeden Erben mit Name, Anschrift, Erbquote und der Art der Erbfolge. Gibt es Beschränkungen, etwa durch eine Testamentsvollstreckung oder eine angeordnete Nacherbschaft, erscheinen auch diese im Erbschein.

Rechtlich entfaltet der Erbschein sogenannten öffentlichen Glauben: Wer im Vertrauen auf einen gültigen Erbschein mit dem Inhaber handelt, ist geschützt, selbst wenn sich der Erbschein später als fehlerhaft herausstellt. Diese Schutzwirkung endet erst, wenn das Nachlassgericht den Erbschein einzieht. Er ist zeitlich unbefristet und bundesweit gültig.

Antrag, Unterlagen und Bearbeitungszeit

Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Den Antrag können Sie persönlich beim Amtsgericht stellen oder einen Notar damit beauftragen. Für den Antrag benötigen Sie die Sterbeurkunde, Geburtsurkunden der Erben zum Nachweis der Verwandtschaft, ein vorhandenes Testament und Ihren Personalausweis. Außerdem ist eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, dass Ihnen keine Umstände bekannt sind, die gegen die Richtigkeit der Angaben sprechen.

Bei unkomplizierten Fällen rechnen Sie mit vier bis acht Wochen Bearbeitungszeit. Ist der Erbfall vielschichtig, etwa weil mehrere Erbgänge aufeinandertreffen oder das Verwandtschaftsverhältnis schwer zu belegen ist, können drei bis sechs Monate realistisch sein.

Was der Erbschein kostet

Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Nachlasswert und werden nach dem GNotKG berechnet. Bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro fallen rund 273 Euro an, bei 500.000 Euro etwa 935 Euro und bei 1 Million Euro rund 1.735 Euro. Dazu kommt die eidesstattliche Versicherung; zusammen werden zwei Gebührensätze fällig. Schalten Sie einen Notar ein, entstehen ähnlich hohe Zusatzkosten, die sich aber bei komplexen Erbfällen durch den geringeren eigenen Aufwand und die geringere Fehleranfälligkeit rechtfertigen können.

Ein Hinweis zur Grundbuchberichtigung: Die Umschreibung auf Ihre Person als neuen Eigentümer ist gebührenfrei, wenn Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall stellen. Danach erhebt das Grundbuchamt Waiblingen reguläre Eintragungsgebühren. Ohne eingetragenes Eigentum lässt sich die Immobilie weder verkaufen noch belasten, weshalb die Berichtigung keine Formalität ist, die man aufschieben sollte.

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