Wer ein Gebäude errichtet oder größere Umbauarbeiten beauftragt, wird damit automatisch zur haftenden Partei für alles, was auf oder rund um die Baustelle passiert. Als Bauherr stehen Sie für Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten persönlich und unbegrenzt gerade, also mit Ihrem gesamten Vermögen. Die Bauherrenhaftpflicht ist die Versicherung, die genau dieses Risiko trägt.
Warum Ihre private Haftpflicht nicht ausreicht
Viele Eigentümer gehen davon aus, ihre bestehende Privathaftpflicht decke auch Bauvorhaben ab. Das stimmt nur sehr eingeschränkt. Die meisten privaten Policen schließen Baumaßnahmen ab einer bestimmten Bausumme ausdrücklich aus oder decken nur kleine Instandhaltungsarbeiten. Sobald es um einen Neubau, einen Anbau oder eine umfangreichere Sanierung geht, brauchen Sie eine eigenständige Bauherrenhaftpflicht. Diese gilt ab dem ersten Spatenstich bis zur Abnahme des Bauwerks, also über die gesamte Bauzeit einschließlich baubedingter Ruhepausen.
Verkehrssicherungspflicht: Was auf Bauherren zukommt
Als Bauherr sind Sie rechtlich verpflichtet, Ihre Baustelle so zu sichern, dass Dritte nicht zu Schaden kommen. Bauzäune müssen stehen, Baugruben müssen gesichert, Gefahrenstellen müssen beleuchtet und beschildert sein. Diese Pflicht trägt der Bauherr, nicht automatisch das beauftragte Unternehmen. Wird sie verletzt, haften Sie persönlich. Die Schadensdimension bei Personenschäden ist dabei schwer einzuschätzen: Behandlungskosten, Schmerzensgeld, jahrzehntelange Rentenzahlungen bei dauerhafter Invalidität können sich schnell in den siebenstelligen Bereich summieren. Dass im dicht bebauten Remstal, wo Grundstückszufahrten eng sind und Nachbarbebauung nah steht, ein umgestürztes Gerüst oder heruntergefallenes Baumaterial schnell Folgeschäden an Fremdgebäuden oder parkenden Fahrzeugen verursacht, ist aus der Planung kein theoretisches Szenario.
Was die Versicherung leistet
Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche von Dritten, also von Nachbarn, Passanten oder Lieferanten. Sie prüft außerdem, ob ein Anspruch überhaupt berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab. Das entlastet Sie juristisch und spart Anwalts- und Gutachterkosten. Für die Deckungssummen gilt die Faustregel: mindestens 3 bis 5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 bis 3 Millionen Euro für Sachschäden. Wer höher absichert, zahlt dafür kaum spürbar mehr Prämie. Nicht versichert sind Schäden am Bauwerk selbst sowie Vorfälle, die auf bewusster Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beruhen. Für das Bauwerk selbst ist eine separate Bauleistungsversicherung zuständig.
Kosten, Zeitpunkt und praktischer Ablauf
Die Prämie wird pauschal für die gesamte Bauzeit berechnet. Bei einem Einfamilienhaus bewegt sie sich grob im Bereich 100–300 Euro, bei einem Mehrfamilienhaus je nach Bausumme entsprechend höher. Für das, was auf dem Spiel steht, ist das eine der günstigsten Versicherungen überhaupt. Abschließen sollten Sie die Police vor dem ersten Baubeginn, im Idealfall schon bei Vertragsunterzeichnung mit dem Bauunternehmen. Viele Banken verlangen den Versicherungsnachweis als Teil der Finanzierungsunterlagen. Am Ende der Bauphase, mit Abnahme und Bezugsfertigkeit, schließt sich dann die Wohngebäudeversicherung an. Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten: Die Höhe der Deckungssumme ist wichtiger als ein niedrigerer Beitrag, und eine Police ohne Selbstbeteiligung ist im Schadensfall deutlich angenehmer.