Mit dem Tod einer Person geht ihr gesamtes Vermögen, also auch alle Schulden und Verbindlichkeiten, unmittelbar auf die Erben über. Juristen nennen das Universalsukzession: Die Erben treten vollständig in die Rechtsstellung des Erblassers ein, ohne dass es eines weiteren Aktes bedarf. Immobilien sind in vielen Nachlässen der mit Abstand werthaltigste Posten, weshalb eine Erbschaft im Remstal schnell fünf- bis sechsstellige steuerliche und organisatorische Konsequenzen hat.
Wer erbt, wenn kein Testament vorliegt
Ohne letztwillige Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie teilt Verwandte in Ordnungen ein: Kinder und Enkel (erste Ordnung) schließen Eltern und Geschwister (zweite Ordnung) vollständig aus, die wiederum Großeltern und deren Abkömmlinge verdrängen. Ehegatten erben neben Erben der ersten Ordnung ein Viertel, bei Zugewinngemeinschaft erhöht sich dieser Anteil auf die Hälfte.
Wer trotz gesetzlicher Erbfolge übergangen oder enterbt wurde, hat unter Umständen Anspruch auf den Pflichtteil: das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, allerdings nur als Geldanspruch, nicht als Anteil am Grundstück. Dieser Anspruch muss innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden.
Testament und Erbvertrag
Ein handschriftliches Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ein notariell beurkundetes Testament ist aufwändiger, bringt aber einen handfesten Vorteil: Bei der späteren Grundbuchberichtigung akzeptiert das Grundbuchamt Waiblingen das notarielle Testament zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll als Nachweis. Bei einem handschriftlichen Testament ist in der Regel ein Erbschein erforderlich, der Zeit und Geld kostet.
Der Erbvertrag ist eine notarielle Vereinbarung, die beide Parteien bindet und nur gemeinsam geändert werden kann. Er wird häufig bei der Unternehmensübergabe oder in Patchwork-Familien gewählt, wenn klare Verhältnisse schon zu Lebzeiten geschaffen werden sollen.
Immobilien im Nachlass: Grundbuch, Erbengemeinschaft, Verkauf
Das Grundbuch weist nach dem Erbfall noch den Erblasser als Eigentümer aus. Die Berichtigung, also die Eintragung des oder der Erben, ist beim Grundbuchamt am Amtsgericht Waiblingen zu beantragen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist diese Berichtigung gebührenfrei. Danach wird eine Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz fällig, die sich am Grundstückswert orientiert.
Haben mehrere Personen geerbt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Alle Miterben sind gemeinsam Eigentümer, und Entscheidungen über die Immobilie, auch ein Verkauf, erfordern grundsätzlich Einstimmigkeit. In der Praxis führt das immer wieder zu Blockaden, vor allem wenn sich die Erben über den Wert oder die Verwendung des Hauses nicht einigen können. Drei Wege führen dann aus der Gemeinschaft heraus: die Realteilung (wenn das Objekt teilbar ist), die Übernahme durch einen Miterben mit Abfindung der übrigen, oder der gemeinsame Verkauf. Als letztes Mittel steht die Teilungsversteigerung offen, die in der Regel für alle Beteiligten das schlechteste wirtschaftliche Ergebnis liefert. Wir raten, frühzeitig eine Einigung zu suchen, bevor das Verfahren eingeleitet ist.
Erbschaftsteuer: Freibeträge, Steuersätze, Familienheim
Die Erbschaftsteuer fällt bundeseinheitlich an. Entscheidend sind zunächst die Freibeträge: Ehegatten haben 500.000 Euro, Kinder je 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verwandte Personen kommen mit 20.000 Euro deutlich schlechter weg. Diese Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre neu nutzen, was bei einer lebzeitigen Übertragung relevant wird.
Wird der Freibetrag überschritten, richtet sich der Steuersatz nach der Steuerklasse. Ehegatten und Kinder (Steuerklasse I) zahlen je nach Erwerb 7–30 Prozent, Geschwister und weitere entfernte Verwandte (Steuerklasse II) 15–43 Prozent, völlig Fremde (Steuerklasse III) 30–50 Prozent.
Ein wichtiges Sonderprivileg gilt für das selbst bewohnte Familienheim: Ehegatten erben es steuerfrei, wenn sie dort einziehen oder bereits wohnen. Kinder können es bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern steuerfrei erben, müssen die Immobilie aber zehn Jahre lang selbst bewohnen. Bei Grundstücken und Häusern im Raum Fellbach oder Kernen, wo Bodenrichtwerte am oberen Rand des Kreises liegen, lohnt eine steuerliche Beratung schon im Vorfeld, nicht erst wenn der Erbfall eingetreten ist.
Was nach dem Erbfall praktisch zu tun ist
Zunächst sollten Sie prüfen, ob der Nachlass überhaupt angenommen werden soll. Ist er überschuldet, können Sie innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall beim zuständigen Nachlassgericht ausschlagen. Ohne Ausschlagung haften Sie grundsätzlich auch mit Ihrem eigenen Vermögen, es sei denn, Sie beantragen eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren.
Ist der Nachlass positiv, steht als erstes die Sicherung der Dokumente an: Sterbeurkunde, Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll, aktueller Grundbuchauszug. Dann folgt die Entscheidung, ob ein Erbschein beantragt werden muss oder ob das notarielle Testament ausreicht. Für den weiteren Weg, ob Halten, Vermieten oder Verkaufen, sind Wert und Zustand der Immobilie zu klären. Wir unterstützen Sie dabei gerne mit einer Einschätzung zum Marktgeschehen im Remstal.