Schwer verkäufliche Immobilie
Sanierungsbedürftiges Haus verkaufen in Leinfelden-Echterdingen
Das Haus steht seit vierzig Jahren. Die Heizung läuft noch, aber niemand würde sie heute so einbauen. Im Bad sind die Fliesen von damals, im Keller riecht es nach Keller, und irgendwann in den letzten Jahren ist aus “da müsste man mal was machen” ein Satz geworden, den niemand mehr ausspricht. Jetzt soll es verkauft werden, und die Frage, die Ihnen wirklich im Kopf herumgeht, lautet vermutlich nicht “Was ist es wert?”, sondern: “Muss ich vorher noch Geld hineinstecken, damit überhaupt jemand kommt?”
Wenn Sie ein sanierungsbedürftiges Haus in Leinfelden-Echterdingen verkaufen wollen, ist das der Punkt, an dem die meisten hängenbleiben. Es ist ein Anruf, den man leicht vor sich herschiebt, weil am Ende eine Zahl steht, die man vielleicht lieber noch nicht hören will.
Das Wort “sanierungsbedürftig” ist dabei ziemlich unglücklich gewählt, weil es klingt wie ein Urteil über das Haus. Es beschreibt aber nur einen Zustand. Und ein Zustand ist etwas, das man beziffern und erklären kann.
Was jetzt zu klären ist
Bevor Sie über Handwerker nachdenken, über einen Preis oder über ein Inserat, sind drei Dinge dran. In dieser Reihenfolge.
- Den Zustand sortieren, und zwar als Liste: Was ist Oberfläche, was ist Technik, was ist Substanz. Dazu unten mehr.
- Die Belege zusammentragen. Rechnungen über die neuen Fenster von 2011, der Nachweis über die Dachsanierung, Baupläne, der Grundbuchauszug. Was Sie belegen können, muss ein Käufer nicht schätzen. Die vollständige Liste steht weiter unten in der Checkliste.
- Die Mängel notieren. Alles, was Sie darüber wissen, gehört auf den Tisch. Das ist eine rechtliche Frage, keine taktische, und der Abschnitt zur Offenlegung weiter unten sagt, warum.
Bei uns gilt dafür ein Satz, der unbequem klingt und trotzdem stimmt: Eine erfolgreiche Verkaufsabwicklung ist nur dann möglich, wenn die Vorbedingungen stimmen.
Was tun, wenn das Haus sanierungsbedürftig ist?
Sie dürfen im Ist-Zustand verkaufen. Ob sich eine Sanierung vorab lohnt, ist eine Rechenfrage: Sie muss den erzielbaren Preis um mehr erhöhen, als sie kostet. Erfassen Sie zuerst den tatsächlichen Zustand und trennen Sie Oberfläche, Haustechnik und Bausubstanz. Legen Sie bekannte Mängel offen, belegen Sie durchgeführte Arbeiten und lassen Sie das bauliche Potenzial fachlich einordnen. Dann kann ein Käufer rechnen.
Wenn Sie nicht sicher sind, wo Ihr Haus steht: Rufen Sie an, 0711 25515738. Wir sagen Ihnen, was sich vor Ort überhaupt beurteilen lässt.
Welcher Mangel den Preis drückt, und welcher nur so aussieht
Naheliegend wäre: Je mehr zu tun ist, desto tiefer geht der Preis. In dieser Form stimmt das nicht. Was den Preis drückt, ist selten der Umfang des Sanierungsstaus. Es ist die Unsicherheit darüber.
Ein Käufer, der weiß, dass die Elektrik komplett neu muss, holt zwei Angebote ein und rechnet. Ein Käufer, der eine feuchte Stelle im Keller sieht und niemanden hat, der ihm sagt, woher sie kommt, rechnet auch. Nur eben mit einem Sicherheitsabschlag. Und der fällt großzügig aus, solange niemand die Ursache benennen kann. Bezahlt wird am Ende das Risiko, den Schaden nicht zu kennen.
Deshalb hilft es, den Zustand in drei Kategorien zu sortieren:
| Kategorie | Was dazugehört | Wie ein Käufer damit umgeht | Was Sie damit vor dem Verkauf tun |
|---|---|---|---|
| Oberfläche | Tapeten, Bodenbeläge, Bad, Küche, Anstriche | Sieht dramatisch aus, ist aber gut kalkulierbar. Für jemanden, der ohnehin umbauen will, fast irrelevant, er hätte es sowieso herausgerissen | In der Regel lohnt sich hier keine Investition. Aufräumen und entrümpeln genügt, damit der Blick auf den Rest frei wird |
| Haustechnik | Heizung, Elektrik, Wasser- und Abwasserleitungen | Teuer, aber planbar und terminierbar. Handwerksangebote gibt es dafür. Drückt den Preis um einen Betrag, über den man sich einigen kann | Baujahr und letzten Stand benennen. Wer sagt “Elektrik von 1968, nie erneuert”, nimmt dem Käufer das Raten ab |
| Substanz und Konstruktion | Feuchtigkeit, Risse, Dachstuhl, Statik, Gründung | Die Kategorie, bei der Kaufinteressenten wirklich abspringen. Ohne fachliche Einordnung lässt sich dafür keine Zahl finden | Hier lohnt sich am ehesten eine Klärung vor dem Verkauf, durch eine Fachfirma oder eine Bausachverständige. Ein benannter und eingeordneter Befund kostet weniger als ein unerklärter |
Der Unterschied liegt in der Bezifferbarkeit: Eine abgewohnte Küche kann Ihnen jeder Handwerksbetrieb in einem Angebot ausrechnen, einen Setzriss nicht. Ein Haus, das innen aussieht wie 1978, aber konstruktiv in Ordnung ist, hat deshalb einen ganz anderen Käuferkreis als eines mit frisch gestrichenen Wänden und einem ungeklärten Riss in der Fassade.
Daraus folgt auch eine brauchbare Regel dafür, wo sich Geld vor dem Verkauf überhaupt lohnt: Investieren Sie dort, wo die Maßnahme eine offene Frage beantwortet, nicht dort, wo sie etwas verschönert. Ein neuer Anstrich beantwortet keine Frage. Die Klärung, woher die Feuchtigkeit im Keller kommt, beantwortet eine.
Woran sich Schäden an der Substanz erkennen lassen
Hier schaut Matthias Hellwig als Architekt hin. Sie können vorher selbst hinsehen. Eine Untersuchung durch die dafür zuständige Fachstelle ersetzt das nicht, aber es zeigt Ihnen, worüber im Verkaufsgespräch geredet werden wird.
- Wo genau sitzt die Feuchtigkeit? Ein feuchter Streifen am Sockel der Außenwand deutet auf etwas anderes hin als dunkle Ecken oben an einer Innenwand. Das eine kommt meist von außen oder von unten, das andere oft aus der Raumluft. Für den Aufwand macht das einen erheblichen Unterschied.
- Wie verlaufen die Risse? Ein Riss, der einer Fuge folgt, ist etwas anderes als einer, der diagonal durch Steine und über eine Gebäudeecke hinwegläuft. Der zweite Fall gehört angeschaut.
- Klemmen Türen und Fenster in mehreren Räumen? Einzeln ist das nichts. Mehrfach und an derselben Gebäudeseite kann es ein Hinweis auf Bewegung im Baukörper sein.
- Wie sieht der Dachstuhl aus? Verformte Sparren, dunkle Feuchtespuren an den Sparrenfüßen oder Flecken rund um Kaminanschluss und Dachfenster sind die Stellen, an denen es zuerst sichtbar wird.
- Was wurde gemacht, und was wurde dabei ausgelassen? Das ist die Frage, die am häufigsten übersehen wird. Neue, dichte Fenster in einem sonst unveränderten Altbau verändern das Lüftungsverhalten des Hauses. Eine halb durchgeführte Modernisierung kann Folgen haben, die eine gar nicht begonnene nicht hat.
Ein Satz dazu, damit hier kein Missverständnis entsteht: Das ist keine Diagnose und erst recht keine Entwarnung. Es ist Vokabular für das Gespräch. Was Ihnen auffällt, gehört auf Ihre Mängelliste, auch wenn es nach dieser Aufzählung harmlos aussieht. Warum das so wichtig ist, steht im nächsten Abschnitt.
Auf Umbaupotenzial, also tragende Wände, Grundrissänderungen und Ausbaureserven, gehen wir auf unserer Seite für Leinfelden-Echterdingen ein. Hier geht es um den Zustand.
Eine Grenze gehört dazu: Diese Einordnung bei der Besichtigung ist etwas anderes als eine konkrete Planung. Eine konkrete Planung ist eine eigenständige Architektenleistung, die getrennt besprochen wird. Unser Schwerpunkt liegt dabei auf dem Wohnungsneubau, siehe unsere Architektenleistungen.
Wie Sie Unsicherheit aus dem Preis nehmen
Wenn Unsicherheit den Preis drückt, ist die nächste Frage, wie man sie loswird. Ein Blick in die Bewertungssystematik hilft dabei, weil sie den Mechanismus offenlegt.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung führt “Baumängel und Bauschäden” als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 ImmoWertV). Solche Merkmale werden nach der Verordnung “erst bei der Ermittlung der Verfahrenswerte insbesondere durch marktübliche Zu- oder Abschläge berücksichtigt”. Ein Abschlag ist also kein Verhandlungstrick, sondern der vorgesehene Weg, einen Mangel abzubilden. Ein Abschlag lässt sich aber nur beziffern, wenn der Mangel beschrieben ist. Bleibt er unklar, schätzt der Käufer, und er schätzt zu seinen Gunsten.
Daraus folgt für Ihre Vorbereitung:
- Ein Nachweis wirkt stärker als eine Beteuerung. Die Handwerkerrechnung von 2011 nimmt eine ganze Diskussion aus dem Termin. Eine mündliche Zusicherung tut das nicht.
- Ein benannter Mangel ohne Zahl ist besser als ein verschwiegener, aber schwächer als einer mit Kostenschätzung.
- Nicht jeder Mangel muss beseitigt werden, damit er aufhört, Geld zu kosten. Er muss erklärbar sein.
Was heißt “klären” konkret? Je nach Befund ist das eine schriftliche Stellungnahme des Fachbetriebs, der sich die Sache angesehen hat, ein Angebot mit Kostenschätzung für die Instandsetzung, oder bei Fragen an der Konstruktion eine sachverständige Untersuchung. Am Ende soll etwas dabei herauskommen, das Sie einem Kaufinteressenten in die Hand geben können.
Bevor Sie dafür Geld ausgeben, lohnt sich allerdings die Vorfrage, was überhaupt geklärt werden muss. Genau da fangen wir an: Wir sehen uns das Haus an und sagen Ihnen, welche Punkte im Verkauf tatsächlich eine Rolle spielen werden und welche Sie sich sparen können.
Eine Trennlinie dazu: Die ImmoWertV richtet sich an Gutachterausschüsse und Sachverständige. Was wir Ihnen geben, ist eine realistische Einschätzung als Grundlage für Ihre Entscheidung, kein förmliches Gutachten.
Und noch ein Gedanke zum Grundstück, weil er bei stark sanierungsbedürftigen Häusern mehr Gewicht hat als sonst: Der Gemeinsame Gutachterausschuss Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen hält in seiner amtlichen Bekanntmachung zum Stichtag 1. Januar 2025 fest, dass der Bodenrichtwert “keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen” enthält. Er sagt also nichts über Ihr Haus. Am äußersten Ende der Skala kennt die ImmoWertV allerdings den Fall der “baulichen Anlagen, die nicht mehr wirtschaftlich nutzbar sind (Liquidationsobjekte) und zur alsbaldigen Freilegung anstehen” (§ 8 Abs. 3 Nr. 3). Für solche Objekte tritt der Gebäudewert in den Hintergrund. Das ist unangenehm zu hören und trotzdem besser, als es erst im dritten Besichtigungstermin zu erfahren.
Für Leinfelden-Echterdingen hat das eine Folge, die man leicht übersieht. Die Stadt ist erst 1975 aus vier eigenständigen Gemeinden entstanden, und der Gutachterausschuss weist für die Gemarkungen Leinfelden, Echterdingen, Musberg und Stetten bis heute deutlich unterschiedliche Bodenrichtwertspannen aus. Je stärker der Gebäudeanteil zurücktritt, desto mehr schlägt diese Ortsteil-Differenz durch. Bei einem gepflegten Haus ist die Gemarkung ein Faktor unter vielen. Bei einem, das kaum noch etwas beiträgt, wird sie zum wichtigsten. Die Werte im Einzelnen haben wir auf der Seite für Leinfelden-Echterdingen zusammengestellt.
Was Sie über den Zustand offenlegen müssen
Beim Verkauf einer gebrauchten Immobilie wird die Sachmängelhaftung im notariellen Kaufvertrag regelmäßig ausgeschlossen, “gekauft wie gesehen”, wie es umgangssprachlich heißt. Gerade bei einem sanierungsbedürftigen Haus verlassen sich viele Eigentümer darauf. Diese Formel trägt aber nicht unbegrenzt.
§ 444 BGB bestimmt: “Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.” Das Wort “soweit” ist kein Füllwort: Die Norm nennt zwei Fallgruppen, und sie greift nur, soweit einer der beiden Fälle vorliegt.
Umgekehrt gilt nach § 442 Abs. 1 BGB, dass Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen sind, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss kennt. Beides zusammen ergibt eine ziemlich klare Richtung. Was Sie benennen, ist geklärt. Was Sie verschweigen, bleibt Ihr Thema, unter Umständen noch Jahre nach dem Notartermin.
Ob eine bestimmte Auskunft in Ihrem Fall genügt, ob eine Formulierung im Kaufvertrag trägt und wie einzelne Punkte dort aufgenommen werden, ist eine Rechtsfrage. Dazu beraten wir nicht. Das gehört zum Notar, der den Vertrag beurkundet, und bei Zweifeln zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Was wir tun können: mit Ihnen durchgehen, was am Haus überhaupt zu benennen ist, damit Sie beim Notartermin nicht zum ersten Mal darüber nachdenken.
Nebenbei ist das auch der Grund, warum Bieterverfahren nicht zu unserer Arbeitsweise gehören. Ein Objekt mit erklärungsbedürftigem Zustand braucht Gespräche, keine Preisspirale.
Was der Käufer eines sanierungsbedürftigen Hauses mit übernimmt
Eine Sorge liegt in dieser Lage nahe: “Wenn ich nicht dämme, verkaufe ich es nie.” Für den klassischen Fall des selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhauses steht dazu etwas im Gesetz, und es entlastet den Verkäufer.
Die Pflicht, die oberste Geschossdecke zu dämmen, steht seit dem 29. Juli 2026 in § 35 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Für das klassische selbstbewohnte Ein- oder Zweifamilienhaus gilt nach Absatz 3: Die Pflicht trifft erst den neuen Eigentümer, und der hat dafür zwei Jahre ab dem Eigentumsübergang. Sie müssen also nicht vor dem Verkauf dämmen, damit das Haus verkäuflich ist. Ein Käufer sollte es allerdings wissen und einrechnen können, was wieder dafür spricht, den Zustand offen auf den Tisch zu legen.
Welche vier Pflichten einen Altbau überhaupt treffen können, wann sie entfallen und was der Unterschied zwischen der Dämmung der Geschossdecke und der des Daches für Ihren Preis bedeutet, haben wir ausführlich aufgeschrieben: Sanierungspflicht für den Altbau in Leinfelden-Echterdingen.
Rechtsstand: 20. August 2026. Die Vorschriften zum Energieausweis (§§ 80 ff. GModG) werden durch Artikel 2 desselben Gesetzes zum 1. Januar 2027 neu gefasst.
Zum Energieausweis selbst nur so viel, weil wir das an anderer Stelle ausführlicher behandeln: Nach § 80 Abs. 4 Satz 1 GModG hat der Verkäufer oder der Immobilienmakler dem potenziellen Käufer “spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon vorzulegen”; nach Satz 5 ist er unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages zu übergeben. Ausstellen können wir ihn nicht. Wir ordnen für Sie ein, welche Ausweisarten es gibt und wer sie ausstellen darf. Was sich zuletzt geändert hat, steht in unserem Beitrag zum Energieausweis.
Checkliste: Was Sie für das Gespräch zusammentragen
Für ein erstes Gespräch genügt zunächst, was Sie zur Hand haben. Fehlende Unterlagen besprechen wir gemeinsam. Bei einem sanierungsbedürftigen Haus ist die Liste besonders wichtig, weil jeder Beleg eine Unsicherheit weniger bedeutet.
- Grundbuchauszug (Eigentumsverhältnisse und mögliche Belastungen)
- Flurkarte oder Lageplan
- Baupläne und Grundrisse, möglichst mit Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Energieausweis, falls vorhanden
- Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen, bei einem älteren Haus der wertvollste Stapel Papier im Ordner
- Baugenehmigung und Bauabnahmebescheinigung, sofern vorhanden
- Bei vermieteten Objekten: die bestehenden Mietverträge
- Ihre eigene Liste: was Sie über Mängel wissen, auch das Unangenehme
Für den letzten Punkt brauchen Sie kein Dokument. Schreiben Sie auf, was Sie wissen. Auch das, wovon Sie hoffen, dass es niemand merkt.
Sie sind unsicher, was der Zustand Ihres Hauses tatsächlich bedeutet? Wir gehen solche Situationen ruhig und geordnet an, sprechen offen über das, was noch fehlt, und begleiten Sie Schritt für Schritt. Wenn es um Bausubstanz geht, schreiben Sie am besten direkt an unsere Architekten-Adresse architekt@klarblickimmobilien.de, sonst genügt ein Anruf unter 0711 25515738. Dann besprechen wir, wie eine Zusammenarbeit aussehen kann und was sich vor Ort überhaupt beurteilen lässt.
Wie wir Sie beim Verkauf begleiten
Klarblick Immobilien ist ein kleines, inhabergeführtes Büro in der Kernerstraße in Leinfelden-Echterdingen, mit Sabine Hellwig als Immobilienmaklerin und Matthias Hellwig als freiem Architekten. Sie haben bei uns durchgehend dieselben Ansprechpartner.
Für ein sanierungsbedürftiges Haus bedeutet das konkret:
- Zur Besichtigung gehört der Blick auf Grundriss, Gebäudesubstanz und bauliche Möglichkeiten.
- Was baulich möglich erscheint, erklären wir Kaufinteressenten nachvollziehbar. Ein ungünstiger Grundriss ist für den einen ein Ausschlusskriterium und für den anderen ein Projekt, vorausgesetzt, ihm erklärt das jemand.
- Wir sagen Ihnen offen, was wir für realistisch halten. Auch dann, wenn die Antwort nicht die erhoffte ist. Unser Ziel ist eine ehrliche, nachvollziehbare Einschätzung als Grundlage für Ihre Entscheidung, nicht ein möglichst hoher Wert auf dem Papier. Wie es danach weitergeht, steht unter wie ein Verkauf bei uns abläuft.
Gerade bei einem sanierungsbedürftigen oder schwer verkäuflichen Objekt lohnt sich das Gespräch. Lösungen sind immer möglich, wenn die Wahrheit bekannt ist. Was andere Eigentümerinnen, Eigentümer und Käufer über die Zusammenarbeit mit uns geschrieben haben, finden Sie unter Rückmeldungen von Eigentümern und Käufern.
So läuft es ab
- Persönliches Gespräch: Wir hören uns Ihre Situation an und lernen die Immobilie und Ihre Ziele kennen.
- Besichtigung vor Ort, in der Regel direkt bei der Immobilie. Alle wertrelevanten Faktoren werden aufgenommen: Lage, Zustand, Ausstattung, vorliegende Unterlagen, Umfeld, dazu die baulichen Aspekte.
- Offene Besprechung des Ergebnisses, nachvollziehbar für Sie.
- Klärung der Vorbedingungen: was für eine reibungslose Abwicklung vorliegen muss.
- Danach Vermarktung über unsere eigene Website und über ImmoWelt, gezielte Ansprache passender Interessenten, persönlich begleitete Besichtigungen, Verhandlungsführung, Vorbereitung des Notartermins und Betreuung bis zur Übergabe. Wie das im Einzelnen aussieht, steht unter wie ein Verkauf bei uns abläuft.
Bei den Besichtigungen müssen Sie übrigens nicht dabei sein. Manchen ist es ohnehin lieber. Interessenten sprechen dann oft offener, gerade wenn es um Mängel geht. Wer dabei sein möchte, kann es selbstverständlich.
Welche Leistungen mit Kosten verbunden sind, besprechen wir transparent mit Ihnen, bevor eine Beauftragung erfolgt.
Häufige Fragen
Muss ich mein Haus vor dem Verkauf sanieren? Nein. Sie dürfen im Ist-Zustand verkaufen. Unsere Faustregel steht weiter oben: Geld lohnt sich dort, wo eine Maßnahme eine offene Frage beantwortet, und nicht dort, wo sie etwas verschönert. Eine große Sanierung tut in der Regel weder das eine noch das andere, weil ein Käufer ohnehin nach seinem eigenen Geschmack umbaut. Aufräumen und entrümpeln kostet dagegen fast nichts und macht den Blick auf das frei, was das Haus kann.
Reicht es, im Kaufvertrag “gekauft wie gesehen” zu vereinbaren? Ein Haftungsausschluss ist beim Verkauf gebrauchter Immobilien üblich. Nach § 444 BGB kann sich der Verkäufer darauf allerdings nicht berufen, “soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat”. Ein pauschaler Hinweis auf den unsanierten Zustand ersetzt es deshalb nicht, konkrete bekannte Mängel auch konkret zu benennen. Wie das im Vertrag formuliert wird, klären Sie mit dem Notar.
Muss ich die Dämmung nachrüsten, bevor ich verkaufe? Für Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer am 1. Februar 2002 eine selbst bewohnt hat, ist die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke nach § 35 Abs. 3 GModG erst vom neuen Eigentümer zu erfüllen, mit einer Frist von zwei Jahren ab dem Eigentumsübergang. Ob Ihr Haus darunter fällt oder unter die Wirtschaftlichkeits-Ausnahme des Absatzes 4, hängt an Stichtagen und Ihrer konkreten Nutzung und gehört zur Ausstellung des Energieausweises.
Brauche ich einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis? Das Gesetz macht dazu eine Vorgabe, die an das Baujahr anknüpft. Nach § 80 Abs. 3 Satz 2 GModG ist für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ein Energiebedarfsausweis auszustellen, sofern noch kein gültiger Ausweis vorliegt. Satz 3 nimmt Gebäude aus, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 schon bei Fertigstellung erfüllt haben oder später erreicht haben; für Baudenkmäler gelten die Absätze 3 bis 7 nach § 79 Abs. 4 GModG ohnehin nicht. Welche Variante für Ihr Haus zutrifft, entscheidet die ausstellungsberechtigte Person.
Wer kauft überhaupt ein Haus, an dem so viel zu tun ist? Andere Leute, als Sie vielleicht erwarten. Familien, die Fläche in guter Lage suchen und den Zustand als Preisvorteil verstehen. Käufer, die ohnehin nach eigenen Vorstellungen umbauen und froh sind, kein frisch saniertes Bad herausreißen zu müssen. Und Leute, die auf den Fildern bleiben wollen und im Bestand schlicht wenig Auswahl haben. Was sie alle brauchen, ist jemand, der ihnen erklärt, was aus dem Haus werden kann.
Lohnt sich Abriss und Neubau statt Sanierung? Das lässt sich nicht pauschal sagen, und wer Ihnen darauf ohne Ortstermin eine Antwort gibt, rät. Es hängt am Zustand der Konstruktion und daran, was auf dem Grundstück baurechtlich zulässig wäre.
Für den zweiten Teil kommt es darauf an, ob ein Bebauungsplan gilt. Die rechtskräftigen Bebauungspläne können Sie im Planungsamt der Stadt Leinfelden-Echterdingen einsehen. Wo kein qualifizierter Bebauungsplan besteht, richtet sich die Zulässigkeit im bebauten Ortsteil nach § 34 Abs. 1 BauGB:
“Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.”
Was das für Ihr Grundstück bedeutet, ist eine Einzelfallfrage. Beides sehen wir uns bei der Besichtigung an. Falls daraus ein konkretes Bauvorhaben wird, ist die Planung eine eigenständige Architektenleistung, die wir getrennt besprechen.
Sie überlegen, Ihr sanierungsbedürftiges Haus zu verkaufen? Der erste Schritt ist bei uns immer das Gespräch. Wir hören uns Ihre Situation an, sehen uns die Immobilie an und sagen Ihnen offen, was wir für realistisch halten — auch dann, wenn die Antwort einmal nicht die gewünschte ist. Welche Leistungen mit Kosten verbunden sind, besprechen wir transparent, bevor eine Beauftragung erfolgt. Rufen Sie an: 0711 25515738, schreiben Sie an info@klarblickimmobilien.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Unser Büro: Kernerstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen.