Wer ein Grundstück an die öffentliche Versorgung anschließt, zahlt dafür einmalige Anschlussgebühren. Sie werden von der jeweiligen Gemeinde oder dem zuständigen Versorgungsunternehmen erhoben und decken den Aufwand für Leitungsverlegung und Hausanschluss ab. Betroffen sind in der Regel Trinkwasser, Abwasser, Strom und Gas, in manchen Gebieten auch Telekommunikation.
Was wird angeschlossen und was kostet es?
Jeder Anschlusstyp folgt einer eigenen Logik. Der Wasseranschluss richtet sich häufig nach der Grundstücksgröße oder der Anzahl der Wohneinheiten, hinzu kommt der Einbau des Wasserzählers. Der Abwasseranschluss ist in der Regel der teuerste Einzelposten, weil Kanalinfrastruktur aufwendig ist. Liegt ein Grundstück in einem Gebiet ohne Kanalisation, entfällt diese Gebühr zwar, dafür müssen Sie eine Kleinkläranlage finanzieren, was den Vorteil schnell aufzehrt.
Den Stromanschluss stellt der Netzbetreiber her. Hier hängen die Kosten stark davon ab, wie weit das Grundstück vom nächsten Netzanschlusspunkt entfernt liegt. Bei abgelegenen Lagen kann allein diese Position fünfstellig werden. Der Gasanschluss ist optional und entfällt in Neubaugebieten, die von vornherein ohne Gasnetz geplant werden, was im Remstal zuletzt öfter vorkam.
Was die Gesamtrechnung ausmacht
Für ein Einfamilienhaus können sich alle Anschlussgebühren zusammen auf einen mittleren bis hohen vierstelligen Betrag summieren. Bei großen Grundstücken oder Mehrfamilienhäusern steigt der Betrag proportional. Wichtig: Anschlussgebühren sind nicht dasselbe wie Erschließungsbeiträge. Letztere finanzieren Straßen und öffentliche Infrastruktur im Baugebiet und werden zusätzlich erhoben. Wer beide Posten nicht von Anfang an einkalkuliert, erlebt beim Bauen oder Kaufen eines Rohbaugrundstücks eine unangenehme Überraschung.
Worauf Sie bei der Kostenschätzung achten sollten:
- Fragen Sie frühzeitig bei der Gemeinde nach, welche Anschlüsse bereits vorhanden sind und welche noch hergestellt werden müssen.
- Lassen Sie sich die Gebührensatzung aushändigen: Die Berechnungsgrundlage (Grundstücksgröße, Wohnfläche, Frontenmaß) unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde.
- Prüfen Sie, ob Erschließungsbeiträge bereits abgerechnet sind oder noch ausstehen. Vor allem ältere Grundstücke tragen manchmal noch offene Beiträge.
- Rechnen Sie Anschlussgebühren immer zu den Baunebenkosten, nicht zu den Grundstückskosten. Sonst verzerren sie Ihren Kostenvergleich.
- Bei Neubau in Hanglagen, wie sie am Kappelberg in Fellbach oder in Kernen vorkommen, können längere Leitungswege die Strom- und Wasseranschlusskosten spürbar erhöhen.