Wer ein Darlehen bewilligt bekommt, aber das Geld noch nicht abruft, zahlt trotzdem: für das Vorhalten des Kapitals. Diese Kosten heißen Bereitstellungszinsen. Sie fallen auf den Teil der Darlehenssumme an, der zwar zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt ist. Bei einer klassischen Baufinanzierung ist das fast unvermeidlich, weil Kapital dort schrittweise mit dem Baufortschritt fließt.
Warum Bereitstellungszinsen bei Neubauten besonders ins Gewicht fallen
Eine Bank, die ein Darlehen zusagt, bindet Kapital, das sie nicht anderweitig einsetzen kann. Solange sie es nicht auszahlt, erhält sie dafür keinen Zins vom Darlehensnehmer. Den Ausfall lässt sie sich durch Bereitstellungszinsen ersetzen, üblicherweise als monatlicher Prozentsatz auf den noch offenen, nicht abgerufenen Betrag.
Bei einem Neubau im Remstal kann sich das erheblich aufsummieren. Wer heute einen Kredit über 600.000 Euro für ein Einfamilienhaus in Fellbach oder Kernen bewilligt bekommt und dann neun Monate bis zur ersten Bodenplatte wartet, zahlt auf den stehenden Teil monatelang Zinsen, ohne dass eine einzige Wand steht. Je nach vereinbartem Satz und Fristlänge können das schnell mehrere Tausend Euro sein.
Die bereitstellungszinsfreie Zeit
Praktisch jede Bank gewährt nach Darlehenszusage zunächst einen Zeitraum, in dem keine Bereitstellungszinsen anfallen. Dieser Puffer ist das erste und wichtigste Verhandlungsfeld. Drei Monate sind ein schlechtes Angebot, sechs bis zwölf Monate deutlich realistischer für ein Bauvorhaben mit genehmigungspflichtigem Neubau. Wer in der unteren Baurechtsbehörde in Fellbach oder Waiblingen ein Verfahren laufen hat, weiß, dass sich Genehmigungszeiten selten exakt vorhersagen lassen. Eine zu kurz bemessene Frist bestraft dann genau das, was niemand zu verantworten hat.
Manche Banken bieten gegen einen Zinsaufschlag auf den Sollzins eine verlängerte zinsfreie Zeit an. Ob sich das rechnet, hängt von der realistischen Baudauer und der Wahrscheinlichkeit von Verzögerungen ab. Wer die Zeitachse kennt, kann das durchkalkulieren.
Bereitstellungszinsen im Finanzierungsvergleich
Ein niedriger Sollzins sieht auf dem Konditionenblatt attraktiv aus. Wenn dieselbe Bank aber nur drei Monate zinsfreie Zeit und anschließend 0,25 Prozent pro Monat berechnet, kann ein Angebot mit leicht höherem Sollzins und zwölf Monaten zinsfreier Zeit unterm Strich günstiger sein. Aus unserer Erfahrung mit Verkäufen im Rems-Murr-Kreis wird das im Finanzierungsvergleich zu oft übersehen, weil die Bereitstellungszinsen im Angebotsdokument klein gedruckt stehen.
Für den Vergleich brauchen Sie mindestens vier Angaben: Sollzins, Länge der zinsfreien Zeit, Bereitstellungszinssatz und den voraussichtlichen Abrufplan. Erst dann lässt sich die Gesamtbelastung verlässlich einschätzen.
Was verhandelbar ist
Bereitstellungszinsen sind keine Naturgewalt. Zinssatz, zinsfreie Zeit und Abrufmodalitäten stehen im Darlehensvertrag und sollten vor Unterzeichnung explizit angesprochen werden. Wer nicht fragt, nimmt die Standardkonditionen. Wer verhandelt, hat zumindest eine Chance auf Spielraum.
Im Vertrag sollte klar geregelt sein: ab wann die Bereitstellungszinsen beginnen, wie sie berechnet werden und auf welchen Betrag sie sich beziehen. Unklare Formulierungen sollten vor Unterschrift geklärt sein, nicht danach.
Häufige Frage:
Wir kaufen ein bestehendes Haus in Waiblingen, kein Neubau. Müssen wir uns trotzdem um Bereitstellungszinsen kümmern?
Bei einem reinen Bestandskauf, bei dem das Darlehen in einer Summe zum Notartermin ausgezahlt wird, sind Bereitstellungszinsen meist kein großes Thema. Sie werden relevant, wenn zwischen Darlehenszusage und Auszahlung mehrere Monate vergehen, etwa weil der Kaufvertrag später als geplant beurkundet wird oder weil die Finanzierung schon lange vor dem Übergabetermin steht. Es lohnt sich also, auch beim Bestandskauf im Kreditvertrag nachzusehen, welche Fristen die Bank einräumt, und den Zeitplan mit dem Notartermin und der Schlüsselübergabe abzugleichen.