Ein Pavillon ist ein freistehendes Bauwerk im Garten, das zum Aufenthalt im Freien einlädt und gleichzeitig als gestalterisches Element wirkt. Die Bandbreite reicht vom einfachen Faltgestell aus dem Baumarkt bis zum massiven Steinbau mit Fundament und verglasten Seiten. Was davon rechtlich als bauliche Anlage gilt und was nicht, entscheidet letztlich das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes.
Typen und Bauweisen
Beim Pavillon lohnt es sich, zwischen dauerhaft verankerten und mobilen Konstruktionen zu unterscheiden, weil sich daraus fast alle anderen Fragen ableiten.
Feste Pavillons werden mit einem Fundament versehen und bleiben dauerhaft an einem Standort. Material ist meistens Holz, Aluminium, Stahl oder Naturstein. Das Dach besteht je nach Ausführung aus Holzschindeln, Bitumenbahnen, Metall oder Glas. Die Wände können vollständig offen sein, mit Rankgittern oder Holzstreben gegliedert werden oder bei ganzjährig genutzten Varianten vollständig geschlossen sein und Fenster haben.
Mobile Faltpavillons lassen sich auf- und abbauen, haben kein Fundament und stehen mit Erdspießen oder Gewichten auf dem Boden. Sie sind günstig, flexibel und für viele Eigentümer das Richtige, solange kein dauerhafter Sitzplatz im Garten gefragt ist.
Neben der Offenheit der Konstruktion spielt die Funktion eine Rolle: Ein reiner Sitzpavillon unterscheidet sich von einem Grillpavillon mit Außenküche oder einem Rosenpavillon, der als Rankgerüst konzipiert ist.
Materialien und Kosten
Die Preisspannen sind weit. Einfache Kunststoffpavillons gibt es ab etwa 100 Euro, Holzkonstruktionen beginnen bei rund 500 Euro und können bei aufwendiger Zimmermannsarbeit auf 5.000 Euro und mehr steigen. Aluminiumpavillons liegen im Mittelfeld, sind pflegeleichter als Holz und halten Witterung gut stand. Wer einen massiven Pavillon aus Stein oder Beton mit Fundament baut, muss realistisch mit 5.000 bis 20.000 Euro rechnen, abhängig von Größe, Ausstattung und Bodenverhältnissen.
Holz braucht regelmäßige Pflege mit Lasur oder Öl, sonst greift Witterung die Substanz an. Aus der Planung kennen wir Fälle, in denen ein vernachlässigter Holzpavillon nach zehn Jahren mehr Aufwand verursacht hat als ein solider Neubau gekostet hätte. Wer langfristig denkt, sollte das bei der Materialwahl einrechnen.
Rechtliche Aspekte in Baden-Württemberg
Ob ein Pavillon genehmigungspflichtig ist, richtet sich in Baden-Württemberg nach der Landesbauordnung (LBO BW). Kleine, eingeschossige Gartengebäude ohne Aufenthaltsraum sind bis zu einer bestimmten Grundfläche verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung zulässig, sofern die Abstandsflächen eingehalten werden. Mobile Pavillons ohne festes Fundament fallen in der Regel überhaupt nicht unter die Genehmigungspflicht.
Wichtig ist der Grenzabstand: In Baden-Württemberg sind auch für privilegierte Nebengebäude die Abstandsflächenregeln der LBO zu beachten. Wer weniger als die vorgeschriebene Tiefe zur Nachbargrenze einhält, braucht entweder eine Ausnahme oder eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn.
Für Eigentümer in Fellbach und Waiblingen ist die jeweilige untere Baurechtsbehörde der Stadt zuständig. In Kernen im Remstal übernimmt das Landratsamt Rems-Murr-Kreis diese Aufgabe. Ein kurzes Vorabgespräch dort klärt in den meisten Fällen schnell, ob ein konkretes Vorhaben genehmigungsfrei ist oder nicht.
Einfluss auf den Immobilienwert
Ein solide gebauter, optisch ansprechender Pavillon kann den Garten aufwerten und beim Verkauf dazu beitragen, dass Interessenten die Außenfläche stärker einschätzen. Ein schöner Sitzbereich im Garten macht beim Besichtigungstermin einen messbaren Unterschied, besonders in einer Region wie dem Remstal, wo Grundstücke am oberen Preisrand liegen und Käufer entsprechend genau hinschauen.
Auf den Verkehrswert im Gutachterwert-Sinne wirkt sich ein Pavillon allerdings selten nennenswert aus. Mobile Faltpavillons zählen als bewegliche Sachen und fließen in keine Wertermittlung ein. Ein massiver Steinpavillon mit Fundament kann als Außenanlage berücksichtigt werden, verändert die Kaufpreisfindung aber in der Praxis kaum. Was zählt, ist der Gesamteindruck des Grundstücks, und da kann ein gepflegter Gartenbereich durchaus den Unterschied zwischen einem flüssigen Verkauf und einem schleppenden machen.