Als Immobilieneigentümer tragen Sie die volle finanzielle Verantwortung, wenn an Ihrem Gebäude etwas schiefläuft oder ein Dritter auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt. Der richtige Versicherungsschutz begrenzt dieses Risiko auf ein kalkulierbares Maß. Welche Policen tatsächlich notwendig sind und welche Lücken teuer werden können, erklärt dieser Überblick.
Wohngebäudeversicherung: Das Fundament
Die Wohngebäudeversicherung gehört für jeden Eigentümer zur Pflichtausstattung. Sie deckt in der Grundvariante Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel ab. Darüber hinaus können Sie Elementarschäden wie Hochwasser, Erdbeben oder Schneedruck als Zusatzbaustein vereinbaren, ebenso Glasbruch und Überspannungsschäden.
Entscheidend ist die Höhe der Versicherungssumme. Sie sollte dem Neuwert des Gebäudes entsprechen, also den Kosten, die heute für einen gleichwertigen Neubau anfallen würden. Eine sogenannte gleitende Neuwertversicherung passt diese Summe automatisch an die Baupreisentwicklung an und schützt Sie so vor schleichender Unterversicherung. Wer die Versicherungssumme jahrelang unverändert lässt, riskiert im Schadensfall eine empfindliche Kürzung der Entschädigung.
Die jährliche Prämie bewegt sich je nach Bauart, Alter, Lage und gewähltem Deckungsumfang grob zwischen 0,1 und 0,4 Prozent der Versicherungssumme. Eine Selbstbeteiligung von typischerweise 150–500 Euro senkt den Beitrag spürbar.
Haftpflicht: Zwei Policen für zwei Situationen
Als Eigentümer haften Sie für Schäden, die von Ihrem Grundstück oder Gebäude ausgehen. Rutscht jemand im Winter auf dem Gehweg vor Ihrem Haus, weil der Winterdienst nicht erledigt wurde, kann das schnell existenzielle Summen kosten. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt genau solche Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter ab. Für Vermieter ist sie keine Option, sondern eine Notwendigkeit.
Bauen oder umbauen Sie, kommt eine zweite Police hinzu: die Bauherrenhaftpflicht. Sie greift während der gesamten Bauphase und sichert Schäden ab, die durch die Bauarbeiten an Dritten oder deren Eigentum entstehen. Aus der Planung kennen wir Fälle, in denen ein einziger Zwischenfall die Schadenssumme weit in den sechsstelligen Bereich getrieben hat. Eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro ist hier der übliche Mindeststandard. Mit Fertigstellung des Gebäudes erlischt die Police.
Hausrat und Mietrechtsschutz: Situationsabhängig, aber oft unterschätzt
Vermieten Sie eine möblierte Wohnung, lohnt sich eine Hausratversicherung, die das überlassene Inventar gegen Einbruch, Feuer und Wasserschäden absichert. Bei unmöblierten Mietverhältnissen ist das Thema Hausrat Sache Ihrer Mieter.
Einen Mietrechtsschutz sollten Sie dann in Betracht ziehen, wenn Sie ein oder mehrere Objekte vermieten. Streitigkeiten über Mietminderungen, Schönheitsreparaturen oder Kündigungen enden nicht selten vor Gericht, und selbst wenn Sie im Recht sind, kostet das Verfahren Zeit und Geld. Die meisten Rechtsschutzpolicen für Grundstücks- und Wohnungseigentümer sehen keine Deckungssummenobergrenze vor.