Der Drempel, regional auch Kniestock genannt, ist die senkrechte Wandscheibe, die im Dachgeschoss zwischen der Rohdecke und dem Ansatzpunkt der Dachschräge liegt. Diese oft unscheinbare Konstruktion entscheidet darüber, wie viel Fläche eines Dachgeschosses tatsächlich als Wohnfläche zählt, wo man aufrecht stehen kann und welche Stellmöglichkeiten für Möbel überhaupt bestehen. Für Eigentümer im Remstal, die ein Dachgeschoss verkaufen oder ausbauen wollen, lohnt es sich, diesen Begriff genau zu verstehen.
Drempelhöhe und anrechenbare Wohnfläche
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) legt fest, wie Dachgeschossflächen bewertet werden: Bereiche mit mindestens 2,00 m lichter Höhe gehen zu 100 Prozent in die Wohnfläche ein, Bereiche zwischen 1,00 m und 2,00 m zu 50 Prozent, alles darunter bleibt unberücksichtigt. Genau hier setzt der Drempel an, denn seine Höhe verschiebt diese Zonen messbar.
Ein Beispiel macht das greifbar: Bei 80 m² Grundfläche und keinem Drempel, also wenn die Schräge direkt am Boden ansetzt, können je nach Dachneigung oft nur 35–50 m² als Wohnfläche ausgewiesen werden. Wächst der Drempel auf 80–100 cm, steigt die anrechenbare Fläche auf rund 60–65 m². Bei 150 cm Drempel nähert sich der Wert der vollen Grundfläche. Jeder zusätzliche Quadratmeter Wohnfläche wirkt sich direkt auf den Verkehrswert und bei Vermietung auf die erzielbare Miete aus. Aus der Planung kennen wir Fälle, in denen eine falsch gemessene Drempelhöhe die ausgewiesene Wohnfläche um zehn oder mehr Quadratmeter verschoben hat. Das ist beim Verkauf kein Kavaliersdelikt.
Für die Praxis bedeutet das: Ein niedriger Drempel (unter 60 cm) erlaubt zwar etwas Stauraum, der nur kriechend erreichbar ist, verbessert die Wohnfläche aber kaum. Der Bereich zwischen 80 und 120 cm gilt als Standardmaß für Wohnnutzung. Einbauschränke lassen sich hier sauber integrieren, die Möblierung bleibt flexibel. Drempel über 120 cm nähern sich einem regulären Wandabschluss, erfordern aber auch eine höhere Dachkonstruktion und entsprechend mehr Bauaufwand.
Konstruktion und Statik
Der Drempel ist kein dekoratives Bauteil, sondern trägt die Dachlast mit. Die Sparren liegen auf ihm auf, häufig sitzt der Ringanker genau auf seiner Oberkante. Das Material variiert je nach Bauweise: Mauerwerk aus Ziegel, Kalksandstein oder Porenbeton beim konventionellen Massivbau, Holzständer beim Holzrahmenbau, Stahlbeton bei Mehrfamilienhäusern. Trockenbaukonstruktionen im Drempelbereich sind meist nur Verkleidungen, keine tragenden Elemente.
Wer ein Dachgeschoss nachträglich ausbauen will, muss die Statik im Blick behalten. Die Geschossdecke darunter muss den Drempel tragen können, und der Drempel selbst muss die neuen Lasten sicher in die tragenden Wände ableiten. Aus der Planung kennen wir Situationen, in denen ältere Decken für diese Anforderung nicht ausgelegt waren und verstärkt werden mussten. Das verteuert den Ausbau erheblich. Eine statische Überprüfung vor Baubeginn ist deshalb kein optionaler Schritt.
Zur Dämmung: Der Drempel bildet eine kritische Stelle in der thermischen Hülle. Oberhalb läuft die Zwischensparrendämmung, der Drempel selbst benötigt eine Außenwanddämmung von mindestens 14–16 cm, und auf der Innenseite gehört eine Dampfsperre hin. Fehler an dieser Stelle führen zu Wärmebrücken und, im schlimmsten Fall, zu Schimmel.
Kosten und Nutzungsmöglichkeiten
Die Kosten für einen Drempel im Neubau bewegen sich je nach Höhe und Material grob zwischen 60 und 150 Euro pro laufendem Meter Wandlänge. Bei einer typischen Drempellänge von 25–35 Metern in einem Einfamilienhaus liegt der reine Wandkostenanteil also im mittleren vierstelligen Bereich. Wer ein bestehendes Dachgeschoss nachträglich ausbauen und dabei einen Drempel einziehen lässt, muss den Aufwand im Gesamtkontext sehen: Der Komplettausbau eines Dachgeschosses inklusive Statik, Dämmung, Drempel und Innenausbau kann schnell in den fünfstelligen Bereich steigen, zahlt sich aber durch den Wohnflächengewinn in vielen Fällen aus.
Der Raum hinter dem Drempel lässt sich vielfältig nutzen. Maßgefertigte Einbauschränke mit Türen oder Klappen sind die klassische Lösung. Häufig wandern auch Haustechnik wie Heizungsverteiler, Lüftungskanäle oder Wasserleitungen in diesen Bereich, was die sichtbaren Wohnflächen frei hält. Niedrige Zonen direkt an der Traufe eignen sich für Sitzbänke unter Dachflächenfenstern. Elektrische Leitungen lassen sich unsichtbar hinter dem Drempel führen, was das spätere Erscheinungsbild des Raums deutlich verbessert.
Planung, Bebauungsplan und Genehmigung
Bevor ein Drempel geplant oder erhöht wird, lohnt ein Blick in den Bebauungsplan. Viele B-Pläne im Remstal begrenzen die Firsthöhe oder schreiben die zulässige Dachneigung vor. Aus diesen Vorgaben folgt, wie hoch ein Drempel überhaupt sein kann, ohne gegen das Maß der baulichen Nutzung zu verstoßen. Ein Sattel- oder Walmdach mit flacher Neigung von 25–30 Grad braucht einen vergleichsweise hohen Drempel, damit überhaupt nutzbare Stehhöhe entsteht. Bei steilen Dächern ab 45 Grad reicht ein niedriger Kniestock oft aus.
Wichtig ist auch die Frage, ob das Dachgeschoss durch einen hohen Drempel zum Vollgeschoss wird. Das hängt von der jeweiligen Landesbauordnung und den örtlichen Bebauungsplanfestsetzungen ab. In Baden-Württemberg gilt die LBO Baden-Württemberg, die hier andere Maßstäbe setzt als die bundesweite Musterbauordnung. Für Gebäude in Fellbach und Waiblingen ist jeweils die eigene untere Baurechtsbehörde der Großen Kreisstadt zuständig. Für Kernen im Remstal liegt die Zuständigkeit beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis. Ein nachträglicher Einbau oder eine Veränderung des Drempels im Rahmen eines Dachausbaus ist genehmigungspflichtig und sollte frühzeitig mit der jeweiligen Behörde abgestimmt werden.