Eine Solaranlage wandelt Sonnenlicht entweder in elektrischen Strom oder in nutzbare Wärme um. Beide Varianten lassen sich an Wohngebäuden einsetzen, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke und haben unterschiedliche Kostenprofile. Für Eigentümer, die verkaufen oder vermieten wollen, ist die Anlage ein konkretes Argument im Exposé, weil sie direkt auf den Energieausweis und damit auf die Vermarktbarkeit einzahlt.
Photovoltaik oder Solarthermie: zwei Wege, eine Energiequelle
Photovoltaikanlagen erzeugen über Solarzellen elektrischen Strom. Zu einer vollständigen Anlage gehören neben den Modulen ein Wechselrichter, das Montagesystem auf dem Dach und, falls gewünscht, ein Batteriespeicher. Ein typisches Einfamilienhaus kommt mit einer Anlage zwischen 5 und 10 Kilowatt peak (kWp) aus, wofür grob 30–60 Quadratmeter nutzbarer Dachfläche nötig sind.
Solarthermie-Anlagen dagegen gewinnen Wärme. Sie versorgen das Warmwassersystem oder unterstützen die Heizung, nie aber liefern sie Strom. Eingesetzt werden je nach Budget entweder Flachkollektoren oder die teureren Vakuumröhrenkollektoren, beides kombiniert mit einem entsprechend ausgelegten Solarspeicher.
Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom bestehenden Heizsystem ab. Aus der Planung kennen wir Häuser, bei denen eine gut dimensionierte Solarthermieanlage bis zu 60 Prozent des Warmwasserbedarfs abdeckt, und andere, bei denen die Einbindung in eine alte Gasheizung kaum Mehrwert bringt.
Was eine Anlage kostet und was sie einbringt
Photovoltaik kostet schlüsselfertig je nach Anlagengröße, Hersteller und Dachsituation grob 1.200–2.400 Euro pro kWp. Eine 10-kWp-Anlage liegt damit im Bereich von 13.000–18.000 Euro. Wer einen Batteriespeicher ergänzt, legt nochmals 5.000–12.000 Euro drauf, kann damit aber den Eigenverbrauchsanteil von rund 30 auf bis zu 80 Prozent steigern. Das ist der Unterschied zwischen “Strom ins Netz verschenken” und “eigenen Strom selbst verbrauchen”.
Solarthermie für die reine Warmwasserbereitung kostet etwa 4.000–6.000 Euro, mit Heizungsunterstützung eher 8.000–12.000 Euro.
Für die Wirtschaftlichkeit entscheidend: Seit 2023 gilt für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp einkommensteuerlich ein Nullsteuersatz beim Kauf, und Erträge bleiben vollständig steuerfrei. Das verbessert die Amortisationsrechnung spürbar. Hinzu kommt die gesetzlich gesicherte Einspeisevergütung nach dem EEG über 20 Jahre.
Genehmigung, Recht und Fördermittel
In den allermeisten Fällen ist die Installation einer Aufdach-Photovoltaikanlage in Baden-Württemberg genehmigungsfrei. Ausnahmen gibt es in Denkmalbereichen oder bei besonderen Bebauungsplanvorgaben. Wer in Fellbach oder Waiblingen plant, kann das direkt bei der eigenen unteren Baurechtsbehörde klären; für Kernen im Remstal ist das Landratsamt Rems-Murr-Kreis zuständig.
Förderung gibt es auf mehreren Ebenen: Das KfW-Programm 270 stellt zinsgünstige Kredite für Photovoltaik bereit. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Solarthermie-Anlagen mit einem Basisbonus von 25 Prozent gefördert, bei gleichzeitigem Heizungstausch kommt ein weiterer Aufschlag hinzu. Einzelne Kommunen im Rems-Murr-Kreis haben zusätzlich eigene Förderprogramme, die sich lohnen zu prüfen, bevor ein Auftrag vergeben wird.
Was die Anlage beim Verkauf wert ist
Im Remstal, wo Bodenrichtwerte am oberen Rand des Kreises liegen und die Nachfrage aus Stuttgart den Markt prägt, schauen Käufer sehr genau auf laufende Betriebskosten. Eine funktionierende, dokumentierte Solaranlage verbessert die Energieeffizienzklasse im Ausweis und kann den erzielbaren Kaufpreis nachweislich um einige Prozent stützen. Pauschale Prozentzahlen sind mit Vorsicht zu genießen, weil es auf Anlagengröße, Zustand und Objektlage ankommt. Klar ist: Fehlt die Anlage, ist das kein Makel. Ist sie vorhanden, muss sie im Exposé sauber dokumentiert sein, mit Übergabeprotokoll, letzter Ertragsmessung und einem Hinweis auf die verbleibende Einspeisevergütungsdauer.
Technisch läuft eine Photovoltaikanlage weitgehend wartungsarm. Eine Sichtkontrolle der Module und eine Reinigung alle zwei bis drei Jahre reichen in der Regel aus. Der Wechselrichter ist das einzige Bauteil mit absehbarem Verschleiß, ein Tausch wird nach etwa 12–15 Jahren fällig.