Immobilien-ABC B

Berufshaftpflicht


Pflichtversicherung für Makler, Verwalter und Sachverständige gegen Vermögensschäden aus Beratungsfehlern

Wer als Immobilienmakler, Verwalter oder Sachverständiger tätig ist, haftet für Fehler, die anderen einen Vermögensschaden verursachen. Die Berufshaftpflichtversicherung springt in diesen Fällen ein: Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte ab. Für viele Berufsgruppen ist sie keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht.

Wer ist zur Versicherung verpflichtet?

Immobilienmakler benötigen die Berufshaftpflicht auf Grundlage von § 34c GewO. Wohnimmobilienverwalter sind seit der WEG-Reform verpflichtet, eine entsprechende Police nachzuweisen. Gerichtlich bestellte Sachverständige müssen ebenfalls versichert sein. Architekten und Ingenieure unterliegen zusätzlich der jeweiligen Berufsordnung, die eine Mindestdeckung vorschreibt. Aus der Planung kennen wir das gut: Ohne gültigen Versicherungsnachweis ist eine Zulassung als freier Architekt schlicht nicht möglich.

Wir als Makler im Rems-Murr-Kreis halten unsere Berufshaftpflicht nicht nur, weil das Gesetz es verlangt, sondern weil wir damit gegenüber Eigentümern und Käufern klar belegen können, dass ein Schaden im Ernstfall nicht ins Leere läuft.

Was die Versicherung abdeckt

Im Mittelpunkt stehen Vermögensschäden: fehlerhafte Beratung, falsch eingeschätzte Rechtslage, versäumte Fristen oder unrichtige Angaben im Exposé. Darüber hinaus erfassen viele Policen Personen- und Sachschäden, die etwa bei einer Besichtigung entstehen können, sowie Schlüsselverlust, ein im Maklerbetrieb alltägliches Risiko. Die Versicherung hat zudem eine Rechtsschutzfunktion: Sie prüft Ansprüche, die an den Versicherungsnehmer herangetragen werden, und übernimmt die Abwehr, wenn ein Anspruch unberechtigt ist.

Deckungssummen und praktische Hinweise

Gesetzlich ist eine Mindestdeckungssumme vorgeschrieben; für größere Objekte oder ein hohes Transaktionsvolumen reicht diese erfahrungsgemäß nicht aus. Achten Sie auf die Jahreshöchstleistung, also den Betrag, bis zu dem die Versicherung pro Jahr insgesamt leistet, und auf eine eventuelle Selbstbeteiligung. Die Prämien gelten als Betriebsausgabe und mindern entsprechend die Steuerlast. Wer im Rems-Murr-Kreis regelmäßig hochpreisige Objekte vermittelt oder verwaltet, sollte die Deckungssumme mit einem Versicherungsberater auf das tatsächliche Haftungsrisiko abstimmen.

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