Immobilien-ABC A

Aufstockung


Mehr Wohnfläche nach oben: Was eine Aufstockung baulich und rechtlich bedeutet

Bei einer Aufstockung wird ein bestehendes Gebäude nach oben erweitert: Ein oder mehrere neue Geschosse kommen auf den vorhandenen Baukörper. Das schafft zusätzlichen Wohn- oder Nutzraum, ohne dass dafür neues Grundstück bebaut werden muss. In Lagen wie Fellbach oder Kernen im Remstal, wo Grundstücke knapp und teuer sind, kann das wirtschaftlich interessanter sein als ein Neubau auf der grünen Wiese.

Was das Gebäude mitmachen muss

Der erste und wichtigste Schritt ist ein Blick auf die Statik. Die vorhandene Konstruktion muss das zusätzliche Gewicht tragen können. Gründung, Wände und Decken werden dabei als Ganzes betrachtet, nicht nur einzelne Bauteile. Aus der Planungspraxis wissen wir: Gerade bei Flachdachbauten aus den 1960er und 1970er Jahren fällt die Bestandsaufnahme oft überraschend aus, in beide Richtungen.

Parallel dazu prüfen Sie den Bebauungsplan. Er legt fest, wie viele Vollgeschosse und welche Gebäudehöhe auf Ihrem Grundstück zulässig sind. Ist die geplante Aufstockung damit verträglich, ist das die wichtigste Hürde. Daneben gelten die Abstandsflächen nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg: Das neue Geschoss darf die zulässigen Grenzabstände nicht verletzen. Für Gebäude in Fellbach oder Waiblingen ist die jeweilige untere Baurechtsbehörde der Stadt zuständig, für Kernen im Remstal das Landratsamt Rems-Murr-Kreis.

Welche Bauweise passt

Die Wahl der Bauweise hängt von dem ab, was die Bestandsstatik verträgt. Holz- und Stahlkonstruktionen sind deutlich leichter als Massivbau und deshalb bei Aufstockungen besonders verbreitet. Vorgefertigte Holzrahmen- oder Modulelemente lassen sich außerdem schnell montieren, was die Belastung für Bewohner und Nachbarn verringert. Massivbau ist möglich, setzt aber eine entsprechend robuste Tragstruktur im Bestand voraus. Die Bauzeit liegt bei Leichtbauweisen häufig im Bereich weniger Monate.

Genehmigung, Kosten und was Sie realistisch erwarten können

Eine Baugenehmigung ist bei Aufstockungen in aller Regel erforderlich. Zum Bauantrag gehören Unterlagen zur Statik und ein Brandschutzkonzept. Wenn das neue Geschoss an eine Grenze heranrückt, kann die Zustimmung der Nachbarn notwendig werden. Bei denkmalgeschützten Gebäuden kommen weitere Auflagen hinzu.

Die Baukosten bewegen sich je nach Bauweise und Ausstattung in einer Spanne, die deutlich über dem liegt, was viele Eigentümer vorab einkalkulieren. Als grobe Orientierung gelten derzeit Werte zwischen 2.000 und 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, je nach Aufwand für die Bestandsertüchtigung. Günstiger als ein vergleichbarer Neubau auf neuem Grundstück ist die Aufstockung trotzdem meistens, weil Erschließung, Keller und Außenanlagen bereits vorhanden sind. Wird die Maßnahme mit einer energetischen Sanierung verbunden, kommen Förderprogramme der KfW in Betracht, was die Wirtschaftlichkeit verbessern kann.

Für den Wert des Gesamtgebäudes ist die Aufstockung fast immer positiv. Zusätzliche Wohnfläche in einer gefragten Pendlerlage östlich von Stuttgart lässt sich entweder vermieten oder zur Eigennutzung nutzen, beides verbessert die Ertragssituation und den Verkehrswert.

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