Immobilien-ABC W

Wohngeld


Staatlicher Zuschuss zu Miet- oder Eigentumskosten für Haushalte mit geringem Einkommen

Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung, die Haushalten mit niedrigem Einkommen hilft, ihre Wohnkosten zu tragen. Der Zuschuss deckt einen Teil der Miete oder, bei selbst genutztem Wohneigentum, der monatlichen Belastung. Das Ziel ist schlicht: Wohnen soll auch dann gesichert bleiben, wenn das Haushaltseinkommen dafür knapp ist.

Wer hat Anspruch?

Maßgeblich ist das Gesamteinkommen aller Personen, die gemeinsam in der Wohnung leben. Das Gesetz sieht Einkommensgrenzen vor, die nach Haushaltsgröße gestaffelt sind. Für Freibeträge, etwa bei Kindern oder einem Schwerbehindertenausweis, lohnt ein genauer Blick in den Antrag, weil sie die anrechenbare Einkommensgrenze nach oben verschieben können.

Weitere Voraussetzungen: Die Wohnung muss der gemeldete Hauptwohnsitz sein, in Deutschland liegen und selbst genutzt werden. Wer die Wohnung ganz oder teilweise untervermietet, verliert den Anspruch.

Wie wird die Höhe berechnet?

Die Berechnung folgt einer gesetzlichen Formel, in die drei Größen einfließen: Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und die zuschussfähige Miete, die nach oben begrenzt ist. Wie hoch diese Obergrenze liegt, hängt von der Mietstufe der Gemeinde ab.

Die Mietstufen reichen von I (ländlich und günstig) bis VII (Großstädte mit dem höchsten Preisniveau). Fellbach und Waiblingen sind im Remstal dem oberen Bereich der Skala zugeordnet, weil die Mietpreise hier durch die Nähe zu Stuttgart klar über dem Landesdurchschnitt liegen. Das wirkt sich positiv auf den Höchstbetrag aus, der für die Berechnung herangezogen wird. Die Mietstufen werden alle zwei Jahre an die Mietentwicklung angepasst.

Übersteigt die tatsächliche Miete den Höchstbetrag, bleibt der Teil darüber bei der Berechnung außen vor. Eine sehr hohe Miete führt also nicht automatisch zu einem hohen Wohngeld.

Antrag stellen: Wo und wie?

Zuständig ist die Wohngeldstelle der jeweiligen Wohngemeinde. In Fellbach und Waiblingen als Große Kreisstädte liegt das beim städtischen Amt. Für Kernen im Remstal ist das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises die richtige Anlaufstelle.

Zum Antrag gehören Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder für die letzten zwölf Monate, der Mietvertrag (oder bei Eigentum ein Nachweis über die laufende Belastung), Personalausweise aller Antragsteller sowie gegebenenfalls Nachweise über Freibeträge. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß vier bis zwölf Wochen. Bewilligungen gelten in der Regel für zwölf Monate, danach ist ein neuer Antrag nötig. Wohngeld wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, also lohnt kein Zögern.

Was Vermieter wissen sollten

Aus Vermietersicht ist Wohngeld zunächst eine Angelegenheit des Mieters. Praktisch relevant wird es dann, wenn ein Interessent bei der Bonitätsprüfung Wohngeldbescheide vorlegt. Das Wohngeld fließt direkt an den Mieter, nicht an den Vermieter. Zahlt der Mieter, ist die Herkunft der Mittel für die Mietpartei rechtlich unerheblich. Als Signal für die wirtschaftliche Lage des Haushalts sollte ein aktueller Bescheid dennoch sorgfältig eingeordnet werden.

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