Eine Besichtigung ist die persönliche Begehung einer Immobilie durch Kaufinteressenten oder Mietbewerber, bevor sie eine verbindliche Entscheidung treffen. Sie ermöglicht es, Zustand, Ausstattung und Lage aus eigener Anschauung zu beurteilen. Was im Exposé wie eine Stärke klingt, zeigt sich vor Ort manchmal anders. Als Verkäufer oder Vermieter sind Sie dabei zur wahrheitsgemäßen Auskunft über bekannte Mängel verpflichtet.
Welche Besichtigungsformen es gibt
Für eine Einzelbesichtigung vereinbaren Sie einen Termin mit einer Partei allein. Das kostet mehr Zeit, gibt dem Interessenten aber Raum für gründliche Fragen und gibt Ihnen die Möglichkeit, gezielt zu erläutern, was das Objekt besonders macht. Bei sehr hoher Nachfrage, wie wir sie in Fellbach oder Kernen im Remstal häufig erleben, greifen viele Eigentümer zur Sammelbesichtigung: mehrere Interessenten gleichzeitig, straff organisiert, Entscheidungsdruck entsteht fast von selbst.
Virtuelle Besichtigungen über 360-Grad-Rundgänge oder Video-Calls haben sich als sinnvolle Vorstufe etabliert. Sie filtern aus einem großen Interessentenfeld diejenigen heraus, die das Objekt nach dem Onlinedurchgang wirklich sehen wollen. Wer dann zur Zweitbesichtigung kommt, oft mit einem Sachverständigen oder Architekten im Gepäck, meint es ernst.
Was Interessenten bei der Begehung prüfen
Aus der Planung kennen wir, dass viele Mängel an der Oberfläche lesbar sind, wenn man weiß, wo man hinschaut. Feuchte Stellen an Außenwänden, Risse im Mauerwerk, eine veraltete Elektroverteilung oder eine Heizung jenseits ihrer Lebensdauer sind Punkte, die erfahrene Käufer sofort ansprechen werden. Stimmt das Exposé mit dem überein, was vor Ort zu sehen ist? Decken, Böden, Fenster: Interessenten gleichen das im Kopf ab und setzen bei Abweichungen Fragezeichen.
Genauso wichtig ist der Eindruck, der außerhalb der Wohnung oder des Hauses entsteht. Lärm von einer nahen Durchgangsstraße, fehlende Parkplätze, die Qualität des Treppenhauses im Mehrfamilienhaus: Das alles fließt in die Entscheidung ein und lässt sich nicht nachträglich im Exposé erklären.
Rechtliche Pflichten auf beiden Seiten
Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, Mängel offenzulegen, die Ihnen bekannt sind. Verschweigen Sie einen Wasserschaden im Keller oder eine bekannte Schimmelstelle, kann das nach dem Verkauf zu Schadensersatzansprüchen führen. Unangenehmes lieber ansprechen als darüber hinwegsehen.
Vermieten Sie eine bewohnte Immobilie, gilt: Mieter müssen Besichtigungen grundsätzlich dulden, haben aber ein Recht auf angemessene Vorankündigung und zumutbare Termine. Foto- und Videoaufnahmen durch Interessenten während der Besichtigung dürfen Sie und Ihr Mieter ablehnen, da dabei Persönlichkeitsrechte berührt werden. Klären Sie das besser vorher, als es vor Ort zum Streit kommen zu lassen.