Photovoltaik bezeichnet die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom durch Solarzellen. Eine PV-Anlage auf dem Dach versorgt das Gebäude ganz oder teilweise mit selbst erzeugtem Strom, senkt die laufenden Energiekosten und verringert die Abhängigkeit vom öffentlichen Netz. Für Eigentümer, die verkaufen oder vermieten wollen, ist das inzwischen ein handfester Faktor bei der Bewertung der Immobilie.
Was die Anlage ausmacht
Eine vollständige PV-Anlage besteht aus den Solarmodulen auf dem Dach, einem Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom umwandelt, der nötigen Verkabelung und einem Zweirichtungsstromzähler. Viele Eigentümer ergänzen die Anlage um einen Batteriespeicher, um den selbst erzeugten Strom auch abends nutzen zu können.
Bei den Modulen unterscheiden sich drei Typen: Monokristalline Module erreichen die höchsten Wirkungsgrade, polykristalline liegen etwas darunter bei günstigerem Preis, Dünnschichtmodule sind flexibler einsetzbar, aber deutlich weniger effizient. Für ein Einfamilienhaus im Remstal sind monokristalline Module in der Regel die wirtschaftlichste Wahl, weil Dachflächen oft begrenzt und Erträge daher kostbar sind.
Ertrag und Dimensionierung
Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus wird eine Anlage mit 5–10 Kilowattpeak (kWp) eingesetzt. Das entspricht einer Modulfläche von grob 25–50 Quadratmetern. Pro kWp erzeugt eine gut ausgerichtete Anlage in Deutschland jährlich etwa 900–1.100 Kilowattstunden. Die beste Ausbeute erzielen Süddächer mit einer Neigung von etwa 30–35 Grad. Ost-West-Ausrichtungen kommen noch auf rund 80–85 Prozent des Maximumertrags und haben den praktischen Vorteil einer gleichmäßigeren Tagesverteilung. Verschattung durch Nachbargebäude oder Bäume kann die Erträge erheblich drücken. Wer aus der Planung kennt, wie sensibel Wechselrichter auf partielle Verschattung reagieren, achtet darauf schon vor der Angebotseinholung.
Kosten, Wirtschaftlichkeit und Förderung
Grob liegt der Anlagenpreis inklusive Montage bei 1.200–1.800 Euro pro kWp. Eine 10-kWp-Anlage kostet demnach etwa 12.000–18.000 Euro, ein zusätzlicher Batteriespeicher nochmals 5.000–10.000 Euro je nach Kapazität. Den größten wirtschaftlichen Nutzen bringt der Eigenverbrauch: Selbst genutzter Solarstrom ersetzt Netzstrom, der deutlich teurer ist als die aktuell eher niedrige Einspeisevergütung. Die Amortisation liegt ohne Speicher bei etwa 8–12 Jahren, mit Speicher eher bei 12–16 Jahren.
Für die Finanzierung ist der KfW-Kredit 270 verbreitet, der PV-Anlagen zinsgünstig fördert. Seit 2023 sind Kleinanlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit, und beim Kauf einer neuen Anlage fällt null Prozent Umsatzsteuer an. Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert, was die Erlösseite planbar macht.
Was beim Kauf oder Verkauf zu prüfen ist
Steht eine Immobilie mit PV-Anlage zum Verkauf, sollten beide Seiten einige Punkte klären, bevor der Kaufpreis verhandelt wird.
Erstens das Alter und der Zustand der Anlage: Eine Anlage unter fünf Jahren mit nachgewiesenen Ertragsdaten ist deutlich attraktiver als eine 15 Jahre alte Anlage kurz vor dem Ende der garantierten Vergütung. Zweitens die Eigentumsfrage: Gehört die Anlage dem Verkäufer, oder wurde das Dach an einen Betreiber verpachtet? Bei Pachtmodellen übernimmt der Käufer den Vertrag, was Rechte und Pflichten mitbringt. Drittens der Energieausweis: Eine gut funktionierende PV-Anlage verbessert den ausgewiesenen Energiebedarf, was sich direkt auf die Effizienzklasse auswirkt und für viele Käufer heute ein Kaufargument ist.
Beim Gutachterausschuss Rems-Murr-Kreis sind PV-Anlagen in der Regel nicht separat im Kaufpreis ausgewiesen. In der Praxis kalkulieren viele Käufer den Mehrwert informell über die erwartete Stromkosteneinsparung. Wir empfehlen, aktuelle Einspeise- und Verbrauchsabrechnungen aus den letzten zwei bis drei Jahren in die Verkaufsunterlagen aufzunehmen. Das schafft Vertrauen und erspart Diskussionen über den Anlagewert.
Anmeldung und Genehmigung
Eine Aufdachmontage auf einem normalen Schrägdach ist in Baden-Württemberg nach der Landesbauordnung in der Regel genehmigungsfrei. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine Sondergenehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde nötig. In Fellbach und Kernen im Remstal, wo es teils historische Ortsbilder und ältere Bestände gibt, lohnt eine kurze Voranfrage, bevor Aufträge vergeben werden.
Anmeldepflicht besteht immer beim zuständigen Netzbetreiber sowie über die Eintragung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Wer das versäumt, verliert unter Umständen den Anspruch auf die Einspeisevergütung. Unser Architekt kennt diesen Schritt aus eigenen Planungen und weist Eigentümer gerne auf die korrekte Reihenfolge hin.