Immobilien-ABC O

Orientierungswert


Richtwerte geben eine erste Einschätzung zu Preisen und Mieten – ersetzen aber keine Bewertung.

Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, braucht zunächst eine grobe Vorstellung davon, was marktüblich ist. Orientierungswerte liefern genau das: Sie bündeln statistische Daten zu Preisen, Mieten oder Baukosten und geben eine erste Einschätzung, bevor eine qualifizierte Wertermittlung beauftragt wird. Als endgültige Entscheidungsgrundlage taugen sie nicht, weil das individuelle Objekt in keiner Statistik vollständig abgebildet ist.

Bodenrichtwerte: der amtliche Ausgangspunkt

Den verlässlichsten Orientierungswert für Grundstücke liefern die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse. Für Fellbach gibt es einen eigenen Gutachterausschuss, für Kernen im Remstal und Waiblingen ist der Gutachterausschuss des Rems-Murr-Kreises zuständig. Beide ermitteln für vergleichbare Lagezonen einen durchschnittlichen Bodenwert je Quadratmeter und schreiben ihn alle zwei Jahre fort.

Die Werte sind über das Portal BORIS-BW kostenlos abrufbar. Im Rems-Murr-Kreis liegen die Bodenrichtwerte grob zwischen 400 und 610 EUR/m², wobei Fellbach, Kernen und Waiblingen am oberen Rand angesiedelt sind. Innerhalb derselben Postleitzahl können die Werte trotzdem stark auseinanderfallen: Eine Hanglage am Kappelberg und eine Wohnung an einer Durchgangsstraße lassen sich nicht über einen Kamm scheren. Der Bodenrichtwert gilt für ein typisches Grundstück der jeweiligen Zone. Weicht Ihr Objekt davon ab, sind Zu- oder Abschläge nötig.

Mietspiegel und Kaufpreissammlungen

Für Vermietungen sind Mietspiegelwerte der relevante Orientierungspunkt. Sie bilden die ortsübliche Vergleichsmiete nach Lage, Ausstattung, Baujahr und Wohnungsgröße ab. Dabei unterscheidet man zwischen dem qualifizierten Mietspiegel, der nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird und vor Gericht erhöhte Beweiskraft hat, und dem einfachen Mietspiegel, der lediglich als informelle Orientierung dient. In beiden Fällen werden Spannen angegeben, keine Einzelwerte: Ihre konkrete Wohnung ordnen Sie dann innerhalb dieser Spanne ein.

Für Kaufpreise führen die Gutachterausschüsse Kaufpreissammlungen auf Basis notarieller Kaufverträge. Diese anonymisierten Auswertungen zeigen, was im jeweiligen Teilmarkt tatsächlich bezahlt worden ist. Das ist ein wichtiger Unterschied zu den Angebotspreisen in Immobilienportalen, die oft über den realisierten Kaufpreisen liegen.

Baukosten-Richtwerte und ihre Grenzen

Bei der Bewertung von Gebäuden im Sachwertverfahren kommen Normalherstellungskosten (NHK) als Richtwerte zum Einsatz. Sie beschreiben, was ein Neubau vergleichbarer Art heute kosten würde, und werden um den Alterswertminderungsfaktor bereinigt. Ergänzt werden sie durch den BKI-Baukostenindex, der nach Gebäudetyp und Ausstattungsstandard unterscheidet. Aus der Planung wissen wir, dass Baukosten regional erheblich schwanken und sich in Jahren starker Preisbewegungen schnell überholen, wenn keine aktuelle Indexanpassung vorgenommen wird.

Was Orientierungswerte leisten und was nicht

Jeder dieser Richtwerte beschreibt einen Durchschnitt oder ein Segment, nicht Ihr konkretes Objekt. Besonderer Schnitt, überdurchschnittlicher Zustand, aufwendige Ausstattung oder eine ungünstige Mikrolage werden statistisch nicht erfasst. Hinzu kommt die zeitliche Lücke zwischen Erhebung und Anwendung, die gerade in einem Markt mit Preisveränderungen ins Gewicht fällt. Für rechtsverbindliche Entscheidungen, für Erbauseinandersetzungen, Finanzierungen oder Streitigkeiten, braucht es ein qualifiziertes Gutachten. Orientierungswerte sind der sinnvolle erste Schritt, aber eben auch nur der erste.

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