Ein Aval ist eine Garantie, die eine Bank im Auftrag ihres Kunden gegenüber einem Dritten übernimmt. Die Bank verspricht dabei schriftlich, für eine bestimmte Verpflichtung einzustehen, falls der Kunde selbst nicht leistet. Im Immobiliengeschäft begegnet Ihnen der Begriff vor allem bei Bauträgerprojekten und größeren Bauaufträgen: Hier ersetzt das Bankdokument entweder eine Vorauszahlung in bar oder sichert eine Vertragserfüllung ab, ohne dass Geld den Besitzer wechseln muss.
Die drei Formen, die im Immobiliengeschäft eine Rolle spielen
Anzahlungsbürgschaft: Wer bei einem Bauträger kauft und eine Anzahlung leistet, erhält dafür gesetzlich eine Absicherung. Gerät der Bauträger in Insolvenz, bevor das Objekt fertiggestellt ist, erstattet die Bank die geleistete Vorauszahlung. Bei gestaffelten Zahlungen nach Baufortschritt läuft die Bürgschaft bis zur Übergabe weiter. Ab einer Anzahlung von 2.500 Euro ist diese Absicherung bei Bauträgerverträgen gesetzlich vorgeschrieben.
Gewährleistungsbürgschaft: Nach der Bauabnahme ist es üblich, fünf Prozent des Werklohns als Sicherheit für die Gewährleistungszeit einzubehalten. Statt dieses Einbehalts akzeptieren viele Bauherren eine Bankbürgschaft über denselben Betrag. Der Auftragnehmer bekommt sein Geld vollständig ausgezahlt und bleibt liquide, der Bauherr ist bei Mängeln trotzdem abgesichert.
Vertragserfüllungsbürgschaft: Sie garantiert, dass ein Auftragnehmer seine vertraglich zugesagten Leistungen erbringt. Kommt er dem nicht nach, springt die Bank ein und deckt den Schaden bis zur vereinbarten Summe. Bei öffentlichen Ausschreibungen ist diese Form häufig Pflicht.
Was ein Aval kostet
Die Bank verlangt eine jährliche Provision, die sich an der Bonität des Kunden orientiert. Übliche Sätze liegen zwischen 0,5 und 3,0 Prozent der Bürgschaftssumme pro Jahr. Hinzu kommt eine einmalige Bearbeitungsgebühr.
Rechenbeispiel: Ein Käufer erwirbt eine Neubauwohnung in Fellbach und leistet eine Anzahlung von 80.000 Euro. Der Bauträger stellt dafür eine Anzahlungsbürgschaft über diese Summe, mit einer Laufzeit von zwei Jahren bis zur voraussichtlichen Fertigstellung. Bei einer Provision von 1,5 Prozent pro Jahr zahlt der Bauträger jährlich 1.200 Euro, also 2.400 Euro über die gesamte Laufzeit, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von etwa 100 bis 150 Euro. Diese Kosten trägt in der Regel der Bauträger als Auftragnehmer, nicht der Käufer.
Voraussetzungen und Unterschied zur privaten Bürgschaft
Bevor eine Bank ein Aval ausstellt, prüft sie die Bonität des Auftraggebers sorgfältig: Jahresabschlüsse, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen und den Schuldenstand. Bei Privatpersonen zieht sie die Schufa-Auskunft heran. Je nach Ergebnis verlangt sie Sicherheiten, etwa eine Grundschuld auf eine Immobilie oder die Verpfändung von Sparguthaben. Wer gute Bonität mitbringt, kann ein sogenanntes Blankoaval erhalten, also eine Bürgschaft ohne zusätzliche Sicherheiten.
Der wichtigste Unterschied zur klassischen Bürgschaft durch eine Privatperson: Die Bank ist ein reguliertes, solventes Institut, das unter BaFin-Aufsicht steht. Die Gegenseite kann darauf vertrauen, dass im Ernstfall tatsächlich gezahlt wird. Bei einer privaten Bürgschaft durch Verwandte oder Bekannte fehlt diese Gewissheit. Deshalb ist der Aval im gewerblichen Immobilienverkehr ab Beträgen von etwa 10.000 Euro die bevorzugte Lösung.
Was passiert, wenn die Bürgschaft gezogen wird
Reicht der Begünstigte die Bürgschaft schriftlich bei der Bank ein, prüft diese die formale Berechtigung der Forderung. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, die im Immobilienbereich der Regelfall ist, zahlt die Bank direkt, ohne vorher einen Vollstreckungsversuch beim Kunden abwarten zu müssen. Anschließend fordert die Bank den ausgezahlten Betrag von ihrem Kunden zurück. Kann der Kunde nicht zahlen, verwertet die Bank die hinterlegten Sicherheiten.