Immobilien-ABC T

Testament


Wer sein Erbe selbst regeln will, braucht ein gültiges Testament – und kennt die Fallstricke.

Ein Testament ist eine einseitige letztwillige Verfügung, mit der Sie festlegen, wer nach Ihrem Tod was erbt. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die häufig nicht dem entspricht, was Erblasser sich vorgestellt hätten. Das Dokument ist jederzeit widerrufbar: durch ein neueres Testament oder schlicht durch Vernichtung des alten. Testierfähigkeit setzt das Gesetz ab 18 Jahren voraus, solange keine erhebliche Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit vorliegt.

Die wichtigsten Testamentsformen

Das eigenhändige Testament kostet nichts und kann heute noch geschrieben werden. Bedingung: der gesamte Text muss handschriftlich verfasst und am Ende mit vollem Namen unterschrieben sein. Computerschrift macht das Dokument unwirksam, auch wenn nur ein einziger Satz getippt wurde. Ort und Datum gehören zwar nicht zwingend dazu, aber ein fehlendes Datum kann bei mehreren Testamenten Probleme erzeugen, wenn unklar ist, welches das jüngste ist.

Das notarielle Testament wird vom Notar beurkundet und automatisch beim Zentralen Testamentsregister hinterlegt. Es ist formell unangreifbar und hat beim Immobilienerbfall einen konkreten finanziellen Vorteil: es reicht für die Grundbuchberichtigung aus, ein Erbschein ist in der Regel nicht nötig. Das spart mehrere hundert Euro, je nach Nachlasswert auch mehr. Die Notarkosten richten sich nach dem GNotKG und damit nach dem Nachlasswert.

Das Berliner Testament ist die Variante für Ehepaare: beide setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst beim zweiten Todesfall. Praktisch für den überlebenden Ehepartner, aber mit einer Nebenwirkung: Kinder können beim ersten Erbfall ihren Pflichtteil einfordern und damit Liquidität binden, die der Überlebende vielleicht nicht hat.

Was ein Testament regeln kann

Die Erbeinsetzung ist der Kern: Sie bestimmen, ob eine Person alles bekommt oder mehrere Erben nach Quoten beteiligt werden. Soll jemand nur einen bestimmten Gegenstand erhalten, ohne Miterbe zu werden, ist das ein Vermächtnis. Bei komplexerem Vermögen lohnt eine Teilungsanordnung, die festlegt, welcher Erbe konkret welches Vermögen erhält, also zum Beispiel, wer die Immobilie übernimmt und wer den Wertpapierdepot. Wer die Abwicklung aus Erbenstreitigkeiten heraushalten will, kann eine Testamentsvollstreckung anordnen.

Testament und Immobilien im Remstal

Wer eine Immobilie in Fellbach, Kernen oder Waiblingen besitzt, sollte sich spätestens dann ernsthaft mit dem Testament befassen. Immobilien lassen sich schlecht teilen. Wenn drei Erben zu gleichen Teilen ins Grundbuch eingetragen werden und sich nicht einigen, endet das regelmäßig in einer Teilungsversteigerung, bei der alle verlieren.

Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag löst das Problem sauber: Sie ordnen zu, wer die Immobilie übernimmt, und wie die anderen Erben wertmäßig ausgeglichen werden. Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen, das seit 2017 für den gesamten Kreis zuständig ist, verlangt bei der Umschreibung entweder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder einen Erbschein. Ein privatschriftliches Testament reicht dort allein nicht.

Beispiel: Grundbuchberichtigung mit und ohne notarielles Testament

Bei einem Grundstückswert von 500.000 Euro im Raum Fellbach (Bodenrichtwert derzeit am oberen Rand des Kreises, rund 550–610 EUR/m²) kostet ein Erbschein in einer einfachen Konstellation grob 1.000–1.500 Euro, je nach Gebührentabelle und Aufwand des Nachlassgerichts. Ein notarielles Testament, das dieselbe Wirkung erzielt, kostet beim Notar bei gleichem Nachlasswert in ähnlicher Größenordnung, macht den Erbschein aber überflüssig. Wer mehrere Immobilien hat oder mit Streit unter den Erben rechnen muss, zahlt den Notar in der Regel einmal und spart mehrfach.

Die häufigsten Fehler

  • Computerschrift im eigenhändigen Testament: führt zur Unwirksamkeit, ohne Ausnahme.
  • Unklare Formulierungen wie „mein Haus soll an meine Kinder gehen”, ohne Quoten oder Zuordnung.
  • Veraltetes Testament nach Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern oder erheblicher Vermögensveränderung.
  • Aufbewahrung zu Hause ohne Hinweis an eine Vertrauensperson: das Testament wird nach dem Tod schlicht nicht gefunden.
  • Pflichtteile nicht bedacht: Kinder und Ehepartner haben gesetzliche Mindestansprüche, die ein Testament nicht beseitigen kann.

Bei größerem Vermögen und mehreren Beteiligten lohnt notarielle Beratung. Wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört, sollte das nicht das letzte Thema sein, das Sie regeln.

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