Immobilien-ABC B

Bestellerprinzip


Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn – so funktioniert das Bestellerprinzip.

Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung, die festlegt, wer die Maklerprovision bezahlt. Der Grundgedanke: Wer den Makler beauftragt, trägt auch die Kosten. Für Vermietungen gilt dieses Prinzip seit 2015, für den Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher gibt es seit Dezember 2020 eine abgewandelte Form in Gestalt der Provisionsteilung.

Was bei der Vermietung gilt

Beauftragt der Vermieter einen Makler, um eine Wohnung zu vermieten, zahlt er die Provision. Der Mieter darf in diesem Fall nicht zur Kasse gebeten werden. Sucht umgekehrt ein Mieter aktiv einen Makler und erteilt ihm einen echten Suchauftrag, kann der Makler von ihm eine Provision verlangen. Solche echten Suchaufträge sind im Alltag aber die Ausnahme.

Die Obergrenze für die Mieterprovision liegt bei zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Für die Vermieterprovision gibt es keine gesetzliche Deckelung; sie richtet sich nach der Vereinbarung mit dem Makler.

Was beim Verkauf von Wohnimmobilien gilt

Seit dem 23. Dezember 2020 schreibt das Gesetz für den Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher eine Teilungsregel vor. Der Käufer darf maximal so viel zahlen wie der Verkäufer. Im Remstal ist die übliche Gesamtprovision 3,57 Prozent inkl. MwSt. je Seite, also 3,57 Prozent vom Verkäufer und 3,57 Prozent vom Käufer. Entscheidend ist dabei die gesetzliche Reihenfolge: Der Käuferanteil wird erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich bezahlt hat. Diese Regelung gilt nur, wenn der Käufer als Verbraucher handelt.

Wo das Bestellerprinzip nicht greift

Bei gewerblichen Mietverhältnissen gelten die Einschränkungen des Bestellerprinzips nicht. Wer als Unternehmer eine Gewerbeimmobilie mietet oder kauft, kann die Provision frei verhandeln. Auch beim Kauf durch einen Unternehmer entfällt die zwingende Teilung. Neubauten vom Bauträger folgen eigenen vertraglichen Regeln und sind von der Teilungsvorschrift häufig nicht erfasst.

Was das für Sie als Eigentümer im Remstal bedeutet

Wenn Sie eine Wohnung vermieten möchten, sollten Sie von Anfang an einkalkulieren, dass Sie die Maklerprovision tragen. Beim Verkauf Ihrer Immobilie teilen Sie die Provision mit dem Käufer, was den Verkaufsprozess für Käufer kalkulierbarer macht und in der Praxis die Nachfrage eher stärkt als hemmt. Für uns als Makler bedeutet das, dass wir Ihnen die Konditionen transparent darlegen, bevor der Auftrag unterzeichnet wird.

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