Immobilien-ABC A

Abmarkung


Grenzzeichen im Boden: Was die Abmarkung bedeutet und was sie Sie kostet

Bei der Abmarkung werden die Grenzen eines Grundstücks durch dauerhaft gesetzte Grenzzeichen im Gelände sichtbar gemacht. Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur setzt dafür Grenzsteine, Metallrohre oder Bolzen an den rechtlich maßgeblichen Grenzpunkten. Die Markierungen sind keine bloße Formalität: Sie haben rechtliche Bindungswirkung und legen fest, wo ein Grundstück endet und das Nachbargrundstück beginnt.

Wann die Abmarkung Pflicht wird

Eigentümer sind in Baden-Württemberg verpflichtet, ihr Grundstück abmarken zu lassen, sobald ein konkreter Anlass vorliegt. Das ist typischerweise bei einer Grundstücksteilung der Fall, bei einem Neubau oder wenn Grenzzeichen verloren gegangen sind. Ohne nachgewiesene Abmarkung kann die untere Baurechtsbehörde eine Baugenehmigung verweigern. In Fellbach und Waiblingen als Große Kreisstädte mit eigener Baurechtsbehörde wird das in der Praxis konsequent geprüft; für Kernen im Remstal ist das Landratsamt Rems-Murr-Kreis zuständig.

Die Kosten trägt derjenige, der die Abmarkung beantragt oder gesetzlich dazu verpflichtet ist. Bei Teilungsverkäufen entsteht darüber regelmäßig Unklarheit zwischen Verkäufer und Käufer. Klären Sie das vertraglich, bevor der Notartermin ansteht.

Wie die Abmarkung abläuft

Der Vermessungsingenieur ermittelt zunächst anhand des Liegenschaftskatasters die exakten Grenzpunkte. Anschließend lädt er die betroffenen Nachbarn zur sogenannten Grenzverhandlung. Dort werden die gesetzten Zeichen gemeinsam anerkannt und protokolliert. Dieses Protokoll ist Teil des amtlichen Vermessungsverfahrens.

Grenzsteine aus Granit oder Beton werden üblicherweise rund fünfzig Zentimeter tief gesetzt, damit sie auch bei Frost oder Bodenbearbeitung stabil bleiben. Aus der Planung kennen wir Fälle, in denen ältere Steine durch Baumaßnahmen versetzt worden waren und die Rekonstruktion aufwendig wurde. Deshalb setzt man heute häufig zusätzlich unterirdische Markierungen, auf die man zurückgreifen kann, wenn das sichtbare Zeichen beschädigt oder überdeckt wird.

Rechtlicher Schutz der Grenzzeichen

Grenzsteine stehen unter strafrechtlichem Schutz. Wer ein Grenzzeichen entfernt, versetzt oder unkenntlich macht, erfüllt den Tatbestand der Grenzzeichenveränderung nach dem Strafgesetzbuch. Das gilt auch dann, wenn jemand bei Bauarbeiten versehentlich einen Stein bewegt und dies nicht meldet.

Stellen Sie als Eigentümer fest, dass ein Grenzzeichen fehlt oder verschoben wirkt, sollten Sie das weder selbst korrigieren noch ignorieren. Der richtige Weg führt über den Gutachterausschuss des Rems-Murr-Kreises oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, der den ursprünglichen Grenzpunkt anhand der Katasterunterlagen rekonstruiert.

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