Bei einer Entkernung wird das gesamte Innere eines Gebäudes zurückgebaut, während die tragende Struktur und die Außenhülle erhalten bleiben. Das Ergebnis ist ein leerer Rohbau, der von Grund auf neu gestaltet werden kann. Im Unterschied zum Abriss bleibt das Gebäude als solches bestehen. Diese Vorgehensweise ist klassisch bei Denkmälern, aber auch bei stark sanierungsbedürftigen Wohngebäuden oder Umnutzungen.
Was bei einer Entkernung tatsächlich verschwindet
Der Begriff klingt technisch, meint aber in der Praxis sehr viel: Alle nichttragenden Innenwände werden herausgerissen, Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen vollständig ausgebaut. Bodenbeläge kommen raus, bei Bedarf auch der Estrich darunter. Abgehängte Decken und Putz fallen ebenfalls weg. Was am Ende steht, sind Außenwände, tragende Innenwände, Decken und Dach. Mehr nicht.
Aus der Planungspraxis kennen wir Fälle, in denen der Eigentümer erst beim Aufmaß nach der Entkernung gesehen hat, wie die Substanz wirklich aussieht. Verdeckte Schäden an Deckenbalken oder fehlerhaft ausgeführte ältere Umbauten treten dann oft zum ersten Mal offen zutage. Das ist unangenehm, aber besser als die Überraschung während der Neugestaltung.
Wann eine Entkernung sinnvoll ist
Es gibt vier typische Ausgangssituationen:
- Kernsanierung nach schwerem Verschleiß: Wenn Leitungen, Wände und Böden insgesamt in einem Zustand sind, der eine Teilsanierung unwirtschaftlich macht, ist der vollständige Rückbau der ehrlichere Weg.
- Umnutzung: Der Umbau von Gewerbe zu Wohnen oder umgekehrt macht in der Regel eine komplett neue Raumaufteilung nötig, die sich nur mit einer Entkernung sauber umsetzen lässt.
- Denkmalschutz: Hier schreibt die Behörde oft den Erhalt der Fassade vor, lässt aber eine freie Innengestaltung zu. Die Entkernung ist dann der gesetzlich konforme Weg zur Modernisierung. Im Rems-Murr-Kreis gibt es mehrere Gebäude, bei denen genau dieses Modell angewendet wurde.
- Schadstoffsanierung: Wenn Asbest, PAK oder Holzschutzmittel aus den 1970er Jahren verbaut sind, führt an einem kontrollierten Rückbau mit fachgerechter Entsorgung kein Weg vorbei.
Kosten, Genehmigung und Ablauf
Vor dem ersten Abbruchhammer stehen zwei Schritte, die Sie nicht überspringen sollten. Erstens: eine Schadstoffuntersuchung durch einen Fachkundigen. Wer das weglässt und später asbesthaltigen Kleber findet, zahlt deutlich mehr für die Entsorgung und verliert Zeit. Zweitens: die statische Beurteilung, damit klar ist, welche Wände tragend sind und welche nicht.
Je nach Vorhaben kann die Entkernung baugenehmigungspflichtig sein. Für Gebäude in Fellbach oder Waiblingen ist die jeweilige untere Baurechtsbehörde der Stadt zuständig. Für ein Objekt in Kernen im Remstal wenden Sie sich an das Landratsamt Rems-Murr-Kreis. Im Zweifelsfall lieber einmal zu früh nachfragen als zu spät.
Die Kosten bewegen sich je nach Aufwand und Schadstoffsituation grob zwischen 50 und 150 EUR pro Quadratmeter, können bei belastetem Material aber darüber liegen. Für die Entsorgung gilt strenge Trennung nach Materialart, das ist gesetzlich vorgeschrieben und hat direkten Einfluss auf den Preis.