Immobilien-ABC S

Statik


Was tragende Bauteile aushalten müssen – und was passiert, wenn niemand nachgerechnet hat

Statik ist die Wissenschaft davon, wie Kräfte und Lasten durch ein Gebäude fließen und sicher in den Baugrund abgeleitet werden. Sie beantwortet die Frage, ob Decken, Wände, Stützen und Fundamente das tragen, was auf sie wirkt, und zwar dauerhaft und ohne unzulässige Verformung. Ohne einen solchen Nachweis darf in Deutschland kein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben beginnen. Für Eigentümer ist Statik weniger eine akademische Disziplin als eine praktische Grenze: Sie entscheidet, ob ein Umbau so möglich ist wie geplant, was er kostet und ob ein Gebäude ohne Auflagen verkauft werden kann.

Was die Statik berechnet

Jedes Bauteil trägt mehrere Lastarten gleichzeitig. Da ist zunächst das Eigengewicht der Konstruktion selbst: Stahlbeton, Holzbalken, Mauerwerk, Dachaufbau. Hinzu kommen Nutzlasten durch Personen und Einrichtung. Für Wohnräume gilt überschlägig ein Ansatz von rund 1,5 kN/m², was ungefähr 150 kg pro Quadratmeter entspricht. Dächer tragen außerdem Schneelasten, Außenwände Windlasten aus Druck und Sog, Keller und Fundamente Erdlasten aus dem umgebenden Boden.

Die Tragstruktur selbst kann als Einfeld- oder Mehrfeldträger ausgebildet sein, als Rahmen, als aussteifende Wandscheibe oder als Fachwerk. Welches System vorliegt, bestimmt, wie die Lasten wandern und wo die kritischen Punkte sitzen. Aus der Planung kennen wir Fälle, in denen ein scheinbar unkritischer Wanddurchbruch genau die aussteifende Scheibe eines Gebäudes trifft und damit die gesamte Windlastableitung neu geordnet werden musste.

Was rechtlich gilt

Die Standsicherheit eines Gebäudes ist eine Grundanforderung nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg. Bei allen genehmigungspflichtigen Vorhaben muss ein statischer Nachweis eingereicht werden, erstellt nach den aktuellen DIN-Normen und Eurocodes. Wer diesen Nachweis liefert, muss als Tragwerksplaner bauvorlageberechtigt und mit einer Berufshaftpflicht abgesichert sein. Bei besonders anspruchsvollen Projekten ordnet die Behörde eine Prüfstatik an: Ein unabhängiger Prüfingenieur kontrolliert dann die Berechnung des planenden Ingenieurs, was zusätzliche Kosten von rund 20–40 Prozent des Statikerhonorars verursacht.

Für Vorhaben in Fellbach und Waiblingen ist die jeweils eigene untere Baurechtsbehörde zuständig. Für Kernen im Remstal übernimmt das Landratsamt Rems-Murr-Kreis diese Funktion.

Was es kostet

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gilt seit 2021 nicht mehr als verbindliche Preisbindung, ihre Tabellen dienen aber weiterhin als Orientierung. Für die Statik eines einfachen Einfamilienhauses liegen die Kosten grob zwischen 3.000 und 5.000 Euro. Ein einzelner statischer Nachweis für einen Wanddurchbruch kostet je nach Komplexität zwischen 500 und 1.200 Euro. Rechnet man Berechnung, Stahlträger und fachgerechten Einbau zusammen, landet man bei einem Wanddurchbruch schnell bei 3.000 bis 6.000 Euro Gesamtkosten.

Wer ein Gebäude kauft und spätere Umbauten plant, sollte diese Größenordnungen bereits in der Kaufpreisverhandlung im Kopf haben. Was auf dem Papier nach einem kleinen Eingriff aussieht, kann sich nach dem ersten Gespräch mit dem Statiker erheblich verschieben.

Worauf man bei älteren Gebäuden achtet

Neubauten können statische Probleme durch Ausführungsfehler oder Abweichungen von der Planung bekommen. Bei Bestandsgebäuden sind die Ursachen andere: Setzungen im Untergrund, Materialermüdung über Jahrzehnte oder eine geänderte Nutzung, die mehr Last bringt als ursprünglich angesetzt.

Diagonale Risse, die von Fenster- oder Türecken ausgehen, deuten auf Setzungsbewegungen hin. Horizontale Risse in Mauerwerkswänden können ein Zeichen für Überlastung sein. Durchhängende Decken oder sichtbar verformte Träger sind in jedem Fall ein Grund für eine fachkundige Untersuchung, bevor weitere Entscheidungen getroffen werden.

Was das für den Kauf oder Verkauf bedeutet

Wer eine Immobilie kauft, sollte eine Begehung mit statischem Sachverstand einplanen, sobald sichtbare Risse vorhanden sind, unbekannte Umbauten stattgefunden haben, das Gebäude vor 1950 errichtet wurde oder Holzbalkendecken verbaut sind. Eine solche Begehung mit Kurzgutachten kostet 500–1.500 Euro und kann sehr viel teurere Überraschungen verhindern.

Für Verkäufer gilt das Gleiche in umgekehrter Richtung. Statische Mängel, die beim Verkauf nicht offengelegt werden, können später zur Haftung führen. Fundamentschäden können den Wert einer Immobilie erheblich mindern, Schwamm- oder Fäulnisbefall an Holztragwerken zieht in der Sanierung schnell fünfstellige Summen nach sich. Wir empfehlen deshalb, auffällige Risse oder ungeklärte Umbauten vor dem Verkauf von einem Tragwerksplaner einschätzen zu lassen. Das schafft Klarheit für beide Seiten und vermeidet Konflikte nach der Beurkundung.

Alle Begriffe von A bis Z

Konkreter Fall?

Reden wir darüber


Ein Lexikonartikel beantwortet die allgemeine Frage. Was er in Ihrem Fall bedeutet, klären wir am besten im Gespräch. Das kostet nichts.

Kontakt aufnehmen +49 711 25515738