Baukosten bezeichnen die Gesamtheit aller finanziellen Aufwendungen, die für die Planung und Errichtung eines Gebäudes anfallen. Die Fachstruktur dafür liefert die DIN 276, die sämtliche Kosten in nummerierte Gruppen einteilt. Wer ein Bauprojekt kalkuliert, sollte diese Struktur kennen, denn sie macht Angebote vergleichbar und deckt auf, welche Positionen gerne vergessen werden.
Was steckt in welcher Kostengruppe
Die DIN 276 zählt sieben Hauptgruppen. Für den Eigentümer sind vor allem diese relevant:
- Kostengruppe 300 (Baukonstruktionen): Rohbau, Fassade, Dach. Mit Abstand der größte Posten, oft 40–50 % der Gesamtsumme.
- Kostengruppe 400 (Technische Anlagen): Heizung, Lüftung, Elektro, Sanitär. Je nach energetischem Standard zwischen 15 und 25 % der Gesamtkosten.
- Kostengruppe 500 (Außenanlagen): Zufahrt, Terrasse, Einfriedung. Wird in frühen Budgets häufig zu niedrig angesetzt.
- Kostengruppe 700 (Baunebenkosten): Architekt, Fachplaner, Baugenehmigung, Prüfstatik. Gut geplante Projekte landen hier bei 15–20 % der Bausumme.
Das Grundstück selbst (Kostengruppe 100) ist in der DIN zwar erfasst, zählt aber streng genommen nicht zu den Baukosten im engeren Sinn.
Grobe Orientierungswerte
Kostenkennwerte helfen bei der ersten Einschätzung, ersetzen aber keine Kalkulation. Grobe Richtwerte für Wohngebäude:
- Kosten je Quadratmeter Wohnfläche: 2.000–3.500 EUR, abhängig von Ausstattungsstandard und Konstruktion.
- Kosten je Kubikmeter umbauter Raum: 400–600 EUR.
Aus der Planung wissen wir, dass diese Spannen im Remstal eher am oberen Rand ausgeschöpft werden. Handwerkerbetriebe sind gut ausgelastet, und die Baustandards, die Käufer in Fellbach, Kernen oder Waiblingen erwarten, liegen selten im Basisbereich.
Die vier Stufen der Kostenplanung
Kosten entstehen nicht einmalig, sie werden in mehreren Schritten konkretisiert:
Kostenschätzung in der frühen Entwurfsphase: grobe Größenordnung auf Basis von Flächen und Volumina. Nützlich, um zu prüfen, ob ein Projekt grundsätzlich finanzierbar ist.
Kostenberechnung nach dem Entwurf: belastbarer, aber noch keine Gewähr für das tatsächliche Ergebnis.
Kostenanschlag nach der Ausschreibung: jetzt liegen Unternehmerpreise vor. Wer hier Überraschungen erlebt, hat oft zu grob beschrieben.
Kostenfeststellung nach Fertigstellung: die tatsächliche Abrechnung. Abweichungen gegenüber dem Anschlag sind normal, sollten aber begrenzt sein.
Wo Kosten unkontrolliert wachsen
Die häufigste Ursache für Budgetüberschreitungen ist eine pauschale Baubeschreibung im Bauvertrag. Was nicht eindeutig beschrieben ist, wird zum Nachtragsrisiko. Ein detailliertes Leistungsverzeichnis schützt davor besser als jede mündliche Zusage. Festpreisverträge geben Sicherheit, setzen aber voraus, dass die Leistung vollständig definiert ist.
Zusätzlich empfehlen wir, mindestens 10–15 % der kalkulierten Bausumme als Reserve vorzuhalten. Unvorhergesehenes tritt ein: beim Erdaushub, bei Bestandsbauteilen, bei Lieferzeiten. Wer diese Reserve nicht hat, gerät unter Druck, wenn es darauf ankommt.