Die KfW-Förderung umfasst zinsgünstige Kredite, Tilgungszuschüsse und direkte Zuschüsse der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Programme richten sich an private Eigentümer, Vermieter und Käufer, die energetisch sanieren, neu bauen oder ihre Immobilie barrierefrei umbauen möchten. Der Zinsvorteil gegenüber dem Markt kann je nach Programm mehrere Prozentpunkte betragen, und bei einer umfassenden Sanierung erlässt die KfW bis zu 45 Prozent der Kreditsumme als Tilgungszuschuss.
Was für Neubau gilt
Wer im Remstal neu baut, stößt derzeit vor allem auf das Programm Klimafreundlicher Neubau (297/298). Voraussetzung ist der Effizienzhaus-40-Standard. Wer zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat nach QNG vorlegt, erhält den höheren Kreditrahmen von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit zu stark vergünstigten Konditionen. Einen Tilgungszuschuss gibt es je nach erreichter Stufe in Höhe von 5 bis 12,5 Prozent.
Für Familien mit Kindern lohnt der Blick auf das Programm Wohneigentum für Familien (300): Das Haushaltseinkommen darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen, dafür sind die Zinssätze besonders niedrig und der Kreditrahmen steigt mit jedem Kind. Angesichts der Bodenrichtwerte, die in Fellbach, Kernen im Remstal und Waiblingen am oberen Ende des Kreises liegen, kann der Baukostenanteil eines solchen Kredits einen spürbaren Unterschied machen.
Was für Sanierung gilt
Das Bundesförderungsprogramm für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Sanierungsinstrument. Es gliedert sich in zwei Wege: Entweder sanieren Sie das gesamte Gebäude auf ein anerkanntes Effizienzhaus-Niveau (40, 55, 70, 85 oder Denkmal), oder Sie fördern einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder Lüftungsanlage. Beim Komplettsanierungsweg sind Kredite bis 150.000 Euro möglich, der Tilgungszuschuss steigt auf bis zu 45 Prozent, wenn Sie Effizienzhaus 40 erreichen.
Bei Einzelmaßnahmen liegt die Kreditobergrenze bei 60.000 Euro. Wer vorher einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, bekommt fünf Prozentpunkte Bonuszuschuss obendrauf. Den Heizungstausch fördert übrigens das BAFA, nicht die KfW. Das ist eine Verwechslung, die wir in der Beratung regelmäßig aufklären.
Was für barrierefreien Umbau gilt
Auch wer keine energetischen Maßnahmen plant, kann KfW-Förderung nutzen. Das Zuschussprogramm Altersgerecht Umbauen (455-B) bezuschusst schwellenlose Zugänge, Badumbauten, breitere Türen oder einen Treppenlift. Der maximale Zuschuss liegt bei 12.500 Euro für eine umfassende Barrierereduzierung. Alternativ gibt es den Kredit 159 mit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Beide Programme stehen Eigentümern und Mietern offen, unabhängig vom Alter.
Beantragung: worauf es ankommt
Der wichtigste Punkt ist der Zeitpunkt. Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie Handwerkerverträge unterschreiben oder mit Bauarbeiten beginnen. Ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen. Beantragen können Sie die Förderung nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank, die den Antrag weiterleitet.
Für alle Effizienzhaus-Programme und die meisten Einzelmaßnahmen brauchen Sie außerdem einen zugelassenen Energieberater, der auf der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt wird. Der Berater erstellt die Bestätigung zum Antrag, begleitet die Bauphase und liefert am Ende die Bestätigung nach Durchführung. Die Kosten für Beratung und Baubegleitung bezuschussen BAFA und KfW mit 50 Prozent, sodass ein Teil dieses Aufwands wieder hereinkommt.