Immobilien-ABC B

Baukindergeld


Staatlicher Zuschuss für Familien beim Erstkauf von Wohneigentum, 2018 bis 2021 beantragbar

Das Baukindergeld war eine staatliche Förderung, mit der Familien beim erstmaligen Erwerb von Wohneigentum finanziell unterstützt wurden. Pro Kind zahlte der Bund 1.200 Euro jährlich über zehn Jahre, also insgesamt 12.000 Euro je Kind. Anträge konnten ab September 2018 gestellt werden, die Antragsfrist lief im März 2021 aus. Ausgezahlt wird noch bis 2031 an alle, die rechtzeitig bewilligt wurden.

Was gefördert wurde und zu welchen Bedingungen

Gefördert wurde der Kauf oder Bau der ersten eigenen Immobilie: Bestandswohnungen und Bestandshäuser, Neubauten vom Bauträger, Selbstbauprojekte sowie Eigentumswohnungen in Genossenschaften mit Dauerwohnrecht. Entscheidend war, dass weder der Antragsteller noch der Partner zum Zeitpunkt des Kaufs anderes Wohneigentum besaß. Mindestens ein Kind unter 18 Jahren musste im Haushalt leben und Kindergeld bezogen werden.

Die Einkommensgrenze lag bei 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen für ein Kind, plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind. Maßgeblich war der Durchschnitt der beiden Steuerjahre vor Antragstellung. Wurde die Grenze auch nur geringfügig überschritten, entfiel die gesamte Förderung. Für Familien im Remstal mit zwei Verdienern und einem Haushaltseinkommen knapp über der Grenze war das in der Praxis manchmal eine ärgerliche Abweisungsursache.

Wie die Auszahlung funktionierte

Die Auszahlung übernahm die KfW. Nach Einzug und Antragstellung erfolgte die Bewilligung, der Antrag konnte bis zu sechs Monate rückwirkend nach dem Einzug gestellt werden. Im Anschluss lief die Förderung automatisch zehn Jahre lang ohne weitere jährliche Antragsstellung. Bei fünf Kindern waren das in der Summe 60.000 Euro, die vollständig als Zuschuss gewährt wurden und nicht zurückgezahlt werden mussten, solange die Bedingungen eingehalten wurden.

Selbstnutzungspflicht und Rückzahlung

Wer die Immobilie innerhalb des Förderzeitraums von zehn Jahren vermietete oder verkaufte, musste die bereits erhaltenen Beträge zurückzahlen. Auch eine nur zeitweise Vermietung galt als Verstoß. Ausnahmen gab es bei beruflicher Versetzung mit entsprechendem Nachweis sowie bei unverschuldetem Wohnungsverlust durch Brand oder Insolvenz. Bei Trennung oder Scheidung klärte die KfW, wer in der Immobilie verblieb und die Förderung weiterführen konnte. Der Tod eines Elternteils beendete die Auszahlung nicht.

Was heute an seiner Stelle steht

Seit dem Auslaufen des Baukindergelds im März 2021 gibt es kein direktes Nachfolgeprogramm. Die angekündigte Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) mit Zuschüssen für klimafreundliche Neubauten bis zu 45.000 Euro war politisch diskutiert, aber Stand 2025 nicht in der ursprünglich geplanten Form umgesetzt. Als laufende Alternative bleibt das KfW-Wohneigentumsprogramm 124: ein zinsgünstiges Darlehen bis 100.000 Euro ohne Einkommensgrenze, kombinierbar mit anderen Fördermitteln. Wer heute im Remstal kauft, sollte zusätzlich die Fördermöglichkeiten der L-Bank Baden-Württemberg prüfen. Eine pauschale Empfehlung lässt sich hier nicht geben, weil die Programmkonditionen sich regelmäßig ändern.

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