Immobilien-ABC G

Gemarkung


Die räumliche Grundeinheit des Liegenschaftskatasters: was Gemarkung bedeutet und wo sie auftaucht.

Die Gemarkung ist die oberste räumliche Gliederungsebene im Liegenschaftskataster. Sie fasst alle Flurstücke eines bestimmten Gebiets zusammen und trägt in der Regel den Namen des zugehörigen Orts oder Ortsteils. Zusammen mit der Flur- und der Flurstücknummer ergibt sie die amtlich eindeutige Bezeichnung eines jeden Grundstücks, die sowohl im Grundbuch als auch in Kaufverträgen und Bauanträgen verwendet wird.

Wie das Kataster aufgebaut ist

Das Liegenschaftskataster gliedert sich in drei Ebenen. Die Gemarkung bildet die oberste davon: ein benanntes Gebiet, das historisch oft mit der alten Dorfgemarkung übereinstimmt. Innerhalb der Gemarkung gibt es nummerierte Fluren, und innerhalb der Fluren schließlich die einzelnen Flurstücke mit eigener Nummer. Erst die Kombination aus Gemarkungsname, Flurnummer und Flurstücksnummer identifiziert ein Grundstück zweifelsfrei.

Im Rems-Murr-Kreis hat jede Gemeinde ihre eigene Gemarkung, in größeren Städten wie Waiblingen oder Fellbach gibt es daneben noch Gemarkungen für einzelne Stadtteile. Die Bodenrichtwerte, die Sie kostenlos über das Landesportal BORIS-BW einsehen können, sind ebenfalls nach Gemarkungen gegliedert. Wer also den Wert seines Grundstücks einordnen möchte, sucht dort zunächst nach der richtigen Gemarkung.

Was das für den Verkauf bedeutet

Bei einem Immobilienverkauf muss die vollständige katasterrechtliche Bezeichnung in den Notarvertrag. Das klingt bürokratisch, hat aber einen einfachen Zweck: Das Grundbuch ist nach Gemarkungen geführt, und nur über die korrekte Angabe lässt sich das richtige Grundbuchblatt eindeutig zuordnen. Fehler oder Unklarheiten in der Bezeichnung können den Ablauf beim Grundbuchamt verzögern, das im Rems-Murr-Kreis seit 2017 zentral beim Amtsgericht Waiblingen angesiedelt ist.

Auch Bauanträge enthalten die Gemarkungsangabe. Wer in Fellbach oder Waiblingen baut, reicht den Antrag bei der jeweiligen unteren Baurechtsbehörde der Stadt ein. Für Kernen im Remstal ist das Landratsamt Rems-Murr-Kreis zuständig. In beiden Fällen gehört die Gemarkungsbezeichnung zu den Pflichtangaben im Formular.

Grenzen und Beständigkeit

Gemarkungsgrenzen sind bemerkenswert stabil. Viele verlaufen heute noch so wie vor Jahrhunderten, als sie die Nutzungsgrenzen zwischen Dörfern markierten. Kommunale Gebietsreformen können Gemarkungen verändern oder zusammenlegen, das kommt aber selten vor. Eine Flurstücksverschmelzung, also das Zusammenführen zweier benachbarter Parzellen zu einem Grundstück, berührt die Gemarkung überhaupt nicht: Die übergeordnete Einheit bleibt, was sie ist.

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