Ein Festpreis ist ein verbindlich genannter Preis, an dem nicht mehr gerüttelt wird. Wer ein Objekt mit Festpreis anbietet, erklärt damit, dass der genannte Betrag seine letzte Zahl ist. Anders als beim Zusatz „VHB” (Verhandlungsbasis) ist kein Spielraum eingepreist, und Nachlässe sind nicht vorgesehen.
Was ein Festpreis beim Verkauf bedeutet
Für Sie als Eigentümer ist die Entscheidung für einen Festpreis eine Positionierung. Sie sagen damit: Wir haben den Markt bewertet, wir kennen unseren Preis, und wir verhandeln nicht. Das funktioniert, wenn der Preis plausibel ist und die Nachfrage das Objekt trägt.
Im Remstal, wo Fellbach, Kernen und Waiblingen bei Bodenrichtwerten am oberen Rand des Kreises liegen, ist ein gut begründeter Festpreis oft legitim. Käufer, die in dieser Lage suchen, sind in der Regel vorbereitet und wissen, dass Verhandlungsspielraum hier knapp ist. Liegt der Festpreis jedoch deutlich über dem nachweisbaren Marktwert, zieht er wenig Interessenten an und das Objekt steht länger. Einen Anhaltspunkt für die realistische Einordnung liefern Vergleichspreise aus dem Gutachterausschuss des Rems-Murr-Kreises oder, für Fellbach, der dort ansässige eigene Gutachterausschuss.
Festpreis im Bauvertrag
Im Baurecht meint Festpreis dasselbe, was in Verträgen oft als Pauschalpreis steht: ein Gesamtbetrag für eine genau beschriebene Leistung. Das Kalkulationsrisiko liegt beim Bauunternehmer. Werden Materialien teurer oder dauert der Bau länger, geht das zu seinen Lasten, nicht zu Ihren.
Aus der Planung kennen wir allerdings die Kehrseite: Pauschalen setzen eine vollständige und eindeutige Leistungsbeschreibung voraus. Fehlt diese, entstehen Nachträge, und der scheinbar sichere Festpreis wächst. Nachträge sind zulässig, sobald Sie Leistungen ändern oder ergänzen, deshalb lohnt es sich, vor Vertragsschluss sehr genau zu definieren, was im Preis enthalten ist.
Planungssicherheit hat ihren Preis
Ein Festpreis schafft Klarheit auf beiden Seiten. Als Käufer wissen Sie vom ersten Tag an, was das Objekt kostet, ohne dass Ihnen im Nachgang weitere Forderungen entstehen. Als Eigentümer, der verkauft, signalisieren Sie Seriosität und ersparen sich zermürbende Nachverhandlungen.
Der Nachteil liegt auf der Hand: Wenn der Markt das Objekt stärker begehrt als erwartet, haben Sie den Preis bereits fixiert. Wer in einem nachgefragten Umfeld mehr Spielraum will, kann mit einem Bieterverfahren oder einem offen verhandelten Preis flexibler reagieren. Welche Variante für Ihr Objekt sinnvoller ist, hängt von Lage, Zustand und der aktuellen Nachfragesituation ab.