Immobilien-ABC R

Renovierung


Optische Aufwertung ohne Eingriff in die Bausubstanz: Was Renovierung bedeutet und was sie kostet

Renovierung bezeichnet Maßnahmen, die sichtbare Abnutzungserscheinungen beseitigen, ohne die Bausubstanz selbst anzutasten. Streichen, Tapezieren, Böden aufbereiten: darum geht es im Kern. Der Begriff grenzt sich damit klar ab von der Sanierung, die Schäden behebt, und von der Modernisierung, die den Wohnwert dauerhaft anhebt.

Was zur Renovierung zählt

Der Klassiker ist die Malerarbeit: Wände und Decken streichen, Tapeten erneuern, Türen und Heizkörper auffrischen. Dazu kommen Bodenarbeiten wie Parkett schleifen, Laminat ausbessern oder Teppich ersetzen. Kleinere Arbeiten wie neue Türgriffe, Lichtschalter, Dichtungen und Silikonfugen fallen ebenfalls darunter. An der Außenhülle zählt ein frischer Fassadenanstrich zur Renovierung, sofern keine Dämmung oder Instandsetzung von Schäden damit verbunden ist.

Aus unserer Planungserfahrung wissen wir: Die Grenze zur Sanierung ist im Alltag fließend. Wer beim Streichen merkt, dass der Putz schadhaft ist, hat spätestens dann keine Renovierung mehr vor sich.

Mietrecht: Was im Mietvertrag gilt und was nicht

Vermieter können die Pflicht zur Renovierung vertraglich auf Mieter übertragen, allerdings nur in Grenzen. Starre Fristenpläne, die unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung eine Renovierung nach einer bestimmten Anzahl von Jahren vorschreiben, sind nach ständiger BGH-Rechtsprechung unwirksam. Wirksam sind sogenannte weiche Klauseln, die auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf abstellen. Endrenovierungsklauseln und Quotenabgeltungsklauseln hält die Rechtsprechung ebenfalls für unwirksam.

Wer eine Wohnung unrenoviert übergeben hat, kann die Renovierungspflicht nicht einfach per Klausel auf den Mieter abwälzen. Für diesen Fall gelten besondere Anforderungen, die im Zweifel anwaltlich geprüft werden sollten.

Kosten und steuerliche Behandlung

Malerarbeiten kosten gewerblich ausgeführt grob 5–15 EUR/m², Tapezieren liegt eher bei 8–20 EUR/m², Parkett schleifen bei 20–40 EUR/m². Eigenleistung senkt die Ausgaben spürbar, sofern handwerkliches Geschick vorhanden ist.

Steuerlich gilt: Vermieter setzen Renovierungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ab. Selbstnutzer profitieren von der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 EUR pro Jahr, werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. Material ist dabei nicht abzugsfähig, nur der Arbeitslohn.

Warum Renovierung vor dem Verkauf oft lohnt

Im Remstal treffen wir bei Bestandsimmobilien regelmäßig auf Wohnungen und Häuser, die Jahrzehnte nicht renoviert wurden. Ein frischer Anstrich, aufgearbeitete Böden und aufgeräumte Bäder verändern den ersten Eindruck erheblich, und der erste Eindruck bestimmt, ob Kaufinteressenten eine Immobilie überhaupt ernsthaft in Betracht ziehen.

Ob sich eine umfangreichere Renovierung vor dem Verkauf rechnet, hängt vom Zustand, vom Kaufpreisniveau und davon ab, wie die Käuferschicht im konkreten Ort aussieht. In Fellbach und Kernen, wo Bodenrichtwerte am oberen Rand des Kreises liegen, sind Käufer oft bereit, einen entsprechend höheren Preis für bezugsfertige Objekte zu zahlen. Wir besprechen das mit Ihnen konkret, bevor Sie investieren.

Renovierung in der Eigentümergemeinschaft

Wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft Eigentümer ist, muss unterscheiden: Im Sondereigentum, also in der eigenen Wohnung, können Sie renovieren ohne Zustimmung der Gemeinschaft, solange Sie das Gemeinschaftseigentum nicht berühren. Sobald Gemeinschaftseigentum betroffen ist, braucht es einen Beschluss der Eigentümerversammlung, und die Kosten werden nach Miteigentumsanteilen verteilt.

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