Eine Immobilienanzeige ist der erste Kontakt zwischen Ihrer Immobilie und potenziellen Käufern oder Mietern. Sie beschreibt das Objekt, nennt den Preis und enthält seit 2014 gesetzlich vorgeschriebene Angaben aus dem Energieausweis. Wer eine Anzeige schaltet, bewirbt nicht irgendein Produkt, sondern macht verbindliche Aussagen, an denen er gemessen wird.
Was gehört rein, was ist Pflicht
Der sachliche Kern jeder Anzeige ist schnell benannt: Art und Lage der Immobilie, Wohnfläche, Zimmerzahl, Baujahr und Zustand. Kaufpreis oder Kaltmiete müssen klar ausgewiesen sein, ebenso die Maklerprovision. Im Remstal sind 3,57 % inkl. MwSt. je Seite üblich, getragen je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer nach den Regelungen des BGB.
Dazu kommen die Energieausweis-Pflichtangaben: Energiekennwert, Effizienzklasse (A+ bis H), Energieträger und Art des Ausweises. Wer diese Angaben weglässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Das klingt abstrakt, passiert aber in der Praxis regelmäßig, weil der Energieausweis oft erst kurz vor Veröffentlichung beantragt wird.
Die Wohnfläche muss nach der Wohnflächenverordnung berechnet sein. Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als zehn Prozent von der angegebenen ab, kann ein Mieter die Miete mindern oder ein Käufer Ansprüche geltend machen. Aus der Planungsarbeit, die wir kennen, wissen wir: Gerade bei Bestandsgebäuden aus den 1960er- bis 1980er-Jahren stimmt die überlieferte Quadratmeterzahl häufig nicht mit einer aktuellen Aufmessung überein.
Fotos und Exposé
Professionelle Fotos sind kein Luxus, sondern der entscheidende Unterschied zwischen Klick und Weiterblättern. Tageslicht, Weitwinkel, aufgeräumte Räume: Mindestens fünf bis acht Bilder aller relevanten Bereiche sollten es sein, ergänzt um einen lesbaren Grundriss. Besonders im Remstal, wo Hanglagen am Kappelberg und ruhige Wohnlagen in Kernen oder Fellbach visuell sehr unterschiedlich wirken, lohnt es sich, die Lagequalität im Bild sichtbar zu machen.
Ein gutes Foto verkauft keine Mängel weg. Es zeigt das Objekt so, dass Interessenten einschätzen können, ob es für sie passt, bevor sie anreisen. Das spart beiden Seiten Zeit.
Wo Sie inserieren und was das kostet
Die großen Immobilienportale wie ImmobilienScout24 oder Immowelt erreichen täglich Millionen Nutzer. Eine Basisanzeige ist dort kostenlos oder günstig; wer Hervorhebungen oder Premium-Platzierungen bucht, zahlt je nach Paket mehr. Für eine durchschnittliche Immobilie im Rems-Murr-Kreis reicht eine gut gemachte Standardanzeige auf einem der Hauptportale in der Regel aus.
Zeitungsanzeigen haben ihre Berechtigung bei einer älteren Zielgruppe oder bei Objekten, die gezielt regional platziert werden sollen. Die Kosten liegen je nach Größe und Medium bei 50–500 Euro, die Reichweite ist aber deutlich schmaler. Social Media ergänzt den Mix, ersetzt die Portale aber nicht.
Was rechtlich noch gilt
Makler sind verpflichtet, in der Anzeige vollständig ausgewiesen zu sein: Name, Anschrift und IHK-Registrierung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Ausschlüsse nach Geschlecht, Alter oder Herkunft. Irreführende Angaben, zum Beispiel aufgehellte Fotos, die einen Blick suggerieren, den es nicht gibt, oder eine Wohnfläche, die Flächen enthält, die keine sind, können rechtliche Folgen haben und beschädigen das Vertrauen bereits vor dem ersten Besichtigungstermin.