Immobilien-ABC F

Flurkarte


Die amtliche Katasterkarte zeigt, wo Ihr Grundstück beginnt und aufhört – und was dazwischen liegt.

Die Flurkarte, manchmal auch Katasterkarte genannt, ist die amtliche Karte des Liegenschaftskatasters. Sie bildet alle Flurstücke eines Gebiets maßstabsgetreu ab: Grenzen, Nummern, Gebäudegrundrisse und Nutzungsarten. Für Eigentümer ist sie der Beleg dafür, wo ihr Grundstück tatsächlich liegt und wie weit es reicht. Bei Bauanträgen und Grundstücksteilungen ist sie zwingend erforderlich.

Was die Flurkarte zeigt

Der wichtigste Inhalt sind die Flurstücksgrenzen als durchgezogene Linien. Hinter jedem Grenzpunkt stecken hinterlegte Koordinaten, die Grundlage jeder amtlichen Vermessung. Dazu kommen Flurstücksnummern als eindeutige Kennzeichnung, Flurnummern als übergeordnete Zusammenfassung mehrerer Flurstücke sowie Gemarkungsgrenzen.

Daneben sind Gebäude in ihrem Grundriss maßstabsgetreu eingetragen, häufig mit Hausnummer und Nutzungsart. Straßen, Wege, Gewässer, Böschungen und öffentliche Grünflächen runden das Bild ab. Der Maßstab richtet sich nach dem Gebiet: In innerstädtischen Bereichen wie Fellbach oder Waiblingen wird oft 1:500 oder 1:1.000 verwendet, in ländlicheren Lagen des Rems-Murr-Kreises auch 1:2.000. Bei einem Maßstab von 1:1.000 entspricht ein Millimeter auf der Karte einem Meter in der Realität; Flurstücksgrenzen sind dabei auf wenige Zentimeter genau hinterlegt, heute überwiegend per GPS-Vermessung.

Rechtliche Bedeutung für Eigentümer

Die Flurkarte ist der amtliche Nachweis des Grenzverlaufs und in Streitfällen das entscheidende Beweismittel. Sie ist Grundlage für Grundbucheintragungen, für Baugenehmigungsverfahren und überall dort, wo ein Grundstück geteilt, zusammengelegt oder neu zugeschnitten wird.

Wichtig ist der Unterschied zum Grundbuch: Die Flurkarte zeigt die tatsächliche räumliche Lage, das Grundbuch dokumentiert die rechtlichen Verhältnisse am selben Grundstück. Verbunden werden beide Register über die Flurstücksnummer. Ändert sich die Grenze, muss das in beiden Systemen nachgezogen werden.

Wo Sie die Flurkarte bekommen

Zuständig für den Rems-Murr-Kreis ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) beziehungsweise der jeweilige regionale Dienst. Beantragen können Sie die Karte persönlich, schriftlich oder über das Online-Portal des Landes. Beglaubigte Ausfertigungen für Behörden sind auf Anfrage erhältlich. Die Kosten liegen üblicherweise im Bereich von 15 bis 80 Euro je nach Umfang und Darstellung.

Eine kostenlose Ansicht bietet das Geoportal Baden-Württemberg. Für eine verbindliche Ausfertigung, die zum Beispiel dem Baurechtsamt in Fellbach oder Waiblingen vorgelegt werden soll, brauchen Sie die amtliche Version vom Katasteramt. Wir beschaffen die Flurkarte im Rahmen unserer Verkaufsvorbereitung für Sie und prüfen dabei, ob die eingetragenen Grenzen mit dem übereinstimmen, was auf dem Grundstück tatsächlich zu sehen ist.

Was Sie als Eigentümer konkret prüfen sollten

Bevor Sie ein Grundstück verkaufen oder kaufen, lohnt es sich, die Flurkarte mit der Situation vor Ort zu vergleichen. Stimmen die eingetragenen Grenzen mit Zäunen, Hecken oder Mauern überein? Gibt es Flächen, die optisch zum Grundstück gehören, rechtlich aber jemand anderem zugeordnet sind? Gerade im Remstal, wo Hanglagen am Kappelberg und ebenerdige Wohnlagen in unmittelbarer Nähe ganz unterschiedliche Grundstückszuschnitte mitbringen, kommt es auf diese Details an.

Aus der Planung kennen wir Fälle, in denen der Grenzabstand zur Bebauung auf dem Papier knapper war als gedacht. Wer Grenzen, Abstände und mögliche Belastungen früh klärt, vermeidet Überraschungen im Notartermin. Bei echten Unklarheiten im Grenzverlauf führt kein Weg an einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur vorbei.

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