Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die entstehen, wenn ein Rechtsstreit vor Gericht oder außergerichtlich ausgetragen wird: Anwaltshonorare, Gerichtsgebühren und Sachverständigenkosten. Für Immobilieneigentümer ist vor allem der Baustein „Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz” entscheidend, der Auseinandersetzungen rund um Miete, Grundstücksgrenzen und Nachbarschaft abdeckt.
Was der Versicherungsschutz umfasst
Der Kernbaustein für Eigentümer greift bei Mietrechtsstreitigkeiten, also Konflikten mit Mietern über Kündigung, Mietminderung oder Nebenkostenabrechnung. Daneben deckt der Grundstücksrechtsschutz Nachbarschaftsstreitigkeiten ab, zum Beispiel Grenzverläufe, Baumabstand oder Einfriedungen. Beides sind im dicht besiedelten Remstal keine Seltenheit, gerade wo Hanglagen am Kappelberg auf enge Grundstückszuschnitte treffen.
Streit mit dem Finanzamt über die steuerliche Behandlung von Vermietungseinkünften lässt sich über einen Steuerrechtsschutz-Baustein absichern, der jedoch separat vereinbart werden muss. Baurechtsstreitigkeiten mit Handwerkern oder Generalunternehmern sind häufig ebenfalls nicht automatisch enthalten und verlangen einen eigenen Baustein.
Was konkret bezahlt wird
Die Versicherung trägt das Anwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder, wenn eine Honorarvereinbarung besteht, in der vereinbarten Höhe bis zur Deckungssumme. Hinzu kommen die Gerichtsgebühren für Klagen und Rechtsmittelverfahren sowie die Kosten gerichtlich bestellter oder beauftragter Sachverständiger. Pro Schadensfall gilt in der Regel eine Selbstbeteiligung von 150–300 Euro.
Wichtig zu wissen: Bevor der Versicherer zahlt, prüft er, ob der Fall hinreichende Erfolgsaussichten hat. Lehnt er ab, besteht die Möglichkeit, ein Stichentscheid-Verfahren oder eine Schiedsstelle anzurufen. Das dauert, und in der Zwischenzeit liegt das Kostenrisiko beim Eigentümer.
Wo Lücken entstehen
Zwei Einschränkungen treffen Eigentümer in der Praxis am häufigsten. Erstens gilt nach Vertragsschluss meist eine Wartezeit von drei Monaten, bevor der Schutz greift. Wer eine Versicherung abschließt, weil sich ein Streit bereits anbahnt, hat oft schlechte Karten: Vorvertragliche Streitursachen sind generell ausgeschlossen.
Zweitens bleibt der laufende Baurechtsstreit während eines Neubaus oder einer Sanierung ein häufiger Ausschluss, sofern kein gesonderter Bauleistungs- oder Baurechtsschutz vereinbart wurde. Wer in Fellbach oder Waiblingen umbaut und sich mit einem Handwerker über Mängelbeseitigung streitet, sollte den Versicherungsschein vor Baubeginn genau lesen.