Immobilien-ABC H

Haftung


Wer haftet wofür? Rechtliche Verantwortung für Eigentümer, Vermieter und Verkäufer

Haftung beschreibt die rechtliche Pflicht, für Schäden einzustehen, die durch eigenes Handeln, ein Unterlassen oder eine Pflichtverletzung entstanden sind. Im Immobilienbereich trifft diese Pflicht Sie in verschiedenen Rollen: als Verkäufer, als Vermieter, als Grundstückseigentümer. Wer weiß, wo die Risiken liegen, kann sie gezielt begrenzen.

Was Verkäufer schultern

Wer eine Immobilie verkauft, haftet für Sachmängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits vorhanden waren. Der Käufer kann in diesem Fall Nacherfüllung verlangen, den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern. Die Verjährungsfrist beträgt bei Gebäuden fünf Jahre ab Übergabe.

Beim privaten Verkauf einer gebrauchten Immobilie ist ein weitgehender Haftungsausschluss üblich und zulässig. Er greift jedoch nicht, wenn Sie einen Mangel kannten und ihn bewusst verschwiegen haben. Arglistiges Verschweigen lässt jeden Haftungsausschluss ins Leere laufen und kann die volle Gewährleistung wieder aufleben lassen. Schützen Sie sich: Halten Sie bekannte Mängel im Kaufvertrag fest und dokumentieren Sie Zustand und Übergabe sorgfältig.

Vermieter und Eigentümer: zwei Pflichten, eine Person

Als Vermieter sind Sie nach § 535 BGB verpflichtet, die Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. Meldet Ihr Mieter einen Mangel schriftlich, müssen Sie tätig werden. Bleiben Sie untätig, berechtigt das zur Mietminderung und kann darüber hinaus Schadensersatzansprüche auslösen.

Als Grundstückseigentümer tragen Sie Verkehrssicherungspflichten: Ihr Gehweg muss bei Schnee und Eis gestreut sein, Ihr Dach darf keine Gefahr für Passanten darstellen, Ihr Baum muss auf erkennbare Schäden kontrolliert werden. Im Rems-Murr-Kreis gelten die jeweiligen Streupflichtsatzungen der Gemeinden; Fellbach und Waiblingen haben eigene Regelungen, für Kernen im Remstal gilt die Satzung des Landratsamts. Wer hier nachlässig ist, haftet mit seinem gesamten Privatvermögen.

Makler- und Bauträgerhaftung

Ein Makler, der falsche Angaben zum Objekt macht oder Aufklärungspflichten vernachlässigt, haftet für den daraus entstehenden Schaden. Wir als Klarblick Immobilien sind deshalb berufshaftpflichtversichert, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Das schützt beide Seiten, wenn eine Fehlinformation nachweislich zu einem Vermögensschaden geführt hat.

Beim Bauträger gilt ebenfalls die fünfjährige Verjährungsfrist, die mit der Abnahme beginnt. Die Abnahme ist damit ein rechtlich kritischer Moment: Was Sie dort ungerügt akzeptieren, lässt sich später schwerer durchsetzen. Aus der Planung kennen wir den Unterschied zwischen einer sorgfältig protokollierten Abnahme und einer, bei der hinterher Wort gegen Wort steht. Eine Gewährleistungsbürgschaft gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit, falls der Bauträger nicht mehr erreichbar ist.

Versicherungen als Fundament

Kein Versicherungspaket ersetzt sorgfältiges Handeln, aber ohne ausreichenden Schutz hängen Sie bei einem einzigen Schadensfall finanziell in der Luft. Die wichtigsten Bausteine für Eigentümer im Überblick:

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: deckt Schäden Dritter durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; für vermietete Objekte besonders wichtig
  • Gebäudeversicherung: Basisschutz gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm; ohne Elementarschadenerweiterung sind Überschwemmungen und Starkregen nicht mitversichert
  • Vermieterhaftpflicht: greift bei Schäden, die Mietern im Zusammenhang mit dem Mietobjekt entstehen
  • Bauherrenhaftpflicht: während einer Baumaßnahme unverzichtbar, weil die Gefährdung Dritter auf einer Baustelle erheblich höher ist
  • Rechtsschutzversicherung: sinnvoll, wenn Sie absehen können, dass Streitigkeiten mit Mietern oder Handwerkern nicht ausgeschlossen sind

Prüfen Sie die Deckungssummen Ihrer Haftpflichtversicherungen regelmäßig. Empfohlen werden mindestens fünf Millionen Euro, da Personenschäden schnell sechsstellige Beträge erreichen.

Dokumentation als Schutz

Die beste Haftungsprävention ist ein lückenloses Protokoll. Übergabeprotokolle mit Fotos, schriftliche Mängelanzeigen, Wartungsnachweise für Heizung, Aufzug oder Dach: All das verschiebt im Streitfall die Beweislast zu Ihren Gunsten. Wer beweisen kann, dass er gewissenhaft gehandelt hat, kommt in einem Rechtsstreit deutlich besser weg als jemand, der auf mündliche Absprachen vertraut hat.

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