
Nürtingen
Ihr Immobilienmakler in Nürtingen
Immobilienmakler für Nürtingen: Maklerin und Architekt in einem Team. Der erste Schritt ist immer das Gespräch. Anruf: 0711 25515738
Wenn Sie in Nürtingen ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchten, brauchen Sie zwei Dinge: eine ehrliche Einschätzung zum Markt und jemanden, der das Gebäude selbst lesen kann. Sabine Hellwig verantwortet die Maklertätigkeit, Matthias Hellwig ist freier Architekt. Wir sind ein kleines, inhabergeführtes Büro.
Sie überlegen, Ihre Immobilie in Nürtingen zu verkaufen? Der erste Schritt ist bei uns immer das Gespräch. Wir sehen uns die Immobilie an und sagen Ihnen offen, was wir für realistisch halten. Auch dann, wenn ein Verkauf erst später oder vielleicht gar nicht ansteht. Rufen Sie an: 0711 25515738 · schreiben Sie an info@klarblickimmobilien.de · Gespräch anfragen
Immobilienmakler nach § 34c GewO, Aufsichtsbehörde IHK Region Stuttgart · freier Architekt im Team · keine Bieterverfahren
Der Immobilienmarkt in Nürtingen
Sie wollen wissen, was Ihre Immobilie in Nürtingen wert ist. Einen Quadratmeterpreis für die Stadt finden Sie hier trotzdem nicht. Es gibt für Nürtingen keinen amtlichen Ortsdurchschnitt, den wir wörtlich zitieren könnten; die Zahlen, die im Netz kursieren, sind rechnerische Mittelwerte kommerzieller Portale. Was es amtlich gibt, ist der Bodenrichtwert für Ihre konkrete Zone. Dafür ist seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr die Stadt zuständig.
Die Stadt schreibt es selbst: “Ab 01.07.2021 wurden die Aufgaben des Gutachterausschusses der Stadt Nürtingen auf den Zweckverband ‘Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen’ übertragen.” Zuständig ist seitdem dieser Zweckverband, dem Nürtingen als Große Kreisstadt angehört. Die kleine Pointe daran: Die Geschäftsstelle des Verbands sitzt in der Ohmstraße 16 in Nürtingen. Der Ausschuss ist also da, er gehört nur nicht mehr der Stadt.
| Zuständig | Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen (Zweckverband) |
| Bodenrichtwerte | Stichtag 1. Januar 2025 |
| Turnus | “alle 2 Jahre ermittelt, aktualisiert und mittels Bodenrichtwertkarten und Bodenrichtwerttabellen dargestellt und veröffentlicht” |
| Abruf über | BORIS-BW unter gutachterausschuesse-bw.de |
| Noch nicht veröffentlicht | Bodenrichtwerttabellen “inkl. Strukturdaten und Statistiken” — sie kommen erst mit dem Grundstücksmarktbericht 2025 |
Eine Warnung zur Recherche: Die Bodenrichtwert-Seite der Stadt Nürtingen nennt noch einen älteren Stichtag, weil das Rathaus seit der Übertragung nicht mehr die zuständige Stelle ist. Maßgeblich ist der Zweckverband.
Was Sie selbst nachsehen können, bevor Sie mit uns sprechen
Statt einer geraten wirkenden Zahl hier die zwei Wege, die Ihnen wirklich etwas bringen.
Ihren eigenen Bodenrichtwert finden Sie in BORIS-BW: Adresse in der Karte suchen, die Richtwertzone anklicken, den Wert je Quadratmeter mit Ihrer Grundstücksfläche multiplizieren. Das ergibt einen groben Anhaltspunkt für den Bodenwert. Weicht Ihr Grundstück in Zuschnitt, Größe oder Erschließung ab, stimmt die Rechnung schon nicht mehr. Und das Gebäude ist darin ohnehin nicht enthalten.
Den Marktrahmen liefert der Grundstücksmarktbericht des Zweckverbands, der im zweijährigen Turnus erscheint. Leseprobe und Auszug der Ausgabe 2025 stellt der Verband frei zum Herunterladen bereit, die Vollfassung ist kostenpflichtig. Was Sie dort nicht finden: die Bodenrichtwerttabellen mit Strukturdaten, die laut Verband erst mit dieser Ausgabe verfügbar werden.
Quelle: Bodenrichtwerte, Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen, abgerufen am 19. August 2026.
Wie groß Nürtingen wirklich ist
Nürtingen ist Große Kreisstadt und Mittelzentrum in der Region Stuttgart. Die Stadt zählt 42.261 gemeldete Personen zum Stand 31. Dezember 2025. Das ist eine Zahl aus dem städtischen Melderegister, nicht aus der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamts. Wir schreiben das dazu, weil eine Zahl ohne ihre Herkunft wenig wert ist.
Zur Stadt gehören neben der Kernstadt unter anderem Neckarhausen mit 3.813, Zizishausen mit 3.127, Reudern mit 2.765, Raidwangen mit 2.184 und Hardt mit 1.003 gemeldeten Personen, dazu Oberensingen. Von der Gemarkung sind 43,5 Prozent Landwirtschaft, 30,8 Prozent Wald und 23,4 Prozent bebaut.
Ihr Käufer vergleicht Ihr Haus mit den wenigen ähnlichen Objekten, die im selben Jahr in Ihrem Stadtteil auf den Markt kommen. Ein Reihenhaus in Reudern und ein Altstadthaus am Schlossberg stehen in derselben Stadt und trotzdem in zwei verschiedenen Märkten.
Quelle: Stadt Nürtingen, Zahlen & Daten, Melderegister, Stand 31.12.2025, abgerufen am 19. August 2026.
Unsicher, wo Ihre Nürtinger Immobilie gerade steht? Rufen Sie an oder schreiben Sie. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir Sie unterstützen können. Immobilienmaklerin und freier Architekt in einem Team, keine Bieterverfahren. 0711 25515738 → Gespräch anfragen
Wenn Ihre Immobilie im Sanierungsgebiet liegt, redet die Stadt beim Verkauf mit
Liegt Ihre Immobilie in einem der Nürtinger Sanierungsgebiete, brauchen Sie für den Verkauf eine zusätzliche Genehmigung. Auf den Nürtinger Maklerseiten, die wir uns angesehen haben, kam dieser Punkt nicht vor.
Die Stadt Nürtingen führt derzeit vier Sanierungsgebiete: Östliche Bahnstadt, Schloßberg II, Bildungszentrum am Schlossberg und Ortskern Oberensingen. Für das Gebiet Schloßberg II schreibt die Stadt ausdrücklich: “Die Städtebauliche Erneuerung ‘Schloßberg II’ wird im umfassenden Verfahren durchgeführt.” Und sie listet auf, was in diesem Gebiet genehmigungspflichtig ist. Der erste Punkt dieser Liste lautet wörtlich:
“Der Verkauf eines Grundstücks, eines Gebäudes oder einer Wohnung”
Rechtsgrundlage ist § 144 des Baugesetzbuchs. Nach dessen Absatz 2 bedürfen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet unter anderem “die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts”, “die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast” und “die Teilung eines Grundstücks” der schriftlichen Genehmigung.
Übersetzt: Der Notartermin allein reicht dort nicht. Es braucht zusätzlich die sanierungsrechtliche Genehmigung.
Wie lange das dauert, steht ebenfalls im Gesetz. Nach § 145 Abs. 1 BauGB wird die Genehmigung “durch die Gemeinde erteilt”; ist zusätzlich eine baurechtliche Genehmigung oder an ihrer Stelle eine baurechtliche Zustimmung erforderlich, wird sie “durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt”. Im ersten Fall ist innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zu entscheiden, und die Frist kann vor ihrem Ablauf durch einen Zwischenbescheid um höchstens drei Monate verlängert werden. Im zweiten Fall sind es zwei Monate, verlängerbar um höchstens zwei. Für beide gilt derselbe Satz: “Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird.”
Das ist die Wiedergabe des Gesetzestextes, keine Rechtsauskunft. Für Ihre Planung heißt es vor allem eines: Das Gesetz rechnet hier in Monaten, nicht in Tagen. Wer erst beim Notartermin davon erfährt, klärt das nicht mehr nebenbei, und meistens ist das genau der Moment, in dem der Käufer seine Finanzierungszusage stehen hat.
Dazu kommt der Ausgleichsbetrag. Die Stadt hält fest: “Nach Abschluss der Sanierung ist die Erhebung von Ausgleichsbeträgen gemäß Baugesetzbuch vorgesehen.” Wie hoch ein solcher Betrag ausfällt, klärt die Stadt. Wir nennen Ihnen dazu keine Größenordnung, weil es keine belastbare gibt. Wichtiger ist ohnehin die andere Frage: Wer trägt ihn am Ende, und wie wird er im Kaufvertrag berücksichtigt? Das klären Sie mit der Stadt und Ihrem Notar. Auf den Tisch gehört es, bevor Sie über einen Preis sprechen, nicht danach.
Die Sanierungssatzung für Schloßberg II wurde am 9. Oktober 2018 beschlossen und trat mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung am 12. Oktober 2018 in Kraft. Im Februar 2022 kam der Bereich der östlichen Kirchstraße hinzu, zwischen Schillerplatz und Bahnhofstraße. Am 17. März 2026 hat der Gemeinderat eine zweite Änderung der Satzung beschlossen. Die Sanierung soll bis zum 31. Dezember 2030 abgeschlossen sein.
Die zweite Änderung liegt wenige Monate zurück. Ob Ihr Grundstück im Gebiet liegt, kann Ihnen deshalb keine Website beantworten, auch unsere nicht. Fragen Sie beim Stadtplanungsamt der Stadt Nürtingen nach, am besten schriftlich und unter Angabe von Adresse und Flurstück. Die Stadt veröffentlicht zu jedem Gebiet eine Abgrenzung. Und alles, was über die Auskunft hinausgeht, gehört zu Ihrem Notar oder Ihrer anwaltlichen Vertretung. Wir sind Makler und Architekt, keine Rechtsberatung.
Wir fragen diesen Punkt im Erstgespräch ab, bevor irgendetwas online geht. Dafür steht bei uns Schritt 3 im Ablauf, die Klärung der Vorbedingungen. Eine erfolgreiche Verkaufsabwicklung ist nur dann möglich, wenn die Vorbedingungen stimmen.
Quelle: Sanierungsgebiet Schloßberg II, Stadt Nürtingen, Stadtplanungsamt, abgerufen am 19. August 2026. §§ 144, 145 und 22 BauGB nach gesetze-im-internet.de, abgerufen am 19. bzw. 20. August 2026. Für die Gebiete Östliche Bahnstadt, Bildungszentrum am Schlossberg und Ortskern Oberensingen haben wir die Verfahrensart nicht geprüft und treffen deshalb keine Aussage dazu.
Sie suchen einen Immobilienmakler in Nürtingen, der solche Punkte vorher anspricht? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, dann gehen wir Ihre Ausgangslage gemeinsam durch. 0711 25515738 → Gespräch anfragen
Wir kommen aus Leinfelden-Echterdingen zu Ihnen nach Nürtingen
Unser Büro steht in der Kernerstraße 6 in Leinfelden-Echterdingen, oben auf der Filderhochfläche. Bis zu Ihnen ins Neckartal muss man erst einmal hinunter. Das schreiben wir lieber selbst hin, als dass Sie es später im Impressum entdecken.
Praktisch heißt das: Wir kommen zu Ihnen, wir sehen uns die Immobilie an, und wir begleiten die Besichtigungen persönlich. Was wir über Nürtingen wissen, haben Sie oben gelesen. Wir arbeiten uns in das ein, was amtlich belegt ist, und wir lesen Ihr Gebäude. Den Rest fragen wir Sie, denn Sie kennen Ihr Haus besser als jeder Makler.
Ob wir für Ihre Immobilie die Richtigen sind, klären wir im Gespräch, bevor irgendein Vertrag auf dem Tisch liegt.
In der Altstadt gelten eigene Gestaltungsregeln
Seit dem 1. März 2024 gilt in Nürtingen die Stadtbildsatzung, offiziell “Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für die Altstadt von Nürtingen”. Der Gemeinderat hat sie am 6. Februar 2024 beschlossen. Sie ist, so die Stadt wörtlich, eine “örtliche Bauvorschrift gemäß Landesbauordnung für Baden-Württemberg” und macht Vorgaben zur äußeren Gestaltung in der Altstadt. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin: “Denkmalpflegerische Belange werden in dieser Satzung nicht geregelt, daher wird auf das Denkmalschutzgesetz (DSchG) verwiesen.”
Wenn Sie ein Altstadthaus verkaufen wollen und vorher noch die Fassade herrichten, ein Dachfenster setzen oder eine Gaube aufmauern lassen möchten, sollten Sie das vorher wissen. Verboten ist das nicht, aber es gibt Vorgaben, und die kosten Zeit.
Hier bringt der Architekt im Team etwas ein. Matthias Hellwig ist freier Architekt, eingetragen bei der Architektenkammer Baden-Württemberg, und er kann Ihnen sagen, was an einem Altbau am Schlossberg baulich sinnvoll ist, bevor Geld in eine Maßnahme fließt, die den Verkaufspreis nicht bewegt.
Warum wir zuerst auf die Bausubstanz schauen
Bei älteren Häusern ist die Frage nach der Substanz fast immer die Preisfrage. Deshalb sind wir zu zweit. Matthias Hellwig schaut auf Grundriss, Gebäudesubstanz und bauliche Möglichkeiten. Die Vermarktung kommt danach.
In der Altstadt und rund um den Schlossberg heißt das: Welche Innenwand trägt und welche nicht. Ob hinter dem Putz Fachwerk steckt und in welchem Zustand. Ob der Dachraum ausbaufähig ist oder die Konstruktion dagegensteht. Wie sich Räume zusammenlegen ließen, ohne dass das Haus sein Gesicht verliert. Und die Frage, die auf engen Altstadtgrundstücken jedes Mal kommt: Wo soll das Auto stehen.
Steht Ihr Haus frei auf dem eigenen Grundstück, in Reudern, Raidwangen, Neckarhausen, Zizishausen, Hardt oder Oberensingen, sind es andere Fragen: Was steckt in der Hülle, ließe sich anbauen oder aufstocken, was gibt der Zuschnitt noch her, und was davon ist genehmigungsfähig.
Das entscheidet mit über den Preis. Ein Interessent, der vor einem alten Haus steht und nicht einordnen kann, was auf ihn zukommt, rechnet den ungünstigsten Fall ein und bietet entsprechend. Wer dagegen weiß, was auf ihn zukommt, bietet anders.
Und noch etwas, das selten jemand ausspricht: Wer ein Elternhaus verkauft, hört bei jedem Mangel, den ein Interessent aufzählt, ein Stück Vorwurf mit. Gemeint ist meistens keiner. Unser Motto dazu ist ein bisschen frech, aber es stimmt: Wir sehen, was andere übersehen.
Steht bei Ihnen ohnehin ein Neubau an, ist das eine eigenständige Architektenleistung: Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Begleitung bis zur Baugenehmigung. Die ist von der Maklertätigkeit getrennt, und wir sagen Ihnen klar, welcher Teil welcher ist. Mehr dazu auf unserer Seite zu den Architektenleistungen.
Was wir für Sie in Nürtingen tun
- Wir verkaufen und vermitteln Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien, Schritt für Schritt begleitet, mit denselben Ansprechpartnern von Anfang bis Ende.
- Wir beraten Sie persönlich zur Ausgangssituation, zu den Vorbedingungen eines Verkaufs und zu einer realistischen Einschätzung Ihrer Immobilie.
- Der Architekt im Team sagt Ihnen, was sich an Ihrem Haus baulich noch machen lässt, und erklärt das auch Kaufinteressenten verständlich.
- Bei sanierungsbedürftigen und schwer verkäuflichen Objekten gilt: Gerade dann lohnt sich ein Gespräch. Wir ordnen die baulichen Gegebenheiten ein und erklären einem Käufer, was daraus werden kann.
- Vermarktet wird über unsere eigene Website und über ImmoWelt.
- Wir begleiten bis zur Übergabe, einschließlich der Vorbereitung des Notartermins.
Mehr zum Verkaufsablauf finden Sie auf unserer Seite Immobilie verkaufen.
So läuft der Verkauf ab
- Erstgespräch und Besichtigung vor Ort. Wir sehen uns die Immobilie an, hören uns Ihre Ziele an und nehmen die wertrelevanten Faktoren auf.
- Realistische Einschätzung des Wertes als Grundlage für Angebotspreis und Strategie.
- Klärung der Vorbedingungen. In Nürtingen gehört hier die Frage dazu, ob Ihr Objekt in einem Sanierungsgebiet liegt. Daneben die üblichen Punkte: Ist bei einer Erbengemeinschaft geklärt, wer entscheidet und wer unterschreibt? Steht im Grundbuch etwas, das vor dem Verkauf raus muss? Gibt es für einen früheren An- oder Umbau eine Baugenehmigung, oder fehlt sie? Läuft ein Mietverhältnis, und zu welchen Bedingungen?
- Vermarktung: Ihre Immobilie geht online.
- Auswahl und Ansprache passender Interessenten. Wir laden gezielt ein.
- Besichtigungen, von uns organisiert und persönlich begleitet. Sie müssen nicht dabei sein. Wir erleben, dass Interessenten offener sprechen, wenn die Eigentümer nicht im Raum sind. Wenn Sie dabei sein möchten, sind Sie dabei.
- Verhandlungsführung als faire Vermittlung zwischen Ihnen und dem Kaufinteressenten.
- Laufende Information über Stand und nächste Schritte.
- Vorbereitung und Begleitung des Notartermins.
- Betreuung bis zur Übergabe: Zählerstände, Schlüssel, Unterlagen, offene Punkte.
Wie lange das dauert, sagen wir Ihnen nicht vorab. Eine pauschale Dauer lässt sich seriös nicht nennen; sie hängt von Immobilie, Lage, Zustand, Preisvorstellung und Marktlage ab.
Was Sie zum ersten Gespräch mitbringen können
Für ein erstes Gespräch genügt zunächst, was Sie zur Hand haben. Fehlendes besprechen wir gemeinsam. Hilfreich sind:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte oder Lageplan
- Baupläne und Grundrisse, möglichst mit Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Energieausweis (siehe dazu unseren Beitrag Was sich beim Energieausweis ändert)
- Nachweise über Modernisierungen und Sanierungen
- Baugenehmigung und Bauabnahmebescheinigung, sofern vorhanden
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Hausgeldabrechnungen
- Bei vermieteten Objekten: die bestehenden Mietverträge
Warum Klarblick Immobilien
- Immobilienmakler nach § 34c GewO, Aufsichtsbehörde: IHK Region Stuttgart.
- Berufshaftpflichtversicherung für die Maklertätigkeit bei der Hiscox SA.
- Ein freier Architekt im Team, Architektenkammer Baden-Württemberg. Das ist der Grund, warum wir über Bausubstanz anders sprechen als ein reines Vertriebsbüro.
- Bieterverfahren gehören nicht zu unserer Arbeitsweise. Wir halten nichts davon, Menschen gegeneinander hochzubieten. Faire Vermittlung zwischen Anbieter und Interessent führt aus unserer Sicht zu haltbareren Abschlüssen.
- Durchgehend dieselben Ansprechpartner. Bei uns übernimmt nach dem Erstgespräch kein Kollege, den Sie noch nie gesehen haben.
- Wir sind ein kleines Büro und sagen das auch. Wir machen nur Versprechungen, die wir auch realisieren können.
- Rückmeldungen von Eigentümerinnen, Eigentümern und Käufern finden Sie auf unserer Referenzen-Seite.
Bieterverfahren gehören nicht zu unserer Arbeitsweise. Wenn Sie wissen möchten, wie wir Ihre Nürtinger Immobilie einschätzen: 0711 25515738 oder Gespräch anfragen.
Häufige Fragen aus Nürtingen
Woher weiß ich, ob mein Nürtinger Haus in einem Sanierungsgebiet liegt? Über das Stadtplanungsamt der Stadt Nürtingen. Die Stadt führt derzeit vier Sanierungsgebiete und veröffentlicht zu jedem eine Abgrenzung. Verlassen Sie sich dabei nicht auf einen älteren Plan: Für Schloßberg II wurde der Geltungsbereich im Februar 2022 erweitert, und am 17. März 2026 hat der Gemeinderat eine zweite Änderung der Satzung beschlossen. Liegt Ihr Objekt drin, brauchen Sie für den Verkauf zusätzlich die sanierungsrechtliche Genehmigung. Wir fragen das im Erstgespräch ab, damit es nicht später den Zeitplan sprengt.
Wie aussagekräftig ist der Bodenrichtwert für mein Nürtinger Grundstück? Er beantwortet eine andere Frage, als die meisten annehmen. Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht das Haus darauf. Für Nürtingen gilt derzeit der Stichtag 1. Januar 2025, ermittelt vom Gemeinsamen Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen und abrufbar über BORIS-BW. Über das Gebäude, und damit über einen wesentlichen Teil des Werts, sagt der Richtwert nichts. Wir nennen Ihnen hier bewusst keine Euro-Zahl für Nürtingen: Die Zahlen, die wir im Netz gefunden haben, konnten wir keiner amtlichen Quelle zuordnen.
Ich möchte mein Altstadthaus vor dem Verkauf noch herrichten. Worauf muss ich achten? In der Nürtinger Altstadt gilt seit dem 1. März 2024 die Stadtbildsatzung, eine örtliche Bauvorschrift nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg. Sie macht Vorgaben zur äußeren Gestaltung in der Altstadt. Sprechen Sie deshalb mit der Stadt, bevor Sie eine Maßnahme beauftragen. Und sprechen Sie mit uns darüber, ob sie sich überhaupt lohnt. Nicht jede Renovierung vor dem Verkauf holt ihr Geld wieder herein; manchmal ist die ehrliche Auskunft, dass Sie das Geld besser dem Käufer überlassen.
Mein Haus steht in Reudern, nicht in der Altstadt. Sind die Sanierungsgebiete für mich dann egal? Für die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB kommt es allein darauf an, ob Ihr Grundstück im förmlich festgelegten Gebiet liegt. Das klären Sie bei der Stadt, unabhängig vom Stadtteil. Für die Bewertung ist ohnehin etwas anderes entscheidend: Was ein Mittelwert über die ganze Stadt abbildet, hilft Ihnen wenig. Entscheidend ist, was auf Ihrem Grundstück steht und wie es dort steht.
Sie sitzen in Leinfelden-Echterdingen. Warum sollte ich Sie in Nürtingen beauftragen? Weil bei uns eine Immobilienmaklerin und ein freier Architekt gemeinsam auf Ihr Objekt schauen, weil wir keine Bieterverfahren machen und weil Sie durchgehend dieselben Ansprechpartner haben. Wenn Sie im Gespräch zu dem Schluss kommen, dass ein Büro vor Ort für Sie besser passt, sagen wir Ihnen das auch. Lösungen sind immer möglich, wenn die Wahrheit bekannt ist.
Was kostet mich die Beauftragung? Die Provisionshöhe hängt von Immobilie, Ausgangssituation und Leistungsumfang ab. Wir legen die Konditionen immer individuell und schriftlich fest, nachvollziehbar und bevor eine Beauftragung zustande kommt. Fällig wird die Provision grundsätzlich erst, wenn durch unsere Vermittlung ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, also nach der notariellen Beurkundung. Für den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher gilt zusätzlich eine gesetzliche Regelung zur Teilung der Maklerkosten (§§ 656b bis 656d BGB). Wer den Makler beauftragt, darf höchstens die Hälfte der Kosten an die andere Seite weitergeben, und die andere Seite muss erst zahlen, wenn der Auftraggeber seine Zahlung nachgewiesen hat. Welche Leistungen mit Kosten verbunden sind, besprechen wir transparent, bevor eine Beauftragung erfolgt.
Ihr Kontakt für Nürtingen
Klarblick Immobilien · Kernerstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen Telefon 0711 25515738 info@klarblickimmobilien.de · Kontaktformular auf klarblickimmobilien.de Für Architektenleistungen: architekt@klarblickimmobilien.de
Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Schildern Sie kurz Ihr Anliegen, dann melden wir uns zurück.
Sie überlegen, Ihre Immobilie in Nürtingen zu verkaufen? Der erste Schritt ist bei uns immer das Gespräch. Wir hören uns Ihre Situation an, sehen uns die Immobilie an und sagen Ihnen offen, was wir für realistisch halten, auch dann, wenn die Antwort einmal nicht die gewünschte ist. Am Ende steht eine ehrliche, nachvollziehbare Einschätzung als Grundlage für Ihre Entscheidung. Welche Leistungen mit Kosten verbunden sind, besprechen wir transparent, bevor eine Beauftragung erfolgt. Rufen Sie an: 0711 25515738, schreiben Sie an info@klarblickimmobilien.de oder nutzen Sie das Kontaktformular. Unser Büro: Kernerstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen.