Die Traufhöhe beschreibt den vertikalen Abstand zwischen der natürlichen Geländeoberfläche und der Oberkante der Außenwand an der Stelle, wo das Dach ansetzt. Sie ist einer der zentralen Parameter im Bauplanungsrecht: Bebauungspläne legen sie häufig als Höchstmaß fest und bestimmen damit, wie viel Gebäudevolumen auf einem Grundstück überhaupt zulässig ist.
Was im Bebauungsplan steht
Gemeinden setzen die Traufhöhe auf verschiedene Arten fest. Üblich ist eine absolute Obergrenze, zum Beispiel “maximal 7,0 m über dem natürlichen Gelände”. Manche Bebauungspläne geben einen Korridor vor, also einen Mindest- und einen Höchstwert, um ein einheitlicheres Straßenbild zu sichern. Bei Hanggrundstücken, wie sie am Kappelberg in Fellbach oder in den Hanglagen von Kernen im Remstal häufig vorkommen, wird oft auf ein festgelegtes Höhenniveau über Normalnull Bezug genommen, weil “natürliches Gelände” dort je nach Messpunkt erheblich variieren kann.
Kombiniert wird die Traufhöhe regelmäßig mit einer Festsetzung zur Firsthöhe. Wer die Traufhöhe voll ausschöpft und gleichzeitig die Firsthöhe begrenzt ist, kann das Dach nur noch flach oder mit moderater Neigung ausführen. Umgekehrt lässt eine hohe Firsthöhe bei niedriger Traufhöhe steile Dächer mit großem nutzbarem Dachraum zu.
Wie gemessen wird
Bezugspunkt oben ist der Schnittpunkt der Außenwandfläche mit der Dachhaut. Regenrinne und Dachüberstand zählen dabei nicht. Beim Flachdach gilt die Oberkante der Attika als maßgeblicher Messpunkt. Den unteren Bezugspunkt, also das “natürliche Gelände”, legt entweder der Bebauungsplan ausdrücklich fest oder er ergibt sich aus dem Geländezustand vor Baubeginn. Gerade bei aufgeschütteten Grundstücken ist das ein häufiger Streitpunkt. Im Zweifel klärt ein öffentlich bestellter Vermesser die Frage verbindlich; bei anhaltenden Nachbarstreitigkeiten entscheidet das Verwaltungsgericht.
In Baden-Württemberg gelten die Regelungen der Landesbauordnung BW (LBO), nicht die Musterbauordnung des Bundes. Für Bauvorhaben in Fellbach oder Waiblingen ist die jeweilige untere Baurechtsbehörde der Großen Kreisstadt zuständig, für Kernen im Remstal das Landratsamt Rems-Murr-Kreis.
Was die Traufhöhe praktisch bedeutet
Rechnen Sie grob mit 2,5 bis 3,0 m je Vollgeschoss. Bei einer zulässigen Traufhöhe von 6 m lassen sich damit zwei Vollgeschosse realisieren, bei 9 m drei. Das klingt abstrakt, hat aber unmittelbare Konsequenzen für die Grundrissplanung. Unser Architekt sieht in der Praxis regelmäßig, dass Bauherren die Traufhöhe erst dann ernstnehmen, wenn das Raumprogramm nicht aufgeht.
Für Sie als Eigentümer ist die wirtschaftliche Seite entscheidend: Ein Grundstück mit einer um einen Meter höheren zulässigen Traufhöhe kann ein zusätzliches Geschoss ermöglichen und damit erheblich mehr Verkaufserlös oder Mietfläche bedeuten. Bei den Bodenrichtwerten im Rems-Murr-Kreis, die in den guten Lagen von Fellbach, Kernen und Waiblingen am oberen Rand liegen, schlägt das direkt auf den Grundstückswert durch. Auf BORIS-BW können Sie die aktuellen Bodenrichtwerte für Ihre Lage kostenlos abrufen.
Spielräume und Grenzen
Ist die Traufhöhe im Bebauungsplan festgesetzt, braucht jede Überschreitung eine förmliche Befreiung. Die Baurechtsbehörde kann sie gewähren, wenn das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist und Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Altbauten, die rechtmäßig vor dem geltenden Bebauungsplan errichtet wurden und dessen Traufhöhe überschreiten, genießen Bestandsschutz. Das bedeutet aber nicht, dass Sie bei einem Umbau oder einer Aufstockung automatisch wieder auf die alte Höhe kommen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Die Traufhöhe begrenzt das zulässige Gebäudevolumen und damit die mögliche Geschosszahl direkt.
- Gemessen wird am Schnittpunkt Außenwand und Dachhaut, beim Flachdach an der Attika-Oberkante.
- Hanggrundstücke im Remstal erfordern besondere Aufmerksamkeit beim Gelände-Bezugspunkt.
- Eine höhere zulässige Traufhöhe erhöht den Grundstückswert, weil mehr Nutzfläche realisierbar ist.
- Abweichungen vom Bebauungsplan sind nur per Befreiungsantrag möglich und nicht garantiert.