Immobilien-ABC H

Hausordnung


Verbindliche Spielregeln für das Zusammenleben im Mehrfamilienhaus

Eine Hausordnung legt fest, wie das tägliche Miteinander in einem Mehrfamilienhaus abläuft. Sie konkretisiert, welche Rechte und Pflichten alle Bewohner haben, und schafft damit eine gemeinsame Grundlage für ein störungsarmes Zusammenleben. Je klarer sie formuliert ist, desto seltener gibt es Anlass für Streit.

Wie die Hausordnung rechtlich wirkt

Im Mietverhältnis wird die Hausordnung verbindlich, sobald der Mietvertrag auf sie verweist oder sie dem Vertrag beigefügt ist. Dann gilt sie als Vertragsbestandteil, und Änderungen sind dem Vermieter einseitig kaum möglich. Im Wohnungseigentum beschließt die Eigentümerversammlung die Hausordnung mit einfacher Mehrheit. Dieser Beschluss bindet alle Eigentümer und deren Mieter. Änderungen erfordern einen neuen Mehrheitsbeschluss.

Grenzen zieht das übergeordnete Recht: Pauschale Verbote, etwa ein absolutes Verbot jeder Tierhaltung, halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Regelungen müssen verhältnismäßig sein und für alle Bewohner gleichermaßen gelten.

Was üblicherweise geregelt wird

Ruhezeiten bilden den Kern fast jeder Hausordnung. Nachts ab 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen gilt in der Regel ganztägige Ruhe. Manche Häuser kennen zusätzlich eine Mittagsruhe. Wer musiziert, darf das außerhalb der Ruhezeiten für einige Stunden täglich tun.

Gemeinschaftsflächen bekommen klare Nutzungsregeln: Treppenhäuser und Flure bleiben von Gegenständen frei, Flucht- und Rettungswege werden nicht verstellt. Waschküchen, Fahrradkeller und Spielplätze sind zweckgebunden zu nutzen, Parkregelungen auf dem Grundstück sind einzuhalten.

Zur Tierhaltung hat die Rechtsprechung eine klare Linie: Kleintiere wie Hamster oder Zierfische darf jeder halten, ohne zu fragen. Für Hunde und Katzen ist die Zustimmung des Vermieters üblich, ein vollständiges Verbot wäre aber unwirksam. Im Treppenhaus gilt Anleinpflicht.

Reinigungs- und Räumpflichten

Treppenhausreinigung läuft in vielen Häusern nach Rotationsprinzip: Jede Partei übernimmt wochenweise, eine Unterschriftenliste dient als Nachweis. Alternativ wird ein Reinigungsdienst beauftragt, dessen Kosten auf die Nebenkosten umgelegt werden.

Der Winterdienst ist kein reines Komfortthema, sondern eine Haftungsfrage. Vermieter können die Räumpflicht per Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Geräumt werden muss an Werktagen in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr, bei anhaltendem Schneefall auch mehrfach. Wer die Räumung dokumentiert (Datum, Uhrzeit), schützt sich im Schadensfall besser.

Typische Regelungsbereiche im Überblick

Welche Punkte eine zeitgemäße Hausordnung abdecken sollte:

  • Ruhezeiten und Lärmvermeidung (Nacht, Sonn- und Feiertage, ggf. Mittag)
  • Nutzung von Gemeinschaftsräumen und Außenanlagen
  • Reinigungs- und Räumplan mit Vertretungsregelung
  • Tierhaltung mit klarer Zustimmungsregelung statt Pauschalverbot
  • Sonderthemen wie Grillen auf dem Balkon, Satellitenschüsseln, Kurzzeitvermietung

Grillen auf dem Balkon zum Beispiel lässt sich einschränken, aber nicht vollständig verbieten. Elektrische Geräte sind in der Regel unproblematisch, Holzkohlegrills können eingeschränkt werden. Kurzzeitvermietungen über Plattformen hingegen können in der Hausordnung wirksam untersagt werden, was für Eigentümergemeinschaften im Remstal zunehmend relevant wird.

Was bei Verstößen gilt

Der erste Schritt ist immer die Abmahnung. Sie benennt den konkreten Verstoß und gibt dem Bewohner die Möglichkeit, sein Verhalten zu ändern. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann das bis zur ordentlichen oder fristlosen Kündigung führen.

In einer Eigentümergemeinschaft hat die Gemeinschaft einen Unterlassungsanspruch gegen störende Eigentümer. Das schärfste Mittel, die Entziehung des Wohnungseigentums, bleibt einem letzten Ausweg bei dauerhaften schweren Pflichtverletzungen vorbehalten.

Eine gute Hausordnung sollte regelmäßig auf ihre Aktualität geprüft werden. Was vor zwanzig Jahren ausreichend war, deckt Homeoffice, Lastenräder im Hausgang oder Smart-Home-Installationen oft nicht mehr ab.

Alle Begriffe von A bis Z

Konkreter Fall?

Reden wir darüber


Ein Lexikonartikel beantwortet die allgemeine Frage. Was er in Ihrem Fall bedeutet, klären wir am besten im Gespräch. Das kostet nichts.

Kontakt aufnehmen +49 711 25515738