Immobilien-ABC O

Ökozulage


Staatliche Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren: was sich rechnet und worauf Sie achten müssen

Der Begriff Ökozulage steht heute nicht für ein einzelnes staatliches Programm, sondern als Sammelbezeichnung für die verschiedenen Förderwege, die energieeffizientes Bauen und Sanieren finanziell attraktiver machen sollen. In der Praxis laufen diese Mittel über die KfW-Bank, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und den steuerlichen Abzug nach § 35c EStG. Welcher Weg der richtige ist, hängt von der Maßnahme, der Eigentümerstruktur und der persönlichen Steuersituation ab.

Was gefördert wird

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bildet heute den gemeinsamen Rahmen. Sie unterscheidet zwischen Komplettsanierungen zum Effizienzhaus-Standard und Einzelmaßnahmen. Zur zweiten Gruppe gehören der Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie), die Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke, der Austausch alter Fenster sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Ergänzend förderfähig sind Photovoltaik, Dachbegrünung und Regenwassernutzung, allerdings über teils eigene Programme.

Aus der Planung wissen wir: Wer mehrere Einzelmaßnahmen kombiniert, sollte vorab prüfen, ob ein durchgängiger Sanierungsfahrplan (iSFP) Sinn ergibt. Dieser bringt zusätzlich fünf Prozent Bonus auf die jeweilige Förderquote und gibt der Sanierung eine klare Reihenfolge.

Förderhöhe und was realistisch ist

Bei Komplettsanierungen kann der Tilgungszuschuss je nach erreichtem Effizienzstandard auf bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten steigen. Für Einzelmaßnahmen liegen die Zuschüsse in der Regel zwischen 15 und 20 Prozent, mit iSFP-Bonus bis zu 25 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind je Wohneinheit gedeckelt, und nicht jede Kombination von Programmen ist möglich. Es lohnt sich, das vor der Planung durchzurechnen.

Als Alternative greift der steuerliche Weg nach § 35c EStG: Bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten lassen sich über drei Jahre von der Einkommensteuer abziehen, insgesamt maximal 40.000 Euro. Dieser Weg ist jedoch ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum nutzbar und schließt die gleichzeitige Beantragung von Zuschüssen aus.

Was im Remstal konkret zu beachten ist

Die Grundstruktur der Förderung ist bundesweit gleich, aber beim Werterahmen gibt es regionale Besonderheiten. Wer ein Haus in Fellbach, Kernen oder Waiblingen besitzt, startet mit Bodenwerten am oberen Ende des Landkreises, oft zwischen 500 und 610 EUR/m². Eine energetische Sanierung, die die Effizienzklasse verbessert, wirkt sich hier auf einen Wert aus, der bereits gut aufgestellt ist. Das bedeutet: Die Verkaufschancen steigen durch eine bessere Energieklasse, aber der Ausgangspreis ist ohnehin hoch. Die Förderung verbessert vor allem die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme selbst, nicht allein den Verkaufswert.

Wer ein Mietobjekt saniert, kann die Zuschussvariante nutzen, nicht aber den steuerlichen Weg nach § 35c EStG. Hier greifen stattdessen die regulären Werbungskosten und die Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen über mehrere Jahre abzuschreiben.

Der häufigste Fehler: zu spät beantragen

Der Antrag muss vor der Auftragserteilung an das Handwerksunternehmen gestellt werden. Wer erst baut und dann fragt, bekommt keine Förderung. Das klingt einfach, führt in der Praxis aber regelmäßig zu Ärger, weil der Druck auf dem Kessel ist und schnell ein Handwerker gebucht wird. Bei KfW-Programmen geschieht die Antragstellung online, bei BAFA ebenfalls. Hinzu kommt die Pflicht, einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten einzubinden, ohne den kein Antrag möglich ist. Dessen Kosten sind förderfähig und werden mitgefördert.

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