Immobilien-ABC B

Bauleistungsversicherung


Schutz für das entstehende Bauwerk: Was die Bauleistungsversicherung abdeckt und was nicht.

Eine Bauleistungsversicherung sichert das Bauwerk und die bereits eingebauten Materialien gegen unvorhergesehene Schäden ab, die während der laufenden Bauphase entstehen. Sie greift, sobald die Arbeiten beginnen, und endet mit der förmlichen Abnahme des Gebäudes. Für Bauherren ist sie eine der wenigen Versicherungen, die speziell auf das Risiko des unfertigen Objekts zugeschnitten ist.

Was versichert ist

Der Kern der Police sind Schäden, die niemand einplanen kann. Dazu zählen Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Erdrutsch, die den Rohbau treffen, bevor er witterungsfest ist. Vandalismus und Diebstahl fest eingebauter Bauteile, zum Beispiel bereits montierter Fenster oder verlegter Leitungen, sind ebenfalls erfasst. Hinzu kommen Schäden durch Ungeschicklichkeit der ausführenden Handwerker sowie Konstruktionsfehler in Planung oder Ausführung. Aus der Planung kennen wir Fälle, in denen unbekannte Bodeneigenschaften zu überraschenden Schäden am Fundament geführt haben. Auch solche Fälle können unter die Deckung fallen.

Was ausdrücklich nicht gedeckt ist

Normaler Witterungseinfluss auf einen offenen Rohbau, etwa Regen auf einen noch nicht gedeckten Estrich, ist kein Versicherungsfall. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch den Versicherungsnehmer selbst bleiben unversichert. Reine Nachbesserungskosten für handwerkliche Mängel ohne weiteren Sachschaden trägt der verursachende Betrieb, nicht die Versicherung. Planungs- und Kalkulationsfehler sind ebenfalls ausgeschlossen, solange kein konkreter Sachschaden entsteht. Werkzeug und loses Baumaterial auf der Baustelle sind über die Bauleistungsversicherung nicht geschützt.

Kosten und Versicherungssumme

Die Prämie wird einmalig zum Baubeginn fällig und beträgt üblicherweise einen kleinen Prozentsatz der Bausumme. Die Selbstbeteiligung je Schadensfall liegt in der Regel im mittleren dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich. Entscheidend ist, dass die Versicherungssumme der tatsächlich geplanten Bausumme entspricht. Liegt sie darunter, erstattet der Versicherer im Schadensfall nur anteilig. Das ist ein Fehler, der sich bei einem Rohbauschaden schnell rächt.

Wer die Versicherung abschließt und wann

Versicherungsnehmer ist entweder der Bauherr selbst oder, bei schlüsselfertiger Vergabe, der Generalunternehmer. In jedem Fall muss die Police vor dem ersten Spatenstich bestehen. Wer im Remstal baut, etwa in Fellbach oder Kernen im Remstal, schließt die Bauleistungsversicherung häufig zusammen mit einer Bauherrenhaftpflicht ab, weil beide Policen das Bauvorhaben aus unterschiedlichen Richtungen absichern. Bei einem Schadensfall ist eine sorgfältige Dokumentation mit Fotos und Aufstellung der betroffenen Leistungen die Voraussetzung dafür, dass die Versicherung zügig reguliert.

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